Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg informiert! Schuldenbremse in die Landesverfassung! Fristverlängerung für Registrierkassen kommt! Bund der Steuerzahler fordert Abgeordnete zu Korrekturen auf!

Hohe Hürden für die Neuverschuldung im Ausnahmefall notwendig: Hohe Hürden für die Neuverschuldung im Ausnahmefall notwendig. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg zeigt Verständnis dafür, dass die Fraktionen von Grünen und CDU im Landtag eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern und somit von der grundgesetzlichen Regelung abweichen wollen. Er fordert aber hohe Hürden für die Inanspruchnahme der im Ausnahmefall erlaubten Neuverschuldung. Es ist nachvollziehbar, wenn für den Krisenfall die Möglichkeit geschaffen werden soll, Schulden aufzunehmen, um gewaltige Probleme zu lösen. Auch die Verschuldung im konjunkturellen Abschwung sieht die grundgesetzliche Schuldenbremse aus guten Gründen vor. Eine Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung hat den Vorteil, dass ihre Einhaltung in einem Normenkontrollverfahren durch den Verfassungsgerichtshof überprüft werden kann. Wichtig ist aber nach Auffassung des Steuerzahlerbundes, dass darüber hinaus Schranken eingebaut werden, damit nicht ein neues Schuldenmachen beginnt. So plädiert der Verband dafür, dass der Katastrophenfall und die außergewöhnliche Notsituation, in dem eine Neuverschuldung erlaubt sein soll, vom Landtag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit festgestellt werden sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Regierungsmehrheit vorschnell eine Notsituation ausruft, um den vermeintlich leichten Weg der Neuverschuldung zu gehen. Verbunden werden sollte die dann erlaubte Kreditaufnahme mit einem Tilgungsplan. Dieser sollte vorsehen, dass eine Rückführung der Notfallkredite in einem Tilgungsplan auf fünf Jahre verbindlich festzulegen ist.
Wichtig erscheint dem Bund der Steuerzahler auch, dass die Sondervermögen und Extrahaushalte des Landes mit unter die Regelung der Schuldenbremse fallen.

Fristverlängerung für Registrierkassen kommt: Wichtige Änderung für Betriebe. Unternehmen mit Bargeldeinnahmen nutzen in der Regel Registrierkassen. Durch das so genannte Kassengesetz wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung verschärft. Ab dem 1. Januar 2020 müssen eigentlich alle Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. Damit sollen Manipulationen an den Kassenaufzeichnungen erschwert werden. Allerdings werden die technischen Systeme dafür voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Jahres noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein. Deswegen wird die Übergangsfrist für die Umstellung auf die neuen Kassensysteme bis zum 30. September 2020 verlängert. Das berichtet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter Berufung auf eine Meldung der Referatsleitersitzung des Bundes und der Länderfinanzverwaltungen. Die Umstellung betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittelseiner elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Typische Branchen sind der Einzelhandel, die Gastronomie oder Teile des Handwerks. Kassen, die im Zeitraum vom 26. November 2010 bis 31. Dezember 2019 angeschafft wurden oder werden und bereits Einzelaufzeichnungen speichern können, aber nicht durch ein zertifiziertes Sicherheitssystem aufrüstbar sind, erhalten ohnehin eine Gnadenfrist und dürfen noch bis Ende 2022 im Betrieb eingesetzt werden.

Weiterhin weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg auf eine neue Meldepflicht hin. Unternehmer müssen ab dem nächsten Jahr dem Finanzamt auf einem amtlichen Formular melden, welche und wie viele elektronische Aufzeichnungssysteme, z.B. Registrierkassen, sie im Unternehmen einsetzen. Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme des Aufzeichnungssystems beim Finanzamt eingegangen sein. Auch eine spätere Außerbetriebnahme muss gemeldet werden. Geräte, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, hätten eigentlich bis zum 31. Januar 2020 gemeldet werden müssen. Nun wurde allerdings von Seiten der Finanzverwaltung bekannt, dass Betriebe ihr verwendetes Kassensystem erst an das Finanzamt melden müssen, wenn ein elektronisches Meldeverfahren durch die Finanzverwaltung zur Verfügung steht, was derzeit noch nicht der Fall ist.

