Psychiater – Hellseher oder größenwahnsinnig? Zwangspsychatrie in Baden-Württemberg erlaubt! Im Allparteien-Volksgemeinschafts-Konsens hat der Landtag in 5 Minuten im Sozialausschuss die Folterung der Geisteskranken nach ärztlichem Gutdünken beschlossen!

Landtag_beschliesst_Zwangsbehandlung
Folterministerin Altpeter? (SPD)

Es wird allen Menschen empfohlen, Baden-Württemberg solange zu meiden, bis das Bundesverfassungsgericht diese Gesetzgebung wieder vernichtet hat, da der Landtag in der Sitzung, wie in einem Geheimverfahren, dass Gesetz sofort beschlossen hat, siehe Tagesordnung  Drucksache 15/3588. Obwohl allen Abgeordneten des Landtags seit dem 31.5.2013 das Rechtsgutachten von Prof. Narr und Rechtsanwalt Saschenbrecker (inzwischen veröffentlicht), die Stellungnahme der Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonvention, sowie das Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gedruckt vorlagen, will ein psychiatrisch gleichgeschalteter Landtag foltern lassen. Meinung Stellungnahme Menschenrechte Folter Zwangspsychiatrie OffenerBrief Folter2 Landtag Siehe Fall Nusser/Hölz Ravensburg und Mollath. Unterbringung in die Psychiatrie: Verfassungsgericht verlangt Auskunft im Fall Mollath Ein Freiburger Anwalt hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert. Wikipedia Studien Wikipedia2 Auch das ist Deutschland, die Kirche und die EU: Hölle Vernichten Alles Kranke ist Last Mollath Wiederaufnahmeantrag Beck Petition Kritisch sein Rundbrief Zentrum Missbrauch Paritätische

psychiatriePsychiater – Hellseher oder größenwahnsinnig?  Dass psychiatrische Ferndiagnosen an der Tagesordnung sind, weiß der Insider, der sich mit dem Psychiatrieunwesen in Deutschland eingehender befasst hat, ja mittlerweile. Man muß sich aber fragen, welche Persönlichkeitsstörung bei Psychiatern vorliegt, die so vermessen sind, sich anzumaßen, Menschen, mit denen sie nie im Leben persönlich gesprochen haben, in irgendeiner Form beurteilen zu können.

Kritik an psychiatrischer Zwangsbehandlung und Ritalin – Psychopillen für Kinder – Ruhigstellen mit Nebenwirkungen!
Ein Psychiatrie-Überlebender klagt vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unter dessen stimmen etwa 30 Abgeordnete im Bundestag für die Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung, nachdem das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof entsprechende Gesetze für verfassungswidrig und nichtig erklärt haben. Youtube Youtube2 Youtube3 SDZ

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah erstattet Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wegen Körperverletzung. Dr. Martin Zinkler, Chefarzt der Psychiatrie in Heidenheim lehnt ein neues Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung ab, während Dr. Tilman Steinert (Ravensburg-Weissenau) meint, Psychiatrie könne nicht ohne Zwang und Gewalt auskommen.

Auch die Argumente des Psychiatrie Chefarztes Martin Zinkler, dass es besser ohne Gewalt geht, und der offene Brief von Dr. Hans Ulrich Gresch, die allen Abgeordneten vorlagen, wurden ignoriert – nur der Wille zur Entwürdigung und Misshandlung soll durchgesetzt werden: Damit beweist der Landtag von Ba-Wü unter Führung eines Grünen Ministerpräsidenten die bewusste Verachtung
•der Menschenrechte wie sie in der BRK ausbuchstabiert sind
•des Grundgesetzes, Artikel 1 Satz 2
•der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
•der Gesetzgebung des Bundesgesetzgebers

Gutachten beweisen: geplante Gesetze unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener veröffentlichte heute drei Stellungnahmen von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker. Durch sie wird gutachterlich nachgewiesen, dass alle bisher sowohl in Niedersachsen und Hessen vorgelegten, wie in Schleswig Holstein, Baden-Württemberg und Hamburg in erster Lesung von den Landtagen an die jeweiligen Ausschüsse verwiesenen Gesetzentwürfe zur psychiatrischen Zwangsbehandlung nicht mit dem Grundgesetz bzw. der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sind.

Das grundlegende und umfassendste Gutachten bezieht Stellung: Zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen der Gesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sowie der Maßregelvollzugsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen. Eine ergänzende Kurzstellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf in Hamburg: Zur Frage der Verfassungskonformität der Zwangsbehandlung psychisch Kranker in der geplanten Neufassungen des PsychKGs und des Maßregelvollzugsgesetzes der Hansestadt Hamburg. Eine weitere ergänzende Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf in Baden-Württemberg: Zur Frage der Grundrechtskonformität des Gesetzesentwurfs zur Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG) Drucksache 15 / 3408 vom 23. April 2013

Die drei Stellungnahmen wurden im gemeinsamen Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener angefertigt. Nun werden die Landtage beweisen, ob sie wissentlich und willentlich nicht nur gegen die Menschenrechte, sondern auch gegen das Grundgesetz verstoßen wollen, nur um eine illegale psychiatrische Foltergesetzgebung zu installieren, oder ob Menschenrechte hier Bedeutung haben.

RA Thomas Saschenbrecker: Die Forderungen des UN-Sonderberichterstatters über Folter, auf die sich das Bündniss gegen Folter in der Psychiatrie bezieht, sind unmissverständlich und eindeutig. “Alle Staaten sollten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.”

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener veröffentlichte heute drei Stellungnahmen von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker. Durch sie wird gutachterlich nachgewiesen, dass alle bisher sowohl in Niedersachsen und Hessen vorgelegten, wie in Schleswig Holstein, Baden-Württemberg und Hamburg in erster Lesung von den Landtagen an die jeweiligen Ausschüsse verwiesenen Gesetzentwürfe zur psychiatrischen Zwangsbehandlung nicht mit dem Grundgesetz bzw. der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sind.

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