Demokratieabbau! Innenministerium soll Zuständigkeit für die Zulassung von Volksbegehren verlieren! Fragwürdige „Nicht-Zulassung“ des Kita-Volksbegehrens ist unvereinbar mit der Rechtspraxis beim Stuttgart 21-Volksentscheid!

Welttag gegen Internetzensur war am 12.3.19: Wir in der RRRedaktion beteiligen uns an keine Aprilscherze! Das machen schon die Böhmermanns, Welkes, RTL, ARD, ZDF, DPA, die Merkel-Medien, die das ganze Jahr über geistigen Müll verbreiten! Auch wir widmen uns der Reform des Urheberrechtes durch die EU. 348 Abgeordnete des EU-Parlaments stimmten in Straßburg für das umstrittene Gesetz. Dabei war das Internet auch bisher schon kein rechtsfreier Raum. Die Sozialen Netzwerke mit Ihrer Potenz der Massenmobilisierungen sind Regierungen und Eliten jedoch schon länger ein Dorn im Auge. Es gibt offenkundig ein politisches Interesse, dem freien Diskurs in Netz engere Fesseln anzulegen. Am 26. Mai 2019 ist Europawahl, abwählen statt nicht wählen! Auch wir Journalisten sind gegen die Zensur und Bevormundung! Das Arbeits-Buch zur Interviewserie „Glaube nichts und prüfe selbst“ ist HIER erhältlich.

Demokratieabbau auch in Baden-Württemberg und in Ravensburg: Bevormundungsanfall der GroKO-Grünen-CDUler. Willkürlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger ist Völkerrechtsbruch, siehe UNO Resolution 1503. Die künstliche Intelligenz? Politiker die selbst noch nie gearbeitet haben entscheiden über das Volk? Das Mittelmaß ist auf dem Vormarsch? Die Inkompetenz der Politiker und ihrer Beamten hat noch nicht den Höchststand erreicht. Ein Staat ohne Fachkompetenz und Fähigkeit, er ist außer Kontrolle geraten? Journalisten, die für die Grüne-GroKo ihre Seele verkaufen, überleben jede Zeitung und bei jedem Sender, siehe auch in Ravensburg, Südfinder, Wochenblatt, Schwäbisch Media und Südkurier.

Wir haben Politiker und eine Regierung ohne Rückgrat: Der Staat braucht Berater, die sich für 1,1 Milliarden bezahlen lassen und bestimmen dann wie Politiker reagieren, regieren sollen. Die CDU Kriegsministerin, von der Leyen ist das BESTE Beispiel wie man Vetternwirtschaft betreibt, jetzt wurde der Politikerbetrug zur Verschlusssache gemacht. Die diebische Elstern sitzen im Finanzamt und plündern das Volk aus, Olaf Scholz kriminalisiert die Armut, siehe auch die Rapp Grüne-CDU in Ravensburg. Der Bundestag ist so groß wie nie und zeigt der Welt die Arbeitsunfähigkeit eines Parlamentes. Für was werden eigentlich die Politiker und Ministerien von den Steuergeldern der arbeitenden Bevölkerung bezahlt, wenn sie unfähig sind und selbst keine eigenen Fachkräfte im Amt haben?

Selbstbedienung Bundestag – das weltweit größte Parlament nach China. Der Bundestag ist weltweit das größte Parlament nach dem chinesischen Parlament. Unser Land ist um einen unglaublichen Faktor kleiner, hinsichtlich der Einwohnerzahl und der Fläche. Warum unser Parlament so unglaublich groß ist? Weil die Rahmenbedingungen von denen geschaffen werden – dem Parlament und seinen Parlamentariern -, die davon profitieren werden.

