Vertrauen in die Polizei stärken – Whistleblowerschutz im Öffentlichen Dienst ausbauen! Für die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen auf Landes- und Bundesebene!

Kopp

Rainer Wendt Polizeigewerkschaft: Eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat Strafverfolgung findet nicht statt. Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft sieht Deutschland in Gefahr. Staatsanwälte würden die Polizei zwingen, Mehrfachtäter wieder laufen zu lassen und Richter würden absichtlich lasche Urteile sprechen. Die Abschaffung der Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaften, digitale Aufzeichnung bei Gerichtsverhandlungen, der Rechtsbeugung vorbeugen. Ein Protokollführer muss unabhängig sein und alles protokolieren, der Aktenfälschung vorbeugen. Siehe auch die Polizei und Justizskandale in Ravensburg.

Migrantenkriminalität, Interaktive Karte verzeichnet mehr als 70.000 bestätigte Einzelfälle!
Migrantenkriminalität – Polizei räumt ein: Der deutsche Staat ist nicht mehr handlungsfähig.
Migrantenkriminalität: Chef der Polizei räumt bundesweite Strafvereitelung im Amt ein.
Putin zu Migrantenkriminalität: „Europas Gesellschaften löschen sich aus!“

Wer in Deutschland Opfer polizeilicher Gewalt wird, hat bislang keine Möglichkeit dies einer unabhängigen Stelle zu melden. In Konsequenz kommen gerade einmal 2% der Fälle vor Gericht. Um neutrale Ermittlungen zu ermöglichen, fordert eine Petition die Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen. R. Schäfer hat eine Petition an Horst Seehofer, Andy Grote gestartet.

Die bislang größte Untersuchung zur Polizeigewalt in Deutschland unter Leitung des Kriminologen Tobias Singelnstein an der Ruhruniversität Bochum zeigt, dass unrechtmäßige Polizeigewalt deutlich häufiger vorkommt als bisher bekannt. Laut der Studie gebe es jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte – und damit fünf Mal mehr als angezeigt.

Bislang seien in Deutschland pro Jahr mindestens 2.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte bekanntgeworden, die vonden Staatsanwaltschaften bearbeitet werden. Strafrechtlich geahndet würden sie nur selten. Weniger als zwei Prozent der Fälle kämenvor Gericht, weniger als ein Prozent endeten mit einer Verurteilung, so Professor Singe lnstein.

Diese erschreckend niedrige Zahl zeigt doch, wie falsch dieses System ist: Es werden die gleichen Staatsanwaltschaften mit solchen Fällen betraut, die sonst eng mit evtl. genau den Polizisten und Polizistinnen zusammenarbeiten, gegen die nun objektiv ermittelt werden soll? In einer solchen Konstellation sind neutrale und konsequente Ermittlungen höchst unwahrscheinlich. Deswegen fordere ich die Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen auf Landes- und Bundesebene, damit polizeiliches Fehlverhalten und Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols in Deutschland endlich mit der gebotenen rechtstaatlichen Härte geahndet werden können!

In vielen europäischen Ländern wurden solche Polizeibeschwerdestellen bereits vor Jahren eingerichtet. In Belgien das Comité P, in Dänemark die Unabhängige Polizeibeschwerdebehörde, die Independent Police Complaints Commission in England und Wales. Dort haben sich diese Einrichtungen bereits bewährt, und die Zahl der verurteilten Polizeibeamten zeigt, wie nötig und wichtig die Arbeit solcher Behörden für die Bürger ist.

Das vorläufige Ergebnis: Das Vertrauen in den Rechtsstaat erodiere, die Menschen würden sich in Deutschland zunehmend selbst verteidigen, weil der Staat unfähig ist und Gewalt noch importiert. Das Grundgesetz gibt dem Bürger diese Möglichkeit sich zur Wehr zu setzen, wenn der Staat versagt. Vertrauen in die Polizei stärken, Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaften endlich abschaffen.

Zweifellos finden Polizeieinsätze oft in einem schwierigen, teils aggressiven Umfeld statt: Das rechtfertigt aber nicht die Vertuschung rechtswidrigen Verhaltens auch von Seiten der Polizei. Vielmehr beschädigt es das Vertrauen in das staatliche Gewaltmonopol, wenn bei Betroffenen und Angehörigen das Gefühl entsteht, in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten werde halbherzig ermittelt. So die Sendung: „Staatsgewalt – Wenn Polizisten zu Tätern werden“, in der Reihe „Exklusiv im Ersten“ vom 29. Juli.

Tatsächlich kommt es nur bei einem verschwindend geringen Anteil von Anzeigen wegen Polizeigewalt zu einer Anklage, geschweige denn zu einer Verurteilung. Falsch verstandene Solidarität unter Kolleginnen und Kollegen, überkommene beamtenrechtliche Meldestrukturen und Angst vor Mobbing und Repressalien bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen stehen der Aufklärung im Wege. Ein besserer Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im öffentlichen Dienst ist daher dringend notwendig. Zur Bekämpfung der Korruption wurde diese Forderung schon im Beamtenstatusgesetz teilweise umgesetzt. Dennoch hatte sich die Bundesregierung bei den Beratungen in Brüssel gegen die Einbeziehung des Öffentlichen Dienstes in den Geltungsbereich der neuen EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz ausgesprochen.

(Archiv)

„Die Polizei und der öffentliche Dienst insgesamt sollte bei der Aufklärung von Fehlverhalten und beim Schutz von Whistleblowern mit gutem Beispiel vorangehen. Das bestehende Dienstrecht muss dahingehend angepasst werden, dass Missstände ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.“, sagt Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk e.V. „Die demnächst in deutsches Recht umzusetzende Richtlinie zum Whistleblowerschutz aus Brüssel macht dies nunmehr unumgänglich.“

So richtet sich die EU-Richtlinie u.a. bei der Einrichtung interner Whistleblowingstellen nicht nur an den Privatsektor, sondern insbesondere auch an den öffentlichen Dienst. Vor allem aber haben Whistleblower im öffentlichen Dienst ein gleichermaßen ausgeprägtes Schutzbedürfnis, dessen Berücksichtigung nicht zuletzt den Interessen der EU an einer effektiven Politikdurchsetzung entspricht. Darum stellt die Richtlinie auch und gerade nationale Beamte ausdrücklich unter ihren Schutz, wie der Whistleblowing-Experte Simon Gerdemann auf Anfrage unterstreicht.

Ein zuverlässiger Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Dienst vor Vergeltungsmaßnahmen aller Art bedeutet v.a. eine Anpassung des beamtenrechtlichen Pflichtenkanons und eine Änderung des §353b StGB sowie ein angemessenes Beratungs- und Unterstützungsangebot. Whistleblower-Netzwerk erwartet von der Bundesregierung, den Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Dienst nun so schnell wie möglich gesetzlich zu verankern. whistleblower. Forschungsprojekt zur Polizeigewalt im Amt an der Ruhruniversität Bochum.

Diesen Artikel bewerten
5 von 5 Sternen bei 1 Stimme(n).
Weitere Artikel aus der Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Ok Mehr Informationen

Cookies