Statt einer Enteignungswelle, eine „Menschenwürdige-Grundsteuerreform!“!

Bund der Steuerzahler appelliert an Landes-CDU! Der Bund der Steuerzahler fordert die Landes-CDU auf, sich innerhalb der Landesregierung für ein wertunabhängiges Modell bei der Reform der Grundsteuer einzusetzen. Das entspricht der Beschlusslage des 72. Landesparteitags der Südwest-CDU. Auf diesem hat sich die CDU für ein Flächenmodell ausgesprochen. Dieser Beschluss sollte jetzt in den politischen Abstimmungsprozess eingebracht werden. Mehreren Pressemeldungen zufolge favorisiert die Landesregierung hingegen inzwischen ein wertorientiertes Modell bei der Grundsteuerreform. Baden-Württemberg hat zusammen mit Schleswig-Holstein und Bremen an Bundesfinanzminister Scholz appelliert, die Grundsteuerreform zügig umzusetzen. Die Länder sehen wohl die Gefahr, dass eine zeitliche Verzögerung ein verwaltungsaufwendiges, wertorientiertes Modell für die Grundsteuerreform ausschließen könnte.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler – aber auch aus Sicht vieler anderer Verbände – muss ein Bewertungsverfahren bei der Grundsteuer gefunden werden, das einfach umzusetzen ist. Hier bietet sich das Flächenmodell an. Dieses Modell wäre für die Bürger und Unternehmen sehr transparent und damit wenig streitanfällig. Ein wertabhängiges Modell würde einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten und zwar nicht nur einmalig sondern laufend. Denn die ca. 35 Millionen Grundstücke müssten regelmäßig neu bewertet werden, sonst würde das neue Gesetz dasselbe Schicksal wie das bisherige Bewertungsgesetz ereilen, es wäre verfassungswidrig. Eine wertbasierte Grundsteuer würde zudem das Wohnen gerade in den Ballungsräumen im Südwesten voraussichtlich weiter verteuern.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, die Grundsteuer verfassungsgemäß zu reformieren. Der für die Reform federführend zuständige Bundesfinanzminister hat sich noch nicht öffentlich geäußert, in welche Richtung der Gesetzentwurf für die Grundsteuerreform gehen wird. Insbesondere werden zwei Varianten für die Bewertung der ca. 35 Millionen Grundstücke in Deutschland diskutiert. Zum einen wertbasierte Modelle und zum anderen ein Flächenmodell oder auch Äquivalenzmodell genannt, das die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer allein an physikalischen Größen festmacht.

Bund der Steuerzahler, Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart

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