Die Allmacht der Merkel und Gabriel Wirtschaft! Bayer, BASF und Syngenta verklagen die Europäische Kommission! Regierung will Bienenkiller erlauben! Die Antwort aus dem BMEL!

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Ihr Plan: Das gesetzliche Verkaufsverbot von Pestiziden zu kippen — Pestizide, die massenhaft Bienen töten. Erst enormer öffentlicher Druck hatte das EU-Gesetz überhaupt ermöglicht. Wir können uns jetzt nicht zurücklehnen und der Pestizid-Industrie das Feld überlassen, während die Bienen für immer verschwinden. Sollte es den Wirtschaftsgiganten gelingen, Europa in die Knie zu zwingen, wäre das eine Katastrophe für den weltweiten Bienenbestand. Bayer and Co. stellen ihre Profite vor das Wohlergehen der gesamten Erde — zeigen wir ihnen, dass wir das nicht hinnehmen! Klicken Sie hier. Spiegel Auch in der Grünen-CDU Pippi-Lotta, Güllestadt Ravensburg und Weingarten stinkt es bis zum Himmel, Menschen werden regelrecht vergiftet, die Lebensqualität und die Lebenserwartungen sind im Schussental der Tränen, bis in den Stadtteil Weststadt eingeschränkt. (Kohlenstoff – das Maß aller Dinge? Unser Wirtschaftssystem muss sich dem Planeten anpassen, nicht umgekehrt)

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CSU Lobbyistin Aigner (Archiv)

Das gefährliche Insektengift (Neonikotinoid) von Bayer und Co. wird vom Samen aufgenommen und verbreitet sich in der Pflanze, die dann für hungrige Insekten eine tödliche Mahlzeit ist. Diese Neonikotinoide können problemlos durch andere chemische Stoffe ersetzt werden, die für die Nahrungskette unbedenklich sind. Aber Konzerne wie Bayer, BASF und Syngenta verdienen damit ein Vermögen und wehren sich mit allen Mitteln dagegen, diese Geldquelle aufzugeben. Die EU hat diese Bienenkiller im Mai 2013 verboten. Dazu hatten massive öffentliche Proteste und ein klares wissenschaftliches Ergebnis der EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beigetragen. Laut der EFSA-Studie stellen die Pestizide für die Bienenvölker eine große Gefahr dar. Verteidigen wir das wichtige Verbot zum Schutz der Bienen und unseres Ökosystems! Wir haben es SATT!

Fordern Sie Bayer, BASF und Syngenta auf, ihre aggressiven Klagen zurückzuziehen!

Vor Kurzem erst ist herausgekommen, dass die Lobby-Arbeit von Bayer, BASF und Syngenta in Brüssel so erfolgreich war, dass ein Gutachten über zahlreiche bedenkliche Pestizide stillschweigend unter den Teppich gekehrt wurde. Bayer darf mit seinen Versuchen, die EU-Behörden einzuschüchtern, nicht durchkommen. Das EU Verbot der Bienenkiller-Pestizide soll demnächst überprüft werden. Lassen Sie es uns gemeinsam verteidigen!

Bayer ist ein mächtiger Konzern, dem unzählige bekannte Marken gehören. Neonikotinoide sind zwar eine wichtige Einnahmequelle, aber sie sorgen auch für schlechte Publicity. Und die kann sich Bayer auf Dauer nicht leisten. Wenn sich die Nachricht verbreitet, dass Bayer unseren Bienenbestand bedroht und damit unser Ökosystem ruiniert, muss der Konzern nachgeben. Unterzeichnen Sie die Petition, mit der wir Bayer, BASF und Syngenta auffordern, ihre Klage und damit das Todesurteil für Millionen von Bienen zurückzuziehen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Paul, Wiebke, Anne und das Team von SumOfUs

Regierung will Bienenkiller erlauben: Letztes Jahr verbot Agrarminister Schmidt Pestizide, die Bienen töten. Jetzt gibt er dem Druck von BASF, Bayer und Co. nach – und könnte das Gift schon in den nächsten Tagen wieder freigeben. Mit 200.000 Unterschriften und einer Zeitungsanzeige können wir ihn stoppen. Bitte seien Sie schneller als Minister Schmidt. Unterzeichnen Sie jetzt und hier den Appell!