Zum Welttag gegen Internetzensur: Demokratie braucht Freiräume im Netz. Reporter ohne Grenzen (ROG) hat drei zensierte Webseiten in Saudi-Arabien, Pakistan und China wieder zugänglich gemacht. Jetzt beginnt Deutschland das Internet zu zensieren. Mit der Aktion CollateralFreedom setzt die Organisation in diesem Jahr bereits zum fünften Mal am 12. März ein Zeichen gegen die weitreichende Internetzensur in vielen Staaten weltweit. Insgesamt hat ROG seit Beginn der Aktion im Jahr 2015 für Millionen Menschen in 12 Ländern den Zugriff auf 22 Nachrichten- und Menschenrechtsportale wieder ermöglicht und ihnen so die Chance gegeben, sich frei zu informieren.

Mehr Demokratie statt Grüner-CDU Obrigkeit: Angesichts des aktuellen Streits um die Zulässigkeit des Kita-Volksbegehrens der SPD fordert Mehr Demokratie e.V. eine Änderung der geltenden Regelung. Das Innenministerium solle die Zuständigkeit für die Zulassung von Volksbegehren verlieren und stattdessen der Landtag selbst entscheiden. Dieser sei letztendlich der Adressat eines Volksbegehrens, nicht das Innenministerium.

Es liege in der Natur der Sache, dass Volksbegehren zumeist darauf abzielten, die Regierungspolitik zu korrigieren oder einen der Regierung nicht genehmen Vorschlag einzubringen, so Edgar Wunder, Landesvorsitzender des Fachverbands. Der aktuelle Fall zeige deutlich: „Entscheidet das Innenministerium über die Zulässigkeit, kommt all zu leicht der Verdacht auf, das Volksbegehren werde als unzulässig eingestuft, weil es der Regierung gerade nicht in den Kram passt.“

Viel besser sei es, bei einem Volksbegehren nicht anders zu verfahren als jetzt schon bei einem Volksantrag: Der Landtag, nicht das Innenministerium, soll über die Zulassung entscheiden. Gäbe es dazu eine offene Debatte im Parlament, könne sich danach niemand mehr hinter der Entscheidung eines einzelnen Ministeriums verstecken, argumentiert Wunder. Das Innenministerium und die Landtagsregierung wären damit aus der Schusslinie. Um die Zuständigkeit neu zu regeln, müsste das Parlament lediglich mit einfacher Mehrheit das Volksabstimmungsgesetz anpassen.

Die Forderung trug Wunder am Wochenende bei der Landesmitgliederversammlung von Mehr Demokratie e.V. in Stuttgart vor. Dort hielt auch der Landesgeneralsekretär der SPD, Sascha Binder, einen Vortrag zu den Erfahrungen mit dem Kita-Volksbegehren. Binder zeigte sich enttäuscht vom Innenministerium, das seiner gesetzlichen Beratungspflicht bei der Vorbereitung des Volksbegehrens nicht nachgekommen sei. Mehrfach seien Anfragen an das Innenministerium bis heute unbeantwortet geblieben. „Dialogbereitschaft, ein konstruktives Miteinander und eine Politik des Gehörtwerdens sehen wirklich anders aus“, kritisierte Binder.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei: Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin, Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg,Rotebühlstraße 86/1, 70178 Stuttgart

Mehr Demokratie: Weitere Kostensteigerungen bei Stuttgart 21! Die „Rote Linie“ der Steuergeldverschwendung (10 Milliarden) ist längst überschritten. Volksabstimmung nicht länger vorschieben!, Volksentscheide auf Landesebene haben keine unumkehrbare Bindungswirkung für Landesregierung. Angesichts der Diskussionen zu erneuten Kostensteigerungen beim Bahnprojekt Stuttgart 21 betont der Verein Mehr Demokratie, dass Volksentscheide auf Landesebene keine zeitliche Bindungswirkung haben.

„Das Ergebnis eines Volksentscheid entfaltet natürlich politisches Gewicht und das ist auch richtig so, aber es entsteht keine unumkehrbare Bindung der Regierung an das Ergebnis“, erklärt Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin des Vereins. „Gerade bei enormen Kostensteigerungen, wie bei Stuttgart 21 schon mehrfach der Fall, kann man nicht die Volksabstimmung vorschieben, um den Weiterbau immer wieder als alternativlos darzustellen.“ In der Schweiz sei es üblich, bei größeren Kostensteigerungen die Bevölkerung noch einmal zu befragen.

