„ins Blaue hinein“ – BKA-Bestandsdatenabfragen in der Kritik! Das Internet ist ein Gefängnis! Polizei darf keine Fotos von Versammlungen posten!

Uns droht ein chinesischer Überwachungsstaat – das müssen wir alle gemeinsam verhindern: „Alexa“ soll nach Bundesregierungs-Meinung doch mithören… Wollen sie sogar die Kinderzimmer überwachen lassen? Deutschland ist geradewegs in Richtung Überwachungsstaat! Aktuell fordern die Innenminister der EU-Länder die Legalisierung der Massenüberwachung unserer Kommunikationsdaten. Von drei Seiten machen sie massiven Druck für eine neue Vorratsdatenspeicherung in der EU – und Deutschland macht wie immer bei allem mit. „Der EuGH hat der Vorratsdatenspeicherung schon 2016 enge Grenzen gesetzt.

Unfassbar: „Alexa“ soll nach Bundesregierungs-Meinung doch mithören… „Alexa“ ist der kleine boxenähnliche „Smart-Home“-Begleiter, der vor geraumer Zeit schon im Verdacht stand, zur Mithör-Einrichtung für den Staat zu werden. Die Bundesregierung in Person von Horst Seehofer hatte betont, der Staat wolle nicht mithören. Es zeigt sich nun, dass die Regierung sehr wohl mithören wolle. „Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“ Horst Seehofer hatte die Öffentlichkeit wissen lassen, dass seine Regierung „keine Kinderzimmer überwachen“ lassen wolle. „Alexa“ ist der kleine boxenähnliche „Smart-Home“-Begleiter, der vorgeraumer Zeit schon im Verdacht stand, zur Mithör-Einrichtung für den Staat zu werden. Die Bundesregierung in Person von Horst Seehofer hatte betont, der Staat wolle nicht mithören. Es zeigt sich nun, dass die Regierung sehr wohl mithören wolle.

„Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“? Horst Seehofer hatte die Öffentlichkeit wissen lassen, dass seine Regierung „keine Kinderzimmer überwachen“ lassen wolle. Der Innenminister von Niedersachsen, Boris Pistorius von der SPD, meinte zum selben Thema: „Weder Alexa noch Google Home sollten und dürften abgehört werden.“ Weiterlesen

Massiver Druck von drei Seiten: Aktuell versuchen die EU-Länder, die vom EU-Gerichtshof weitgehend abgelehnte Vorratsdatenspeicherung, neu zu starten. Das würde bedeuten: Jedes Telefonat und jede Internetverbindung von allen Menschen muss per Gesetz gespeichert werden. Das Gesamtbild ist düster. Gleich von drei Seiten machen Überwachungspolitiker.innen massiv Druck für eine neue Vorratsdatenspeicherung in der EU:

(1) Schlupflöcher werden im EU-Gesetz zu ePrivacy verhandelt. Das ist absurd, denn das Ziel dieser Verordnung ist der Schutz sensibler Kommunikationsdaten.
(2) EU-Rat und EU-Kommission haben einen Fahrplan in Richtung Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Die Hauptgefahr aus unserer Sicht ist: Diskutiert werden ausschließlich Vorschläge für anlasslose Massenüberwachung. Es gibt keine Vorschläge für verhältnismäßige Optionen wie Quick Freeze oder ähnliches.
(3) Mehrere EU-Mitgliedsstaaten verlangen vom EU-Gerichtshof eine Revidierung vorheriger, grundrechtefreundlicher Urteile. Anstatt die grundrechlichen Grenzen für Massenüberwachung zu akzeptieren, greifen die Regierungen der EU-Länder diese Grenzen an.

Wie ist der Stand der derzeitigen Verfassungsbeschwerde? Die gemeinsam mit dem der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) und 20 Prominenten 2016, eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde im Februar 2018 vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Mittlerweile stehen mehr als 35.000 Menschen hinter dieser Beschwerde. Zu den prominenten Unterstützenden gehören unter anderem:

• Frank Bsirske, Vorsitzender Bundesvorstand, ver.di
• Wolfgang Grebenhof, Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband
• Marc-Uwe Kling, Autor und Kabarettist, Berlin
• Dr. Juli Zeh, Juristin und Schriftstellerin

ROG: Reporter ohne Grenzen begrüßt den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, dem Europäischen Gerichtshof die offenen europarechtlichen Fragen zur deutschen Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. „Dieser Schritt macht Hoffnung. „Der EuGH hat der Vorratsdatenspeicherung schon 2016 enge Grenzen gesetzt. Es ist höchste Zeit anzuerkennen, dass die aktuelle deutsche Regelung diesen Vorgaben nicht genügt, sondern gegen Grundrechte verstößt.“ Mihr ergänzte: „Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument verabschieden. Deutschland braucht keine pauschale Vorratsdatenspeicherung, sondern eine grundrechtskonforme Regelung, damit die Sicherheitsbehörden in konkreten Verdachtsfällen Verbindungsdaten schnell und gezielt aufzeichnen können.“