Frühling – milde Luft, die Sonne gewinnt an Kraft, die Blumen sprießen. Doch wenn die Imker in diesen Tagen ihre Bienenstöcke öffnen, droht den Bienen ein böses Erwachen. Denn Agrarminister Christian Schmidt (CSU) will das Verbot von so genannten Neonikotinoiden aufweichen. Das sind Pestizide mit einer furchtbaren „Nebenwirkung“: Sie töten Bienen. Seit 2009 ist das Ackergift daher nicht mehr erlaubt. Schmidt selbst begründete das Verbot im letzten Jahr noch mit der Gefahr eines „millionenfachen Bienentods“ – und feierte sich selbst auch noch als Bienenretter. Doch nun will der Minister die Pestizide teilweise wieder erlauben. Eine Kehrtwende, von der allein Konzerne wie Bayer, BASF oder Syngenta profitieren. Und fällt das Verbot in Deutschland, könnten die Bienenkiller bald in der gesamten EU wieder auf die Äcker kommen. Eine Verordnung, die das Verbot aushöhlt, liegt bereits vor. Schmidt könnte sie in den nächsten Tagen in Kraft setzen. Und dabei hofft er, dass die Öffentlichkeit von seiner Kehrtwende nichts mitbekommt.

Und genau da können wir ihn packen: Sobald wir 200.000 Unterschriften beisammen haben, veröffentlichen wir den Appell gegen die Bienenkiller im „Bayernkurier“ – dem Hausblatt der CSU, das auch von vielen Imker/innen und Landwirt/innen gelesen wird. Will Schmidt den Eindruck vermeiden, er sei vom Bienenfreund zum Bienenfeind mutiert, muss er von seinem Plan abrücken. Machen Sie Schmidts Kehrtwende öffentlich und unterzeichnen Sie hier und jetzt unseren Appell gegen die Bienenkiller! Damit es nicht zum großen Bienensterben kommt. Hier klicken und das Bienensterben verhindern.

Seit 2009 werden die Neonikotinoide vom jeweiligen Landwirtschaftsminister jedes Jahr aufs Neue verboten. Auslöser dafür war ein Neonikotinoid der Firma Bayer, das zehn­tausende Bienenvölker am Oberrhein tötete. Dass Neonikotinoide daraufhin verboten wurden, ist ein großer Erfolg vieler Imker/innen und engagierter Bürger/innen. Sie erhalten Rückendeckung aus der Wissenschaft. Immer mehr Studien bestätigen, dass Neonikotinoide verboten gehören. Selbst die EU-Lebensmittelbehörde EFSA, nicht für strikten Umweltschutz bekannt, attestiert den Pestiziden ein „hohes Risiko“ für Bienen und andere Bestäuber. Das Gift raubt den Bienen die Orientierung, so dass sie ihren Stock nicht wiederfinden. Ganze Völker können daran zu Grunde gehen.

Das Bienensterben wird weltweit zum Problem – auch durch die vielen Pestizide. In einigen Regionen Chinas sind die Bienen bereits ausgestorben. Dort bestäuben nun Menschen die Blüten der Obstbäume. Keine dauerhafte Lösung: Sterben die Bienen, brechen die Erträge über kurz oder lang ein. Minister Schmidt geht dennoch einem Ablenkungsmanöver der Chemielobby auf den Leim: Inzwischen sei das Saatgut so behandelt, dass kaum noch Neonikotinoid-Staub in die Umwelt gelangen könne. Doch der Staub ist längst nicht das einzige Problem: Wenn das behandelte Saatgut keimt, gelangen die Pestizide auch in Blätter und Blüten. Dort nehmen die Bienen das Gift dann hochkonzentriert auf. Nur ein komplettes Verbot kann das verhindern – so wie es auch unser Kampagnenpartner, der Berufsimkerverband DBIB, fordert. Millionen Menschen sind besorgt über das Bienensterben. Gemeinsam demonstrieren jedes Jahr zehntausende Landwirt/innen, Imker/innen und Verbraucher/innen für eine bienenfreundliche Landwirtschaft. Deswegen wäre es für Schmidt auch so peinlich, wenn seine Wandlung jetzt öffentlich würde – und gemeinsam können wir genau das schaffen! Herzliche Grüße Chris Methmann