In den Kommunen entfaltet ein erfolgreicher Bürgerentscheid eine Bindungswirkung des Gemeinderates von 3 Jahren. Auf Landesebene hingegen, müsse der Gesetzgeber immer die Freiheit behalten, auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Dazu gehörten erhebliche Kostensteigerungen genau so wie plötzliche Einbußen im Budget. „Sind begründete Anpassungen nötig, kann auch das Ergebnis eines Volksentscheids wieder abgeändert werden“, erklärt Händel.

Im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen um das Volksbegehren „Gebührenfreie Kitas“ fügt Händel hinzu: „Genau deshalb ist es durchaus vertretbar, wenn Bürger bei einem Volksentscheid über größere Summen abstimmen. Sollte sich danach eine untragbare Schieflage ergeben, bleibt der Gesetzgeber zu jeder Zeit handlungsfähig.“

„Generell ist es ein haltloses Vorurteil, dass Bürger mit Finanzfragen nicht verantwortungsvoll umgehen. Sie wissen sehr gut, dass es ihr eigenes Geld ist, was da ausgegeben wird!“. Händel verweist auf Studien aus der Schweiz, die zeigten, dass gerade in den Kantonen, in welchen die Bürger häufiger über Finanzthemen abstimmen, die öffentlichen Haushalte weniger verschuldet seien. Quelle zur Studie Staatsverschuldung und direkte Demokratie.

Innenministerium, CDU Strobl, in Baden-Württemberg ist gegen die direkte Demokratie: Die Zukunft der Volksentscheide wird jetzt vor Gericht geklärt. Die aktuelle Situation erklären wir im Video! Was für eine Enttäuschung! Da sollte es nach einer 70-jährigen Geschichte ohne, endlich ein erstes Volksbegehren in Baden-Württemberg geben und was passiert? Dem Innenministerium einer grün-schwarz geführten Regierung kann es gar nicht schnell genug gehen, uns Bürger*innen klar zu machen: „Mitsprache ja gern, aber bitte nur da, wo es nichts kostet.“ Wie gut stehen die Chancen vor Gericht? Mehr Infos gibt es hier!

Weil es mit 530 Millionen pro Jahr eine „wesentliche Summe“ kostet, soll das SPD-Volksbegehren für gebührenfreie Kitas unzulässig sein. Bleibt es bei dieser Position, werden es alle zukünftigen Volksbegehren schwer haben. Denn: Politikgestaltung ohne finanzielle Konsequenzen ist schlicht nicht möglich. Was uns Bürger*innen dann noch bleibt, ist die Rolle purer Politik-Verhinderer.

Es geht auch anders: Nach Angaben von Mehr Demokratie gab es seit der Einführung des Instruments im Jahr 2002 insgesamt 20 Volksinitiativen in NRW. Nurder Inhalt einer einzigen Volksinitiative, die wiederum vom Bund der Steuerzahler initiierte Volksinitiative „Diätenreform“, wurde vollständig vom Landtag übernommen. Alle anderen scheiterten entweder an der Unterschriften-Hürde von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten oder wurden vom Landtag abgelehnt. Erfolgreichste Volksinitiative aller Zeiten in NRW Volksinitiative gegen Straßenbaubeiträge jetzt auf Platz einsder Rangliste. Mit 402.473 aktuell vorliegenden Unterschriften ist die vom Bund der Steuerzahler NRW initiierte Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ schon jetzt die mit Abstand erfolgreichste Volksinitiative aller Zeiten in NRW seit Einführung des Instruments. Das ergab eine Auswertung der vom Fachverband Mehr Demokratie geführten Statistik heute in Köln.

