Vergessene Opfer! Gegen das Vergessen! Folter, Konzentrationsläger, Euthanasie, Rheinwiesenlager, Sinti, Roma, Jenische, Hugenotten, Freistatt!

Das Komplott ist planetär: Ostern ist vorbei, der hässliche Alltag hat uns wieder! Was der Staat und die Kirche einmal gedemütigt hat, wird nicht entschädigt und das „Europaweit!“ Der ewige Stolz deutscher, Ravensburger, Schweizer Greul Geschichten, bis in die Neuzeit 2019! Nichts stirbt was in Erinnerung bleibt!  Menschenrechte2014. Rheinwiesen Film.

Beispiel – Die rassistische Verfolgung einer Jenisch-Mutter durch die Behörden des Kantons Freiburg/Schweiz, mit der Billigung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Strassburg wimmelt 99 % der Klagen ab und das Hoch-Kommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen bestätigt nicht einmal den Eingang von Klagen. Schlussfolgerung: Keine internationale Instanz wacht darüber, dass die grossartigen Texte der Menschenrechte auch durchgesetzt werden. Die lokalen Justiz-Tyrannen haben freie Hand, straflos zu wüten. Das Komplott ist planetär. Anzeige wegen Misshandlung einer Jenisch-Mutter mit ihrem Kind durch rassistische Freiburger Magistrate, an Sie, von  Fabien GASSER.

Die  Schweizer Jenischen haben über Generationen hinweg die von den Behörden angeordneten rassistischen Massnahmen erlitten: Psychiatrische Verwahrung, Sterilisation und Kindesraub etc. Genannte Jenisch-Mutter (36 Jahre alt) entstammt einer solchen Familie. Sie hat eine Universitätsausbildung und ist Sekundarschullehrerin sowie Arztsekretärin. Sie zieht ihr Kind allein auf und wird seit nunmehr 4 Jahren gerichtlich belästigt. Gestützt auf vorgeblichen «familiären psychiatrischen Vorbelastungen», versuchte die «Staatsanwältin» Yvonne GENDRE, sie zu einem Gefälligkeitspsychiater zu schicken, mit dem Ziel, sie verwahren zu lassen. Mit diesen diskriminatorischen Entscheidungen, versuchte die «Friedensrichterin »Delphine QUÉLOZ im April 2017 der Mutter das Kind zu entreissen.

Auf Anraten der Opferhilfebehörde, es zu vermeiden lokalisiert zu werden, ist die Mutter gezwungen seit 2 Jahren ihr Kind an einem sichern Ort zu schützen. Da die Freiburger Magistrate eine regelrechte Hetzjagd losgetreten haben, ist die Affäre bereits dreimal bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eskaliert. Da Strassburg die üble Gewohnheit hat, berechtigte Klagen ohne Begründung abzuwimmeln, sind diese gut fundierten Einsprachen abgeschmettert worden (unheilbar degeneriertes System). So haben die Freiburger Magistrate freie Hand, ihr niederträchtiges Mobbing fortzusetzen. Dieser Mutter ist es allerdings ohne Hilfe eines Anwalts gelungen, folgende Freiburger Magistrate vom Bundesgericht in den Ausstand schicken zu lassen:

– Die «Staatsanwältin» Yvonne GENDRE mit BGE 1B_96/2017 vom 13.06.17; obwohl im Ausstand, bleiben ihre Entscheide rechtskräftig. Sie kümmert sich immer noch um die Akte und setzt ihre Drohungen durch.
– Die «Oberrichter» Michel FAVRE und Catherine OVERNEY mit BGE 2B_440/2018 vom 08.03.18
– Hubert BUGNON, Jérôme DELABAYS und Sandra WOLHAUSER mit BGE 1B_351/2018 vom 25.09.18