Speicherpflicht seit 2017 ausgesetzt: Dem Bundesverwaltungsgericht lagen die Revisionen gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vor. Dieses hatte entschieden, dass die Speicherpflicht gegen Unionsrecht verstoße. Deshalb hatte das Kölner Gericht die Kläger – einen Internetprovider und einen Telefonanbieter –von der Pflicht zur Datenspeicherung befreit. Ähnlich urteilte 2017 das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Eilverfahren. Daraufhin setzte die Bundesnetzagentur die Anwendung der Speicherpflicht für alle betroffenen Unternehmen bis zu einer rechtskräftigen endgültigen Entscheidung ausgesetzt.

Die Ende 2015 in Kraft getretene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sollte Telekommunikationsanbieter nach dem Willen der großen Koalition verpflichten, vom 1. Juli 2017 an die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang zu speichern (Standortdaten von Handys vier Wochen lang). Ermittlungsbehörden könnten damit bei Verfahren zu schweren Straftaten auf Abruf feststellen, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann und mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Vorratsdatenspeicherung untergräbt journalistischen QuellenschutzReporter ohne Grenzen kritisiert eine solche pauschale und verdachtsunabhängige Datenspeicherung seit vielen Jahren, weil sie den Schutz journalistischer Quellen untergräbt, zumal das Gesetz Berufsgeheimnisträger nur unzureichend schützt: Ihre Verbindungsdaten sollten zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden. Auch steht der tatsächliche Effekt der VDS auf die Aufklärungsrate von Straftaten in grobem Missverhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs. ROG und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen  plädieren deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen. Entsprechende Forderungen sind auch Teil der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung, die ROG 2013 zusammen mit mehr als 260 Organisationen aus aller Welt beim UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt hat und als Maßstab für bestehende und künftige Gesetze betrachtet.

EuGH-Urteil von 2016 lässt nur gezielte Speicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten zu. Der heutige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nimmt wie schon die Urteile der Vorinstanzen Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember2016. Darin kippte der EuGH – angestoßen durch Anfragen von Gerichten in Schweden und Großbritannien – die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und ließ nur eine gezielte, „klar und präzise“ geregelte Speicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten zu. Allerdings sind bei der Großen Kammer des EuGH Beschwerden mehrerer EU-Staaten gegen die anhängig, die ihren Geheimdiensten den Zugang zu den gespeicherten Daten erleichtern wollen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war schon im Januar 2017 zu dem Ergebnis gekommen, das deutsche Gesetz genüge diesen Anforderungen „nicht in vollem Umfang“.  Deutschland steht auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 13 von 180 Ländern.

Im September nehmen die EU-Institutionen in Brüssel, mitsamt des im Mai neu gewählten Europa-Parlaments, ihre Arbeit wieder auf. Eine ihrer großen Herausforderungen wird die Einigung im Thema Exportkontrolle von Überwachungstechnologie sein, die menschenrechtliche Prinzipen angemessen berücksichtigt. Bereits 2016 hatte die EU- Kommission einen fortschrittlichen Entwurf zur schärferen Exportkontrolle von Überwachungstechnologie an Drittstaaten vorgelegt, doch die Verhandlungen erwiesen sich als schwierig. Im Juni 2019 konnten sich die EU Mitgliedsstaaten lediglich auf eine abgespeckte Version des Texts einigen, in der staatliche Transparenz- und Sorgfaltspflichten seitens der Unternehmen keinen Platz mehr fanden.

Wie wichtig die lückenlose Regulierung von Überwachungstechnologie ist, wird immer dann deutlich, wenn Spionagesoftware in Unrechtstaaten dazu genutzt wird, gegen Journalist*innen und Andersdenkende vorzugehen. So geschah es auch in der Türkei, wo die Regierung 2017 Oppositionelle mit Hilfe von deutscher Spionagesoftware verfolgte. Vor diesem Hintergrund haben Reporter ohne Grenzen (ROG), die Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF), das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und netzpolitik.org Strafanzeige gegen das Münchner Firmenkonglomerat FinFisher erstattet wegen des Verdachts, den Spähtrojaner FinSpy illegal in die Türkei exportiert zu haben. Ob die deutsche Spionagesoftware nun illegal in die Türkei exportiert wurde, oder ob die Firma von Lücken in der aktuellen Regulierung zum Export von Überwachungstechnologie Gebrauch machte, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft München. Damit wir uns auch weiterhin für eine Reform der Regulierung von Überwachungstechnologie einsetzenkönnen, die Menschenrechte respektiert und, wo sinnvoll, strategische Klagen führen können, bittet ROG Sie um Unterstützung für die digitale Sicherheit von Journalist*innen in Deutschland und weltweit einzutreten.

