Das Versammlungsrecht nach Grundgesetz (Art. 5 GG) und Internationales Recht (Art. 25 GG) werden in Ravensburg durch „die normative Kraft des Faktischen“ (Willkür) außer Kraft gesetzt.

NusserPressemitteilung der Bürgerinitiative Prozessbeobachter Ravensburg BaWü: Liegt Ravensburg eigentlich in Deutschland? Nicht nur die Meinungsfreiheit ist in Ravensburg inzwischen abgeschafft worden, auch das Versammlungsrecht wurde gekippt. Bereits am 14.3.2013 wurde eine DEMO gegen Verbrechen gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz bei der Stadt Ravensburg angemeldet. Nach einem Monat wurde kurzfristig ein Verbot der Abenddemo mit Ton und Bild mittels Beamer ausgesprochen und Erschwernisse für den Demonstrationszug angeordnet.

Somit wird in schwerwiegender Weise von der Stadt Ravensburg in das Meinungsfreiheitsrecht und das Versammlungsrecht eingegriffen. Dies ist als Willkür zu bezeichnen. Bei der Stadt Stuttgart sind derartige Verbote nicht ausgesprochen worden. Stattdessen wurde uns in unterstützender Weise der Schlossplatz auf der Königstraße sowie große Ersatzflächen angeboten.

Mit den erfolgten Maßnahmen der Stadt Ravensburg soll offensichtlich die zwingend notwendige Aufklärung und Verfolgung zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ravensburger Justiz verhindert werden. Wir betrachten es als Skandal ersten Ranges, dass in der Bürgergesellschaft  derartiges Unrecht begangen werden kann und dass die öffentlich geforderten Bürger mit Zivilcourage an der Ausübung der Einforderung der Menschenrechte gehindert werden. Somit werden die Hilfsangebote der Bürgerinitiative für Bürger in Not auf negativer Weise begleitet.

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