Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen! Großer Unterschied zwischen den Finanzämtern ist ein Ärgernis!

Die RRRedaktion und Bund der Steuerzahler informieren: Das Finanzamt Ravensburg – Weingarten löst ihre Personalprobleme, ihren Personalnotstand, indem sie zum Beispiel, Einkommenssteuererklärungen einfordern, für rückwirkende vier Jahre, mit einer kuzen Abgabefrist von 4 Wochen, so ersparen sie sich die jährliche Abrechnung und trotzdem haben sie eine überlange Bearbeitungszeit. Die Kritik des Bundes der Steuerzahler an den überlangen Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen in Baden-Württemberg zeigt Wirkung. Im Jahr 2012 stieg die Bearbeitungsdauer für Einkommensteuererklärungen gegenüber den Vorjahren stark an. 55 bzw. 57 Tage mussten die Steuerzahler im Lande 2012 und 2013 auf ihren Steuerbescheid für das Vorjahr und die damit häufig verbundene Steuerrückzahlung warten. Seit 2014 sinkt die Bearbeitungsdauer wieder. Mit im Durchschnitt 46 Tagen Bearbeitungsdauer für Einkommensteuererklärungen konnte die Bearbeitungsdauer im Jahr 2016 für die Erklärungen 2015 gegenüber den Vorjahren (2014 für die Erklärungen 2013: 49 Tage, 2015 für die Erklärungen 2014: 47 Tage) weiter verkürzt werden.  (RRRedaktion) Renten-Sauerei! Fast sechs Millionen Senioren müssen Rentensteuer zahlen. Die Rentensteuer trifft immer mehr Senioren! 2012 (aktuellste Zahl) waren bereits 5,94 Millionen Personen mit Renteneinkünften steuerpflichtig. Das waren 2,2 Millionen (+?58?%) mehr als 2004 (letztes Jahr vor Inkrafttreten der neuen Rentensteuer). In Ravensburg versteuert das Finanzamt sogar die Renten unter der Grundsicherung. Norbert Blüm: „Die Rente ist den Finanzhaien ausgeliefert worden“. Millionen künftiger Rentner droht Altersarmut. Nicht nur, weil seit einiger Zeit viele Arbeitnehmer mit sinkenden Reallöhnen zu kämpfen haben.

Ein großes Ärgernis ist aber geblieben. Die extrem unterschiedlich lange Bearbeitungsdauer zwischen den einzelnen Finanzämtern. Zum 31.12.2016 reichte die Spanne von 33 Tagen bis zu 63 Tagen. Dies bedeutet, dass manche Steuerzahler fast doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als die Steuerzahler, die bei einem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden. Dieser Missstand muss endlich beseitigt werden. Abhilfe könnte hier die Flexibilisierung der Zuständigkeiten bei den Finanzämtern schaffen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Möglichkeit geschaffen, dass das zuständige Finanzamt durch ein anderes Finanzamt unterstützt wird. Personalengpässen kann damit wirksam entgegengetreten werden. Bei Finanzämtern, die mit der Bearbeitung ihrer Steuererklärungen im Rückstand sind, sollten daher andere Finanzämter in die Abarbeitung der Steuerfälle eingebunden werden. Davon würden die Steuerzahler profitieren, denn auf diese Weise ist eine zügigere Bearbeitung aller Steuererklärungen gewährleistet.

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