Aber: Auch in Zukunft besteht keine Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Kassensysteme. Die Führung einer so genannten offenen Ladenkasse ist daher immer noch möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung künftig auch bei offenen Ladenkassen genauer prüft. Was bei der Kassenführung zu beachten ist, kann in der Service-Info Nr. 18 des Bundes der Steuerzahler nachgelesen werden, die kostenlos unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-0 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. angefordert werden kann. Bund der Steuerzahler, Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart. Die Vorteile für Mitglieder im Netz.

Entwurf des Landesaushalts ist vom Wahltermin geprägt: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg auf, Änderungen an dem von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für die Jahre 2020 und 2021 vorzunehmen. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler kommen schwierige Zeiten auf die Landespolitik zu. Die sich abschwächenden Steuereinnahmen sind im Entwurf noch nicht berücksichtigt, aber neue, dauerhaft wirkende Ausgaben wurden beschlossen. Nun rächt sich, dass die strukturellen Probleme des Landeshaushalts über Jahre ignoriert wurden, meint der Verband.

So plant die Landesregierung eine Aufblähung des Haushalts von 50,4 Milliarden Euro in 2020 auf 52,2 Milliarden Euro in 2021. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler passt es nicht in die Zeit, wenn innerhalb eines Jahres 1,8 Milliarden Euro mehr ausgegeben werden sollen. Es muss berücksichtigt werden, dass sich die Konjunktur eintrübt und der Zuwachs bei den Steuereinnahmen voraussichtlich geringer ausfallen wird. Hinzu kommt, dass das Land von der Substanz lebt. Das zeigt sich daran, dass das Land Überschüsse und Rücklagen der Vorjahre zur Deckung zusätzlicher Ausgaben verwenden will.

Der Bund der Steuerzahler ist der Auffassung, dass der Haushalt auch mit Blick auf die nächste Landtagswahl im Jahr 2021 aufgestellt wurde. Es werden Reserven verbraucht, um nochmal aus dem Vollen zu schöpfen. Ab dem Jahr 2022 wird dann die harte Realität einkehren müssen. Vor allem bei den Personalausgaben zeigt sich die Landesregierung viel zu großzügig. Allein aufgrund der beschlossenen Übertragung des Tarifabschusses im öffentlichen Dienst auf die Beamten und Pensionäre des Landes müssen die geplanten Personalausgaben in 2020 und 2021 um insgesamt 890 Millionen Euro nach oben korrigiert werden. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hatte frühzeitig davor gewarnt. Bedauerlicherweise hat das Land diese Warnung ignoriert.

Hinzu kommen wohl rund 3.000 neue Stellen, die geschaffen werden sollen. Zwar sind die zusätzlichen Stellen im Einzelnen sicherlich begründbar, aber in ihrer Gesamtzahl sind sie es nicht. Das Land ist daher gefordert Prioritäten zu setzen und Ausgaben an anderer Stelle abzubauen. Denn die neuen zusätzlichen Stellen werden den Haushalt über Jahre belasten.

Der Bund der Steuerzahler fordert von den Abgeordneten für eine Rückkehr zur Haushaltsdisziplin zu sorgen und Ausgaben zurückzufahren. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Haushaltspolitik des Landes ändern muss. Die angenehmen Zeiten in der Finanzpolitik sind vorbei, das strukturelle Problem der zu hohen Personal- und vor allem der Pensionsausgaben schlägt wieder stärker durch. Der Landtag ist daher gefordert in den Beratungen zum Landeshaushalt vor allem die hohen Personalkosten in den Blick zu nehmen.

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4 70597 Stuttgart.

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