„Über 400.000 Unterschriften für eine Volksinitiative sind ein unglaublicher Erfolg – und dabei ist das Ende der Fahnenstange noch nicht einmal erreicht! Die Volksinitiative gegen Straßenbaubeiträge zeigt deutlich, wie sehr die Menschen in NRW bereit sind, direktdemokratisch die Geschicke des Landes mitzubestimmen“, kommentierte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie NRW.

Die bis dato erfolgreichste Volksinitiative „Jugend braucht Vertrauen“ hatten 329.874 Wahlberechtigte unterzeichnet. Die 2006 vom Landesjugendring initiierte Volksinitiative richtete sich damals auf eine Wiederaufstockung der finanziellen Ausstattung von Jugendeinrichtungen in NRW auf 96 Millionen Euro jährlich und die Rücknahme der 2004 entsprechend vorgenommenen Kürzungen auf einen jährlichen Zuschuss von 75 Millionen Euro.

Neben ihren erfolgreichen Unterschriftenkampagnen eint die Volksinitiativen gegen Straßenbaubeiträge wie die gegen die Kürzung des Jugendförderplans, dass ein anschließendes Volksbegehren nicht möglich ist. „Die Landesverfassung schließt finanzwirksame Volksbegehren leider aus“, erklärte Trennheuser. Der vollstndige Ausschluss finanzwirksamer Volksbegehren sei neben der hohen Hürde für Volksbegehren der größte Hemmschuh für die landesweite direkte Demokratie. Dass ausgerechnet die beiden erfolgreichsten Initiativen sich mit Finanzfragen befassen, ist ein deutlicher Hinweis, dass der Landtag an dieser Stelle die Verfassung ändern sollte“, forderte der Geschäftsführer.

Nach Angaben von Mehr Demokratie gab es seit der Einführung des Instruments im Jahr 2002 insgesamt 20 Volksinitiativen in NRW. Nur der Inhalt einer einzigen Volksinitiative, die wiederum vom Bund der Steuerzahler initiierte Volksinitiative „Diätenreform“, wurde vollständig vom Landtag übernommen. Alle anderen scheiterten entweder an der Unterschriften-Hürde von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten oder wurden vom Landtag abgelehnt. Hintergrundinformationen zu allen Volksinitiativen in NRW. Mehr Demokratie e.V. NRW, Gürzenichstraße 21a-c, 50667 Köln

Nach über 60 Jahren CDU-Herrschaft, war es der Wunsch der Bürger*innen nach einem neuen Politikstil, der den Grünen mit zur Macht verholfen hat. 2015 wurde dann die Verfassung so geändert, so dass aus grauer Theorie endlich eine bunte Praxis der Volksbegehren hätte werden können. Und jetzt soll die Politik des Gehörtwerdens vorbei sein, bevor wir ein einziges Mal gehört wurden? Volksbegehren sind eine mühevolle Angelegenheit. Erst müssen 10.000 dann noch mal 770. 000 Unterschriften gesammelt werden.

Der Lohn: Eine umfassende öffentliche Debatte und eine verbindliche Abstimmung aller Bürger*innen. Doch wer macht sich noch die Mühe, diesen Weg zu gehen, wenn es dabei nicht um echte Machtfragen gehen darf? Direkte Demokratie kann mutige Vorschläge einbringen. Fragen der sozialen Gerechtigkeit, wie gebührenfreie Kitas, aber zum Beispiel auch die Förderung von kommunalen Klimamaßnahmen – das alles kostet Geld. Genau hier liegen aber die Fragen, die wir als Gesellschaft so dringend miteinander besprechen müssen. Durch direkte Demokratie könnten wir Bürger*innen mutige Vorschläge einbringen, die sonst politisch keine Chance hätten.