Archiv dpa

Internet: Der Westen steuert in chinesische Verhältnisse: Wenn es darum geht, ein Musterbeispiel für Zensur und Überwachung zu nennen, zeigt das Establishment gerne mit seinem Finger auf China. Dort sind die Repressionen gegenüber den Bürgern besonders stark ausgeprägt. Damit wird allerdings von den wirklichen Problemen vor der eigenen Haustür abgelenkt. Im Westen – und vor allem in Deutschland – hat die Zensur ein ungeahntes Ausmaß erreicht. Zensurstellen löschen alles, was dem derzeitigen Kurs zuwiderläuft. Willkommen sind nur noch Merkel-Jubel-Propaganda, Klimawahn und Refugees-Welcome-Bekundungen. Wir sind alle aufgerufen, etwas für die Meinungsfreiheit zu unternehmen. Beteiligen Sie sich an den Petition der Organisationen, an ausgewählte Abgeordnete. Fordern Sie diese dazu auf, sich klar und deutlich für die Meinungsfreiheit auszusprechen. Anfangs verhalfen die sozialen Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter zu einer Steigerung der Meinungsvielfalt. Mittlerweile tritt das Gegenteil ein. Große Zensurwellen haben die Plattformen von Meinungsabweichlern bereinigt. Es vergeht kein Tag, an dem nicht zig Accounts und Videos gelöscht werden. Internationale NGOs beraten die Anbieter bei diesen inhaltlichen Säuberungen. Demokratie, Meinungsvielfalt und Freiheit werden so Stück für Stück abgeschafft Lassen wir uns nicht weiter für dumm verkaufen. Treten wir aktiv für unser Recht auf Meinungsfreiheit ein. Setzen wir uns Hand in Hand dafür ein, daß die Bürger aufstehen und ihre Komfortzone verlassen. Ansonsten ist das Internet als Hort für vielfältige Meinungen bald vollständig Geschichte, dass Internet wird zum Gefängnis umgebaut. Die Meldung auf der ROG-Website.

Die ekelhafte Daten-Spionage nimmt kein Ende! Wieso auch, Sie stehen schon längst auf den Abhör-Listen der Regierung! Die Daten-Spionage der Regierung und wieso die NSA bisher nur die Spitze des Eisbergs war! Sicher haben Sie sich während Ihrer Aktivitäten in den Sozialen Medien auch schon einmal gefragt, was „man überhaupt noch sagen darf“? Immer häufiger passiert es, daß Konten von Benutzern gelöscht oder YouTube-Kanäle gesperrt werden. Diese Zeichen sind sehr besorgniserregend. Ein Beispiel, wohin die Reise in Deutschland gehen könnte, zeigt uns China. Dort wird eifrig am Überwachungsstaat gebaut und gebastelt. (Die politische Umerziehung ist auch in Deutschland in vollem Gange. Zersetzungsrichtlinien und Stasi Forever!)

Das Ziel: Die nahezu hundertprozentige Kontrolle über die Bürger. Wir Bürger in Deutschland sind daher alle aufgerufen, Widerstand zu leisten. Es darf nicht sein, daß Soziale Netzwerke auf Geheiß der Regierung, (unter der SPD-Maas Federführung), alles löschen oder zensieren, was nicht „auf Linie“ ist. Organisationen fordern Sie daher auf, jetzt unsere Abgeordneten darauf hinzuweisen, sich für ein freies Internet auszusprechen. Es ist bereits fünf vor zwölf. Die Liste der Staaten, die die Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken beschneiden, wird immer größer. Derzeit machen sich lediglich zwei Staaten aktiv für die Wiederherstellung der freien Meinungsäußerung stark: Ungarn und die USA. Durch die staatliche Überwachung in Deutschland werden die Bürger kleingehalten. Die Angst, soziale Nachteile zu erdulden, zwingt viele dazu, in die innere Emigration zu gehen. Eine Demokratie muß eine Vielzahl an Meinungen aushalten; auch dann, wenn diese unbequem und gegen den Kurs der Regierung sind. Auch wir freie Journalisten sagen „Nein“ zur Zensur und „Ja“ zur Meinungsfreiheit! Stimmen Sie mit vielen Gleichgesinnten in diesen Chor ein, indem Sie sich denen anschließen. Wir wollen keine nordkoreanischen oder chinesischen Verhältnisse in Deutschland. Zensur abschaffen!

