Das OWiG ist eine Erzwingungsfolter – Juristen und Beamte haben ein emotionales Defizit.
Es erscheint müßig, wenn jetzt auch noch darauf hingewiesen werden muß, daß das Bundesverfassungsgericht am 25.7.2012 mit dem verfassungswidrigen Wahlrecht auch noch den verfassungswidrigen Gesetzgeber ins Leben gerufen hat. Bisher war es der Rechtsprechung keine erkennbare Überlegung wert, was denn aus dieser grotesken Situation rechtlich zu folgen hat. Ein verfassungswidriger Gesetzgeber kann doch wohl schwerlich ordnungsgemäße Gesetze und Verordnungen erlassen? Kritiker
Das OWiG fällt in diese Kategorie der möglicherweise schwebenden Unwirksamkeit. Dies alles ist jedoch offenbar kein Anlaß, von der Erzwingungsfolter nach §§ 96 ff OWiG abzulassen, oder sich Gedanken darüber zu machen, ob diese archaischen Werkzeuge nicht ins Museum für Folterinstrumente zu verbannen sind. „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“ (Albert Schweitzer)
Lutz Schaefer Rechtsanwalt – Es geht um eine Anfrage bei Leutheuser-Schnarrenberger (Justizministerin), bezüglich Widerstandsrecht, Art. 20,4 GG, die bis heute noch keine Antwort gefunden hat. Anwalt
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