Doch anstatt einer offenen Debatte, gibt es jetzt juristischen Streit: die SPD klagt vor dem Verfassungsgerichtshof und Mehr Demokratie unterstützt diese Klage mit voller Kraft. Wir werden in den nächsten Wochen alles tun, um zum Ausdruck zu bringen: es ist einer grün geführten Regierung unwürdig erst Mitbestimmung zu versprechen und dann drei Rollen rückwärts zu machen. Es braucht endlich eine Praxis der direkten Demokratie zu Landesthemen, keine Ausflüchte mehr! Bitte leiten Sie diesen Bericht auch an Bekannte weiter, damit möglichst viele davon erfahren, wie mit unseren Mitsprache-Rechten umgegangen wird. Danke! (Sarah Händel, Geschäftsführerin Mehr Demokratie BaWü)

PS: Es wird eine große Herausforderung, die Mitbestimmungsrechte vor dem Verfassungsgerichtshof zu verteidigen. Denn es herrscht immer noch eher Skepsis gegenüber der Bevölkerung. Dabei zeigt die Schweiz: Wo mehr direkt abgestimmt wird, sind die Haushalte sogar ausgeglichener*! Die Verfassungsgerichte in Berlin und Sachsen haben schon wegweisende Urteile gefällt: Hoffentlich werden wir die nächsten sein!

„Das Licht ist aus, bevor es gebrannt hat“ schreibt aktuell auch der Kontext! Quelle!

Die dritte Geschlechtsparteien verweigert ihrem Volk den Volksentscheid. Es ist den Politikern wichtiger wer auf welche Toilette gehen darf, statt endlich die direkte Demokratie einzuführen. Nach Auffassung des Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie e.V., Edgar Wunder, sind die vom Innenministerium angeführten Gründe für die Verweigerung der Zulassung des von der SPD initiierten Volksbegehrens zu Kita-Gebühren nicht haltbar und konstruiert. „Der klare Wortlaut der Landesverfassung zum Recht auf die Durchführung eines Volksbegehrens wird ignoriert und durch eine sich weit vom Verfassungswortlaut entfernende Rechtsinterpretation ersetzt, mit der so gut wie jedes Volksbegehren ausgehebelt werden könnte. Das untergräbt die Rechte der Bürger auf Volksbegehren und macht die Reform des Jahres 2015 zur Erleichterung von Volksabstimmungen faktisch zur Makulatur“, kritisierte Wunder. In dieser Form sei das skandalös und könne so nicht hingenommen werden.

Hauptargument des Innenministeriums war, das Volksbegehren sei deshalb unzulässig, weil Volksabstimmungen zu Sachfragen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verboten seien, egal ob sie Einnahmen oder Ausgaben beträfen. Doch dem stehe entgegen: Bei der Stuttgart 21-Volksabstimmung des Jahres 2011 wurde darüber abgestimmt, ob sich das Land Baden-Württemberg mit über 900 Millionen Euro an dem Projekt beteiligen solle, also mit einem erheblichen finanziellen Betrag. Somit stehe die bisherige Staatspraxis in einem eklatanten Widerspruch zur jetzt vom Innenministerium bezogenen Position. Es sei kein Grund erkennbar, warum eine Volksabstimmung über Kita-Gebühren wegen „finanzieller Auswirkungen“ unzulässig sein sollte, die Stuttgart 21-Volksabstimmung mit ihren ebenfalls erheblichen finanziellen Auswirkungen aber nicht. „Der Unterschied ist ganz offensichtlich nur der, dass ein Kita-Volksentscheid politisch unerwünscht wäre, die Stuttgart 21-Abstimmung aber damals politisch opportun war“, so Wunder.

Der Wortlaut der Landesverfassung schließt Volksabstimmungen lediglich dann aus, wenn sie sich unmittelbar auf das Staatshaushaltsgesetz beziehen. Das ist aber hier nicht der Fall. „Somit erfindet das Innenministerium jetzt neue Unzulässigkeitsgründe, nach denen pauschal allen Volksbegehren die Zulässigkeit abgesprochen wird, wenn sie finanzielle Auswirkungen haben.“

Sollte sich diese durch die Landesverfassung nicht gedeckte Rechtsposition durchsetzen, könne man Volksbegehren und Volksentscheide in Baden-Württemberg zukünftig insgesamt als weitgehend undurchführbar abschreiben. Denn es liege in der Natur der Sache, dass wichtige politische Sachfragen immer auch finanzielle Auswirkungen haben. Jedes Volksbegehren könne somit nach Belieben für unzulässig erklärt werden. Das ziele auf eine grundsätzliche politische Entmündigung der Bürger ab und auf eine Aushebelung gesetzlich garantierter direktdemokratischer Rechte.