Das Bundeskriminalamt (BKA): Trägt im Dienste ausländischer Behörden Informationen über Bürger zusammen, die nicht einmal im Verdacht einer Straftat stehen. Dies kritisierte die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem internen Bericht, den der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) erhalten hat [1]. Die Bundesdatenschutzbeauftragte weist in ihrem Bericht insbesondere auf Folgendes hin:

• Das BKA habe teilweise auf unsubstantiierte Anfragen ausländischer Behörden Daten abgefragt.
• Teilweise würden allgemein Netzwerke beteiligter Personen zu einer Szene abgefragt, ohne dass ein Tatverdacht vorliege. So wurden Daten über „Anarchisten“ mit der Unterstellung erhoben, es handele sich um linke Gewalttäter. Auch bei „extremistischen Vereinigungen“ sei teils nicht ersichtlich, welche Straftat oder ob überhaupt ein Strafverfahren vorliegt.
• Es genüge schon ein Kontakt zu einem Beschuldigten, um abgefragt zu werden.
• Ausländische Abfragen könnten auch einer „allgemeinen geheimdienstlichen Lageeinschätzung“ dienen, zu denen Bestandsdatenabfragen nicht zugelassen sind. Teilweise seien bei Anfragen aus dem Ausland Geheimdienste direkt beteiligt. Es gebe in diesen Fällen keine strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst.
• Wegen einer verdächtigen Person seien in einem Fall auch alle anderen Bewohner ihres Hauses abgefragt worden.
• Teilweise seien Informationen über Personen erhoben worden, die nur Zeugen oder Kontaktpersonen waren.
• In einem Fall seien Bestandsdaten (Telekommunikationsdaten) zu einem „weiten Umkreis“ der Zielperson abgefragt worden.
• Die lange Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren beim BKA sei „sehr fragwürdig“. Die Dokumentation was, warum, wie lange gespeichert wird sei mangelhaft.

Breyer kommentiert: „Seit Jahren attackiere ich die Bestandsdatenauskunft und den Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Karten. Jetzt erfahre ich, dass der Missbrauch bereits Realität ist: Wie ein Geheimdienst kundschaftet das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Hier bestätigt sich wieder: Nur die Anonymität schützt vor falschem Verdacht. Ich hoffe, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auf meine Beschwerde [2] reagiert und anonyme SIM-Karten wieder erlauben wird.“ Hintergrund der Datenzugriffe ist das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“​, das dem BKA Datenabfragen – besonders Bestandsdatenauskünfte – auch ohne Verdacht einer Straftat gestattet. Eine von der Piratenpartei organisierte Sammelverfassungsbeschwerde von mehreren tausend Bürgern gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist anhängig [3].

Die Piratenpartei versteht sich als Bewegung von Freiheitskämpfern. Die moderne Welt  bringt die Chancen auf einen freien Zugang zu Wissen und einer weltweiten Vernetzung mit,  PIRATEN wollen diese zum Vorteil der Gesellschaft mitgestalten und formen. Eine selbstbestimmte und sozial gerechte Gesellschaft ist Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie. Die PIRATEN treten für einen Wandel der Politik ein.  Teilhabe und Mitbestimmung müssen in die Parlamente einziehen. Lobbyismus muss Trans-parenz und Basisdemokratie weichen. Politik muss wieder im Sinne der Bevölkerung  handeln und darf sich nicht von der Wirtschaft erpressen lassen.

Quellen/Fußnoten:
[1] Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten:​ www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2019/09/BfDI_Pruefbericht_BKA_geschwaerzt.pdf
[2] Beschwerde gegen den Identifizierungszwang: www.daten-speicherung.de/index.php/prepaidkarten-menschenrechtsgerichtshof-entscheidet-ueber-recht-auf-anonyme-kommunikation/
[3] Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft: bestandsdatenauskunft.de/?page_id=422

NZZ: Das Internet ist ein Gefängnis. Ohne Mauern zwar. Aber dennoch ist es unmöglich, auszubrechen. «Das Gefängnis ist räumlich nicht mehr auf die Gefängnismauern begrenzt», schreibt unser Autor Adrian Lobe. Smart Citys etwa erinnerten mit ihren Überwachungskameras und Bewegungsmeldern an Haftanstalten, die dem Operation Room regelabweichende Vorkommnisse melden. Und selbst für die eigenen vier Wände werden schon Technologien patentiert, die das Zuhause zum Datengefängnis machen könnten. Zum Essay.

Social Media: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen posten von Niklas Plutte. Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen (OVG Münster, 15 A 4753/18). Auf den veröffentlichten Fotos sind die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Mit ihrer Klage begehren sie die Feststellung, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung des beklagten Landes hat keinen Erfolg. In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende des 15. Senats im Wesentlichen ausgeführt: Das Anfertigen der Fotos, um diese im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit auf Twitter und Facebook zu publizieren, habe in das Versammlungsgrundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG eingegriffen. Mehr von diesem Beitrag lesen.

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