Frankreich macht vor, wie es geht: Vor zwei Wochen hat die Nationalversammlung ein Verbot von Neonikotinoiden beschlossen.[8] Punkt. So viel Konsequenz wünschen Sie sich auch von Agrarminister

[1] „Schmidt: Bienenschutz hat höchste Priorität. Landwirtschaftsminister Schmidt unterzeichnet Eilverordnung“, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, 21. Juli 2015
[2] „Gift für die Bienen“, Süddeutsche Zeitung, 29. März 2016
[3] EFSA, „Existing Scientific Evidence of the Effects of Neonicotinoid Pesticides on Bees“, 2012
[4] UNEP, „Global Honey – Bee Colony Disorders and other Threats to Insect Pollinators“, 2010
[5] „Menschliche Bienen in China“, Galileo-Reportage, 21. Juni 2015
[6] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch und der Fraktion BU?NDNIS 90/DIE GRU?NEN, Bundestags-Drucksache 18/7607
[7] EFSA, „Existing Scientific Evidence of the Effects of Neonicotinoid Pesticides on Bees“, 2012
[8] „Frankreich will Insektizide von Syngenta und Bayer verbieten“, Neue Zürcher Zeitung, 18. März 2016

Das BMEL schreibt der RRRedaktion: Wichtig ist: Das BMEL plant keine Wiederzulassung Neonikotinoid-haltiger Beizmittel.Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Thema Bienenschutz und Neonikotinoide möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen mitteilen. Ohne die geplante Verordnung Deutschlands könnte aber mit Neonikotionid-haltiger Beize im Ausland behandeltes Saatgut ungehindert nach Deutschland verbracht und hier ausgesät werden.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte hierzu: „Mir ist der Schutz der für die Natur und für uns Menschen so wichtigen Bienen ein sehr großes Anliegen. Deshalb hatte ich im Juli 2015 eine Eilverordnung erlassen, die den Handel und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut in Deutschland verbot. Nach dem Pflanzenschutzgesetz darf eine solche Eilverordnung längstens für sechs Monate gelten. Außerdem gab es Beanstandungen der EU-Kommission, dass der Verkehrsfreiheit von Pflanzenschutzmitteln stattgegeben werden müsse. Damit der Schutz der Bienen dauerhaft gilt, ist die jetzige Verordnung Deutschland notwendig und zielführend.

Die Verordnung Deutschlands schreibt das Anliegen der Eilverordnung fort und ist eine Verschärfung der gültigen EU-Regeln: Mit der Verordnung stärkt das BMEL den Bienenschutz durch anspruchsvolle Anforderungen beim Saatgut von Wintergetreide, das außerhalb von Deutschland mit Neonikotinoiden behandelt wurde. Gleichzeitig entspricht die Verordnung den EU-rechtlichen Rahmenbedingungen.“ Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung. Die Verordnung verbot den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Eilverordnung lief nach sechs Monaten im Januar 2015 aus.

Zum dauerhaften Schutz der Bienen ist die jetzige Verordnung Deutschlands notwendig. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen Julius Kühn-Institut (JKI) führen Abriebwerte unterhalb eines bestimmten Grenzwertes je Hektar nicht zu Bienenschäden. Dem wurde durch sehr anspruchsvolle Anforderungen vor dem Hintergrund des freien Warenverkehrs in der EU im Verordnungsentwurf Deutschlands berücksichtigt. Der Entwurf zur Verordnung befindet sich zurzeit zur Notifizierung bei der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten haben dabei die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Nach Abschluss der Notifizierung wird der Entwurf ggf. angepasst und dann dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Geplant ist, dass die Verordnung im Laufe des Jahres in Kraft tritt.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Dienstsitz Berlin
Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin
Fon: +49 30 / 18 529 31 99
Mobil: +49 160 90 48 34 34
Fax: +49 30 / 18 529 31 79
Steffen.Heinzelmann@bmel.bund.de

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