Die Einsteine des Bundesgerichtes haben das rassistische Komplott der Freiburger Magistrate zwar geortet, ohne jedoch die sich aufdrängenden Schlussfolgerungen zu ziehen: Die rassistische Verfolgung der Freiburger zu stoppen. Die belästigte Mutter verlangt aus guten Gründen, dass die Angelegenheit von ausserkantonalen Magistraten zu behandeln sei. Die «Friedensrichterin» QUÉLOZ griff zur Klage-Inversion und reichte gegen den Unterzeichner eine Ehrverletzungsklage ein. Sie reagierten mit Ihrer Einstellungsverfügung vom 24.05.18, denn die Klage war verspätet. Nachdem jedoch die Querulantin QUELOZ rekurriert hatte, umgingen die Oberrichter BUGNON, DELABAYS und WOLHAUSER (im vorliegenden Fall im Ausstand, da als Rassisten erkannt!) am 31.07.18 mit einer windigen Jurisprudenz das Gesetz und ordneten die Wiederaufnahme an.

Am 19.12.18 wurde ich als Angeklagter einvernommen: Sie finden in der Beilage das von mir unterschriebene Protokoll. Die aufgeführten Elemente zeigen unwiderlegbar die von den erwähnten Magistraten angestellten Misshandlungen der Jenisch-Mutter und ihrem Kind. Ermittelt endlich gegen die wahren Missetäter, anstatt mich verurteilen zu wollen, weil ich die Wahrheit gesagt habe. Kein Freiburger Magistrat hat die notwendige Unparteilichkeit, um diese Anzeige gegen seine Kollegen und/oder die Klage ihrer Amtsschwester QUELOZ gegen den Unterzeichner zu behandeln (Interessenkonflikt). Sie, Fabien GASSER sind ausserdem noch in den Ausstand zu treten, weil Sie mein Anbegehren vom 23.03.19 auf Transparenz ignorierten (Angehörigkeit zu Geheimgesellschaften). Hochachtungsvoll Gerhard ULRICH. Beilage: Vom Unterzeichner unterschriebenes Protokoll vom 19.12.18. Die Fälschungen der Ermittler sind korrigiert. Jenische

Haben Sie etwas hinzuzufügen? (Diktat) Die Jenischen sind eine winzige ethnische Schweizer Minderheit. Die Behörden haben im 20. Jahrhundert deren Genozid organisiert. Das heisst: Kindesraub, Sterilisierung der Frauen, Psychiatrie-Internierungen. Sie sind also keine Sekte, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft jene Polizisten desinformiert hat, welche im April 2017 in die Waadtländer Broye kommandiert worden sind, um angeblich ein Kleinkind vor der Misshandlung durch eine Sekte zu retten. Wir sprechen hier von einer 36-jährigen Jenisch-Mutter und ihrem Baby, das derzeit 3 Jahre und 7 Monate alt ist. Die Mutter ist Lehrerin mit Universitätsabschluss. Der Universitätsprofessor François RUEGG, welcher ihr Master-Examen überwacht hatte, stellte am 29.06.16 sie betreffend ein lobreiches Zeugnis aus. Ihr Kind ist am 20.05.15 geboren. Ich habe mindestens 5 Arztzeugnisse gesehen, welche vom Familienarzt zwischen der Geburt bis zum 21.09.18 ausgestellt hat. Alle diese Zeugnisse bestätigen die hervorragenden Erziehungsfähigkeiten dieser Mutter, um sich um ihr Kind zu kümmern. Der Vater ist ein von Sex besessner Gynäkologe.

Wenn ich mich richtig erinnere, so hat er mit e-mail vom 16.08.13 zugegeben, seine Partnerin mit dem Papilloma Virus HPV angesteckt zu haben. Ein Arztattest vom 20.10.16 sagt aus, dass auch das Kleinkind infiziert worden ist. Da diese Krankheit mehrheitlich sexuell übertragen wird, ist dies ein wahrscheinlicher Beweis für inzestuöse Berührungen durch den Vater.* Er verliess die Schweiz gleich nach der Geburt. Er richtet keine Unterhaltszahlungen aus. Von der Mutter eingeklagt, ist er am 29.10.15 von der Kripo Freiburg befragt worden. Er griff zu missbräuchlicher Denunziation, gemäss welcher seine einstige Partnerin erblich in der Familie Psychiatrie-belastet sei. Dies war besonders niederträchtig, denn er war in dieser Familie aufgenommen worden und er wusste genau, dass diese Anschuldigungen falsch waren. Die Grossmutter und Urgrossmutter waren missbräuchlich in der Psychiatrie versenkt worden. Die Eidgenossenschaft hat sich dafür entschuldigt, was ihnen angetan worden ist.