Das CDU Innenministerium überschreite damit eine rote Linie: Wenn das Landesverfassungsgericht das nicht korrigiere, müsse Mehr Demokratie e.V. in seinem bundesweiten Ranking zur Nutzbarkeit direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten das Land Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich herabstufen. Denn dann sei Baden-Württemberg entgegen den Versprechungen der Landesregierung kein Vorreiter in Sachen Bürgerbeteiligung mehr, sondern einer der größten Verhinderer.

Doppelmoral und die Doppelzüngigkeit der Politiker: Mehr Demokratie e.V. wirft dem Innenministerium weiterhin vor, im Vorfeld des Volksbegehrens seiner Beratungspflicht nicht nachgekommen zu sein, obwohl die SPD darum gebeten hatte. „Es kann einfach nicht sein, dass zuvor Gespräche verweigert werden, und erst dann mit Argumenten zur vermeintlichen Unzulässigkeit aufgefahren wird, wenn man den Antragsteller schon17.000 Unterschriften hat sammeln lassen.“ Mehr Demokratie e.V. fordert deshalb die Einführung einer Pflicht zur amtlichen Vorprüfung der Zulässigkeit vor Beginn einer Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren. Mit dem hier praktizierten Vorgehen werde die Landesregierung ihrem Anspruch, Vorbild in Sachen Bürgerbeteiligung zu sein, in keiner Weise gerecht.

Kita-Volksbegehren: Politische Entscheidung des Innenministeriums? Mehr Demokratie unterstützt Überprüfung durch das Verfassungsgericht. Das von der SPD initiierte Volksbegehren „gebührenfreie Kitas“ ist nach Prüfung durch das Innenministerium als unzulässig eingestuft worden. „Die rechtliche Begründung des Innenministeriums ist fragwürdig, unserer Auffassung nach gibt es durchaus Auslegungsspielraum für eine rechtliche Zulassung des Volksbegehrens“ kritisiert Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg.

Unsere Gerichte treffen nur noch politische Entscheidungen, weil die Politiker als Volkvertreter unfähig sind selbst für das Volk fehlerfrei zu entscheiden. „Es ist mehr als bedauerlich, dass man sich scheinbar bewusst entschieden hat, das Volksbegehren ins rechtliche Aus zu manövrieren, anstatt die  Beteiligung der Bürger an so einer wichtigen Frage zuzulassen“, so Händel. Wer zunächst das Recht der Bürger stärkt mitzuentscheiden, sollte sich dann bei unangenehmen Themen nicht auf ein enges Rechtsverständnis zurückziehen, „das bekommt schnell ein Geschmäckle“. In Baden-Württemberg gab es noch nie einen von den Bürgerinnen und Bürgern initiierten Volksentscheid, „das macht die jetzige Entscheidung umso bitterer“, klagt Händel. Es werde sich nun zeigen, ob der Staatsgerichtshof der Rechtauslegung des Ministeriums folgt. „Diese Einschätzung muss in jedem Fall von den  Verfassungsrichtern überprüft werden, auch um für zukünftige Volksbegehren Klarheit zu schaffen“, fordert Händel.

Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin. Mehr Demokratie e.V., Landesverband Baden-Württemberg, Rotebühlstraße 86/1, 70178 Stuttgart, www.mitentscheiden.de

Diesen Artikel bewerten
5 von 5 Sternen bei 2 Stimme(n).
Weitere Artikel aus der Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Ok Mehr Informationen

Cookies