54. DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS 2016 in Berlin!

bankenSteuern2Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Dr. Raoul Riedlinger, eröffnete am 23. Mai 2016 den 54. DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS in Berlin. In seiner Eröffnungsrede vor mehr als 1.400 Teilnehmern aus Be-rufsstand, Politik, Gerichtsbarkeit, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft erörterte Riedlinger aktuelle steuer- und berufsrechtliche Themen. Die aktuellen Diskussionen im Berufsrecht sieht der BStBK-Präsident von Deregulierungsbestrebungen auf EU-Ebene geprägt. Für Riedlinger sind dabei das EuGH-Urteil zum sogenannten „Steuerberater-Privileg“ und das demnächst beendete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Steuerberatervergütungsverordnung wichtige Erfolge zum Erhalt des Berufs-standes in Europa. Riedlinger: „Beides zeigt klar und deutlich: un-ser Berufsstand und unser Berufsrecht sind modern und Europa ist längst gelebte Praxis.“

Weiter zeigte Riedlinger im internationalen Steuerrecht die aktuel-len Vorhaben zur Verbesserung der Steuertransparenz und dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung auf. „Um Steuerschlupflöcher wirksam zu stopfen, fordern wir ein in-ternational koordiniertes Vorgehen. Alles andere ebnet den Weg für neue Steuerschlupflöcher oder führt zu Doppelbesteuerungen. Beides kann nicht gewollt sein“. Beim Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mahnt der BStBK-Präsident an, dass auch Steuerpflichtige und ihre Berater von den Vorteilen der technischen Neuerungen profi-tieren müssen. Konkret könne dies bspw. über eine Be-scheidrückübertragung mit Abweichungsanalyse und dem rechts-sicheren ersetzenden Scannen erreicht werden.

Lobend äußerte er sich zu den gewählten Verfahrensschritten. „Das Zusammenspiel der Gesetzgebungsorgane wurde gerade bei dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens idealtypisch umgesetzt.“ Für die Reform des Erbschaftsteuergesetzes forderte Riedlinger von der Bundesregierung eine handhabbare und vollziehbare Re-gelung. Keinesfalls dürfe es eine Rückwirkung geben, da diese gegen das rechtsstaatliche Gebot des Vertrauensschutzes ver-stoße. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spit-zenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 95.000 Steu-erberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internatio-naler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die beruf-liche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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