Es ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Mutter der schützende, und der Vater der zerstörerische Elternteil sind. Die Mutter wird jedoch kriminalisiert, weil die Freiburger Magistrate die Anklage-Inversion betreiben. Die Staatsanwältin GENDRE sprang auf diese Gelegenheit. Sie beauftragte ihren Psychiater-Komplizen Rigobert Hervais KAMDEN am 31.05.17 ein Gefälligkeitsgutachten auszustellen, welches diese Jenisch-Mutter für verrückterklärte und ihre Internierung in der Psychiatrie empfahl. Am 27.05.17 hatte die Psychiaterin Dr. med. L.M. dieselbe Person als absolut geistig gesund zertifiziert. Gemäss dem Bundesverfassungsgericht Deutschlands sind privat angeforderte Gutachten gleichwertig zu behandeln wie jene, die von Magistraten angefordert wurden. Frau GENDRE ignoriert hartnäckig das Zertifikat von Dr. M. und stützt sich ausschliesslich auf jenes von KAMDEN ab, der seine Beute gar nie gesehen hat. Dr. M. hat die zu begutachtende Person hingegen im persönlichen Gespräch examiniert.

Der Bundesgerichtsentscheid BGE 1B_96/2017 vom 13.06.17 bestätigte die Befangenheit dieser Staatsanwältin GENDRE. Der BGE 1B_351/2018 vom 25.09.18 hiess das Ausstandsbegehren betreffend die Freiburger Oberrichter Hubert BUGNON, Jérôme DELABAYS und Sandra WOLHAUSEN gut. Die Einsteins des höchsten Gerichtshofes haben also die rassistische Verschwörung geordnet, ohne jedoch die notwendige Schlussfolgerung zu ziehen: diese Verfolgungsjagd zu stoppen. Das, was ich im Internet betreffend die Friedensrichterin Delphine QUELOZ veröffentlicht habe sind Tatsachen. Wegen des historischen Albtraums sind Kinder für die Volksgruppe der Fahrenden sakrosankt. Diese Jenisch-Mutter ist eine Heldin. Indem sie ihr Kleinkind verbirgt, wie von der Opferhilfebehörde empfohlen, schützt sie ihr Kind gegen die pädokriminellen Freiburger Magistrate. Sollten Sie mich verurteilen, wird mir das eine Ehre sein.Frage an den Generalstaatsanwalt Fabien GASSER: «Was haben Sie dazu zu sagen?» Staatsanwältin GENDRE hat die Aufklärung dieses Punktes durch Experten abgelehnt.

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Rückblicke: Den Kindern endlich eine Stimme geben. Wenn du nicht brav bist oder nicht spurst, holt dich heute noch das Jugendamt oder an die Eltern gerichtet, wenn du nicht spurst halte ich mich an deine Kinder! Mea Culpa Freistatt! Rheinwiesenlager und Ravensburg. Die Geschichten sind naturgemäß freudlos und alle haben sie wie immer geschwiegen und weggeschaut. Heute kommen die Kinder ins RTL Erziehungslager zu den strengen Eltern.

Sommer, 1968: Während die Studenten rebellieren und nach Freiheit streben, wird der 14-jährige Wolfgang von seinem Stiefvater in die abgelegene Fürsorgeanstalt Freistatt, ein Heim für Schwererziehbare, abgeschoben. Dort scheint die Zeit stehengeblieben zu sein: Verschlossene Türen, vergitterte Fenster und militärischer Drill sind allgegenwärtig. Doch für Wolfgang ist klar: Seine Sehnsucht nach Freiheit wird er so schnell nicht aufgeben. Der Film beruht auf wahren Begebenheiten und verleiht den unzähligen Kindern eine Stimme, die in Freistatt und ähnlichen Einrichtungen seelisch und körperlich misshandelt wurden. Auch heute noch werden Kinder vom Staat seelisch und körperlich misshandelt, auch in Ravensburg, BaWü. Der Wind der Veränderung ist in den norddeutschen Kleinstädten bereits als Brise zu spüren. Mit selbstverständlicher pubertärer Aufmüpfigkeit begegnet der 14-jährige Wolfgang seinem Alltag, seiner Mutter und vor allem seinem Stiefvater. Freistadt und die deutsche Höllen auf Erden. Noch heute wird der Staat zum Stiefvater der Kinder oder zum Zuhälter der Frauen. Die Angst der Menschen ist Teil des Systems, eine totale Institution funktioniert nur, wenn sich die Bösen einig sind, so wie damals. Die schwarze Pädagogik in den Schulen gehört auch dazu, die gibt es heute noch.

