Justiz und Gerichtsvollzieher, die neue Gewalt in einer Schönwetterdemokratie!

Justizminister Stickelberger (SPD) BaWü schreibt: Optimierungen im Gerichtsvollzieherwesen: Maßgebend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Rechtsstreits ist neben der Entscheidung des Gerichts vor allem auch deren Umsetzung durch den Gerichtsvollzieher. Die Vollstreckung von Geldforderungen wird allerdings durch die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Schuldner zunehmend erschwert. Gerichtsvollzieher macht sich strafbar! 1.Teil Macht sich strafbar! 2.Teil  Öffentlicher Plünderungsversuch – Obergerichtsvollzieher nimmt billigend Rufmord in Kauf: Erst kauft der Obergerichtsvollzieher gemütlich im Kaufland ein, dann setzt er in der Öffentlichkeit zum Angriff an. Er nimmt billigend eine Rufschädigung der Hähnchenbraterei in Kauf. OGV

Stickelberger SPD meint, will der Gläubiger seine Forderung tatsächlich realisieren, benötigt er heute mehr denn je einen engagierten und einsatzbereiten Gerichtsvollzieher. Um die Effizienz der staatlichen Zwangsvollstreckung mittel- und langfristig zu sichern und zu verbessern, bedarf das Gerichtsvollzieherwesen vielfältiger Veränderungen.

Die Motivation der Gerichtsvollzieher zu fördern ist dabei von erheblicher Bedeutung. Wir haben deshalb ein leistungsorientiertes Vergütungssystem entwickelt, das seit 1. Januar 2011 zur Anwendung gelangt. Die baden-württembergischen Gerichtsvollzieher erhalten jetzt eine zusätzliche Vergütung in Form von prozentualen Anteilen der eingenommenen Gebühren und Dokumentenpauschalen, die zwischen 62 und 70 Prozent betragen.

Die mit dem Vergütungsmodell angestrebten Verbesserungen für die staatliche Zwangsvollstreckung sind im Jahr 2011 in vollem Umfang eingetreten. Mit einem weiter verschlankten Personalkörper wurden hervorragnende Ergebnisse in der Zwangsvolsstreckung erzielt.

Die Gläubiger erhielten im Vergleich zum Vojahr 11,5 Mio. € mehr Schuldbeträge, ein Plus von 6%. Dieses sehr erfreuliche Ergebnis wurde von nur 529 Gerichtsvollziehern erwirtschaftet, 11 weniger als noch in 2010. Diese sehr erfreulichen Ergebnisse unterstreichen die attraktive Überlegenheit und die inhaltliche Richtigkeit des Vergütungsmodells gegenüber anderen Lösungen.

Weitere Veränderungen streben wir über den Bundesrat auch im Kostenrecht an, das auf Bundesebene beschlossen wird. Derzeit erhält der Gerichtsvollzieher für eine Pfändung lediglich 20 Euro, auch wenn es sich dabei etwa um eine überaus wertvolle Ming-Vase handelt. Zum teilweisen Abbau der Subventionierung der Gerichtsvollziehertätigkeit soll die Pfändung künftig 25 Euro kosten, in Ravensburg erhält der Gerichtsvollzieher bereits € 30.-. Daneben sprechen wir uns für eine Erfolgsgebühr aus, die sich mit 3 % des Verwertungserlöses bemisst. Die Sozialverträglichkeit der Gebühren bleibt unberührt, da bedürftige Gläubiger gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beanspruchen können.

Das unmenschliche Vorgehen und die Foltermethoden die einige Gerichtsvollzieher anwenden, werden durch Stickelberger jetzt legalisiert und ist ein Fall für Den Haag geworden. Allein im Gerichtsbezirk Ravensburg sind einige Gerichtsvollzieher/innen die mit den unmenschlichsten Methoden auftreten, die mehr als nur menschenrechtsverletzend sind, Rauch, die Liebhards, Linder (Pudlov), Schremmer, Praster i.R.. Siehe die Justizwillkür und die Stadtverwaltung Skandalfälle aus Ravensburg, dort treiben ihr Unwesen CDU OB Rapp, CDU BM Kraus, Engele, Bentele, Weissenberg, Fiedler! Die Eskalationen der Bösen? Der Anfang eines Massenelendes in einer neuen wehrlosen Demokratie, wo es keine Würde und keine Wertevermittlung mehr gibt! Siehe UNO Resolution 1503!

In Ravensburg und Weingarten werden Menschen massenweise bedroht, genötigt und weggesperrt. Die Haftanstalt Hinzistobel und die Psyiachtrie „Die Weißenau“ mussten bereits erweitert werden, auch auf dem Stadtfriedhof werden die Plätze knapp, die Kosten für den Steuerzahler und der volkswirtschaftliche Schaden spielen dabei keine Rolle. Es ist sei ja ein anderer Topf, so ein Beamter der Stadtverwaltung Ravensburg zur Redaktion.

Internetauftritt des Amtsgerichts Ravensburg: Informationsgehalt mangelhaft! Richterlicher Geschäftsverteilungsplan fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. Der richterlicher Geschäftsverteilungsplan fehlt auch als öffentlicher Aushang im Amtsgericht, statt dessen überall namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Gerichtsbezirk. Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk Ravensburg sind sogar wichtiger als die Richter. Armes Amts- und Landgericht!

Diesen Artikel bewerten
0 von 5 Sternen bei 0 Stimme(n).
Weitere Artikel aus der Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Ok Mehr Informationen

Cookies