Wer schwebt da über den Wolken? Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) etwa?

dr_dieter_wiefelspuetz
(campact)

Frage zum Thema Inneres und Justiz, 23.06.2007 Conrad Bilkenboo (FDP)Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
in vorgezeichneter Sache habe ich auch Ihren Abgeordnetenkollegen Herrn Jörg van Essen angeschrieben. Auch wenn ich FDP-Mann bin, so soll doch diese wichtige Angelegenheit Ihnen vorgetragen werden, um die Ansicht der SPD entscheidend zu erfahren.

Ist der Grund für ein selbstbestimmendes Vakuum der Zustand der Bundesrepublik Deutschland nach dem II. Weltkrieg, weil dem VOLK ein militärisches Grundgesetz als Verfassung vorgetäuscht wurde, dem das deutsche Volk als Verfassung nie zugestimmt hat? Nach dem fremdbestimmten Grundgesetz (für die Bundesrepublik Deutschland gem. Direktive 1067) wurde das Verwaltungsorgan Bundesrepublik Deutschland dem westdeutschen Volk vorgesetzt.

Weil der Überleitungsvertrag, der die Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertrag zur Regelung der aus Krieg und Besatzung entstanden Fragen regelt ( Direktive 1067) und weiterhin Gültigkeit besitzt auch nach 1990 immer noch in Kraft ist, besteht weiterhin keine völkerrechtlich legitimierte Verwaltung auf dem deutschen Reichsgebiet.

Muß sich das Verwaltungsorgan Bundesrepublik Deutschland deswegen auch weiterhin alle Gesetze und Verwaltungsvorschriften von den Alliierten wegen ebenfalls weiterhin bestehendem Kriegsrecht nach HLKO 42 – 56 genehmigen lassen? Beweis: Bundesjustizministerium E4-0161 II E2 355/2004 (Schreiben von Dr. Hiestand) abgeordnetenwatch

Ist das der Grund, warum es trotz der Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 keine Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland gibt, diese gem. Besatzungsstatut nur für den Raum Bonn gilt und nicht für das gesamte deutsche Besatzungsgebiet und warum entgegen dem Grundgesetz Art. 1 die Menschenrechte gemäß Völkerrecht nach Art. 25 GG nicht eingehalten werden und die Bundesrepublik die europäische Verfassung entgegen Art. 146 GG annehmen will, daß damit das Volk nicht in freier Entscheidung über die Verfassung entscheiden darf? Ist das die Wahrheit? Und nichts als die Wahrheit? campact

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz, 24.06.2007
Sehr geehrter Herr Bilkenboom,
ich halte Ihre Rechtsauffassung für komplett abwegig.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Dieter Wiefelspütz

Zitat: Nun ja, wie will bzw. darf der altgediente SPD-Soldat anders antworten als im Pawlowschen Reflex! Der würde ja – bei gebotener Zustimmung zum Sachverhalt – sofort (als ‚Linker‘!) in die äußerst, Extrem-weit-rechts-draussen-Position verschossen werden …. Parteiausschluss, Pranger, ewige Ächtung, Ehrverlust wären die Folgen.

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