ARTE-ARD: In die Aufmüpfigkeit geprügelt. Als er von diesem in die abgelegene kirchliche Fürsorgeanstalt „Freistatt“ abgeschoben wird, findet er sich in einer Welt wieder, der er nur mit noch unbändigerem Freiheitsdrang begegnen kann: Verschlossene Türen, vergitterte Fenster, militärischer Drill während der als Erziehung verbrämten täglichen Arbeitseinsätze in den Mooren der Umgebung. Doch für Wolfgang ist eins klar: Seine Sehnsucht nach Freiheit wird er so schnell nicht im Moor begraben. Freistatt

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Mehr zum Film: „Freistatt“ entstand nach dem mit dem Emder Drehbuchpreis ausgezeichneten Buch von Nicole Armbruster und Marc Brummund, die 2013 dafür auch mit dem deutschen Drehbuchpreis ausgezeichnet wurden. „Uns hat diese unerhörte Gleichzeitigkeit fasziniert.“ sagt Marc Brummund. „Auf der einen Seite eine Gesellschaft, die zwischen Rock’n’Roll und Studentenrevolte schier unbändig nach Freiheit zu streben scheint, auf der anderen Seite die Fortschreibung eines institutionalisierten und in seiner Dimension kaum vorstellbaren Missbrauchs in Erziehungsheimen und Institutionen.“ Der Film basiert auf wahren Begebenheiten: In den 1950er und 1960er Jahren wurden über eine halbe Million Kinder und Jugendliche in kirchlichen und staatlichen Heimen der Bundesrepublik oft seelisch und körperlich schwer misshandelt und als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Manchmal genügte den Ämtern der Hinweis der Nachbarn auf angeblich unsittlichen Lebenswandel, Nichtigkeiten wie „Arbeitsbummelei“, Schulschwänzen oder auch die reine Willkür der Eltern, um junge Menschen für Jahre in Heimen verschwinden zu lassen. In diesen Institutionen regierten gar nicht oder nur unzureichend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, die oft einem Orden angehörten und als Verfechter christlicher Werte auftraten, mit aller Härte. Den Jugendlichen wurden keine oder nur mangelhafte Ausbildungsmöglichkeiten ermöglicht. Nur wenig von dem, was im Inneren der angeblichen Erziehungsheimen stattfand, drang damals nach außen. Marc Brummund und Kamerafrau Judith Kaufmann erzählen von Isolation und Demütigung in großen und eindringlichen Bildern. Louis Hofmann, 2017 europäischer Shooting Star der Berlinale, ist in einer seiner ersten Hauptrollen zu erleben, für die er 2014 den Bayerischen Filmpreis als bester Nachwuchsdarsteller erhielt. Eindringlich verkörpert er das Ausgeliefertsein, die Isoliertheit und den trotzdem nie gänzlich unterdrückten Widerstand des jungen Wolfgang.

3Sat – Schläge im Namen des Herrn – Und alle haben geschwiegen! Dieser Film entstand in Anlehnung an die 2006 erschienene Buchdokumentation „Schläge im Namen des Herrn – Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik“ von Peter Wensierski, der zu diesem Thema 10 Jahre lang recherchierte und über 500 Opfer dieses Massenverbrechens interviewte. Der Film thematisiert die unfassbare wirtschaftliche Ausbeutung (Zwangsarbeit für privatwirtschaftliche Unternehmen und in der Landwirtschaft 10 bis 12 Stunden täglich) und die seelische sowie körperliche schwerste Misshandlung von etwa 800.000 Kindern und Jugendlichen in 3.000 sogenannten „Erziehungsheimen“, welche ab 1945 bis in die siebziger Jahre hinein neben staatlichen Heimen (20%) hauptsächlich von der katholischen und von der evangelischen Kirche betrieben wurde. Die Veröffentlichung der verdrängten Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik führte zu Eingeständnissen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Der Petitionsausschuss erkennt und bedauert laut Beschluss vom 26.11.2008 zutiefst „das erlittene Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der alten Bundesrepublik in der Zeit zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist“.

Die Opfer waren mehrere Jahrzehnte lang aus Scham außer Stande, sich jemanden zu öffnen und von ihrem Martyrium zu erzählen – auch nicht gegenüber engsten Angehörigen. Die damaligen Jugendämter standen am Beginn dieser Verbrechenskette! Sie führten die jugendlichen Opfer den sadistischen Heimangestellten zu! Damals genügte dem Jugendamt ein denunziatorischer Hinweis eines Nachbarn auf einen „unsittlichen“ Lebenswandel, um junge Menschen für Jahre in die Heime verschwinden zu lassen. Opfer waren meistens die Kinder von alleinerziehenden Müttern. Extrem „unsittlich“ war es auch, wenn eine Jugendliche vor dem 21. Lebensjahr schwanger wurde. Sie verschwand dann häufig samt dem Säugling in diesen KZ-ähnlichen „Erziehungsheimen “. Dort wurde ihr das Kind sofort weggenommen und mit der systematischen Zerstörung der Persönlichkeit und der Seele begonnen. Heute kennt man derartige sadistische Verfahrensweisen aus den amerikanischen Bootcamps. Allerdings dürfen die dortigen Opfer nicht halb tot geschlagen werden, sie werden nicht mit Valium sediert und sie müssen sich für die Schläge auch nicht mit einem „Gelobt sei Jesus Christus!“ bedanken. In den besagten „Erziehungsheimen “ regierten nicht ausgebildete selbsternannte „Erzieherinnen und Erzieher“, die oft einem Orden angehörten und als Verfechter christlicher Werte auftraten, mit einer unvorstellbaren Brutalität, welche ihre Opfer für den Rest ihres gesamten Lebens traumatisierte und psychisch irreparabel zerstörte.

Ab Ende der 1960er Jahre gab es die sogenannte „Heimkampagne“. Dabei handelte es sich um eine Kampagne der Außerparlamentarischen Opposition (APO) zur Veränderung der repressiven Bedingungen in westdeutschen Kinder- und Jugendheimen. Die „Heimkampagne“, ausgelöst von Ulrike Meinhof, und die Proteste der 68er brachten endlich einen Wandel. Auf der Grundlage der Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26.11.2008 konstituierte sich am 17.2.2009 der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (RTH). Am 10.12.2010 verabschiedeten dessen Mitglieder einen Abschlussbericht, in dem unter anderem eine Entschädigung der Geschädigten mit mindestens 120 Millionen Euro empfohlen wurde. Am 7.2.2011 beschloss der Deutsche Bundestag eine weitgehende Übernahme der Empfehlungen des RTH. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und Kirchen zeitnah eine angemessene Umsetzung der Lösungsvorschläge des RTH vorzulegen, eine geeignete Rechtsform für die Umsetzung der Vorschläge vorzuschlagen, die Einsichtnahme in Akten und Dokumente der Kinder- und Jugendhilfe bzw. des Vormundschaftswesens zu erleichtern und im Juni 2013 einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorzulegen. Heute richtet sich der Fond „Heimerziehung West“ an rund 800.000 Kinder und Jugendliche in der BRD aus der Zeit von 1949 bis 1975. Finanziell beteiligten sich der Bund, die westdeutschen Länder sowie die Evangelische und Katholische Kirche gemeinsam zu je einem Drittel. Klar ist bei all diesem finanziellen Aktionismus allerdings, dass Geld die zerstörten Seelen nicht heilen kann.

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