Abmahnung
Dreiste Kanzleien: So können Sie unfaire, dreiste, willkürliche, unverschämte Abmahnanwälte mit ihren eigenen Waffen schlagen. Die Tricks der Abmahnanwälte. Abmahner Thomas Burchardt verliert am Amtsgericht Hannover! Der bekannte Abmahner Thomas Burchardt hat am Amtsgericht Hannover durch IPCL Rieck & Partner eine spektakuläre Niederlage erlitten (Az. 539 C 21/14). Siehe auch die Justizskandale in Ravensburg! Die Abmahn- und Abzocker-Skandale in Köln, Hamburg, Berlin, Offenbach, durch ra-Online, Berlin, RA Schlösser Erfurt, Fotokünstler Schmidt aus Beilstein, Kanzlei Rheker-Heerde und durch die DPA über die KSP in Hamburg! Bundesweite Abmahn-Aktionen durch die Surft touren der Juristen! Zusatzgebühren, Umsatzsteigerungen für bestimmte Gerichte und ein Zusatzbrot für dubiose, schlecht verdienenden Rechtsanwälte? Facebook-Abmahnwelle: Warum Sie trotzdem unbesorgt Artikel teilen können.
Die EU-Kommission plant die Veröffentlichung eines Weißbuchs zur Reform des Urheberrechts. Darin würden konkret Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen vorgestellt. Es schließt die vorangegangene Konsultationsphase ab, an der sich auch die verschiedenen Medien- und Kunst-Fachgruppen der ver.di beteiligt haben. Klar zu erkennen ist, die beiden Spitzenthemen haben Verbraucher im Blick, die zu Recht vom Urheberrecht erwarten, neue Gewohnheiten im digitalen Raum nicht zu behindern.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil im Bereich des Urheberrechts im Internet gesprochen. Danach ist grundsätzlich für den Betreiber einer Internetseite möglich unter Nutzung einer Verlinkung (sog. Hyperlink) auf urheberrechtlich geschützte Werke zu verlinken, die auf einer anderen Internetseite dargestellt sind. Dies gilt vor allem für den Fall, dass dort die Werke nicht geschützt dargestellt sind. Eine Verletzung des Urheberrechts soll dann grds. nicht vorliegen. volke-2-2.0-PM_13022014. Siehe die dubiosen Abmahnfälle durch RA Schlösser (Erfurt)/Schmid (Beilstein) /LG Köln und RA Online, Imm/Eckes, Berlin/LG Berlin!
NDR- und Zapp: Die umstrittene Abmahnwelle deutscher Anwälte! Ausnahme im Gesetz ermöglicht Abzocke – Gutachten zeigt Mängel bei den Regelungen zu urheberrechtlichen Abmahnungen im Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Der Gesetzesentwurf ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen zu schützen. Am 15. Mai berät der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ein juristisches Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) des Rechtsanwalts Christian Solmecke zeigt, dass die Regelung zu urheberrechtlichen Abmahnungen Verbraucher nicht ausreichend schützt: Ausnameregelungen geben Abmahnanwälten die Möglichkeit, Verbraucher übermäßig abzukassieren. „Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv Gulli
Mitte März hatte die Bundesregierung nach monatelangem Streit einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1.000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich entsprechend auf etwa 155 Euro belaufen. Das Problem: Das Gesetz erlaubt Ausnahmen. Wenn die Begrenzung des Streitwerts nach den „besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist“, können die Abmahngebühren auch höher liegen. 78 Prozent der Abmahnungen fallen in den allermeisten Fällen unter die Ausnahme
Offen und auslegbar bleibt, in welchen Fällen die Streitwertbegrenzung unbillig sein soll. Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Ausnahmeregelung eröffnen den Abmahnkanzleien die Möglichkeit, sich auf die Unbilligkeit der Streitwertbegrenzung zu berufen – und bei Verbrauchern erneut abzukassieren. Der vzbv hat im Gutachten untersuchen lassen, wie in den aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen die Ausnahmeregelung wegen „Unbilligkeit“ greifen würde. Das Ergebnis: Die ermittelten Kriterien für eine Unbilligkeit der Streitwertdeckelung werden in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie, Musikalbum und Musik-Single in den allermeisten Fällen erfüllt – das bedeutet, in 78 Prozent der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen.
„Die Ausnahmeregelung ist eine Mogelpackung: Sie macht Ausnahmen zur Regel. Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen. Der Bundestag hat jetzt die Chance, nachzubessern und Verbraucher vor Abzocke zu schützen“, so Billen.
Kritik am Koalitionsvorschlag zu Abmahnungen. Die Bundesregierung gibt vor, die Abmahnindustrie gegen Filesharing beschränken zu wollen. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf zu Abofallen und Abmahnungen. Schon im November 2011 kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an, die Abmahn-Industrie zu bekämpfen und eine preisliche Deckelung einer Erstabmahnung einzuführen. (Dabei geht das laut Urheberrechtsgesetz schon heute.) Jetzt hat sich die Koalitionauf einen Kompromiss geeinigt, über den Daniela Kuhr in der SZ berichtet Eine Deckelung der Abmahnkosten wird in der Praxis jedoch nahezu keinen Effekt haben und es wurde dazu eine Mitteilung verfasst
Den meisten Agenturen geht es um Schadenersatz ohne erkennbaren Schaden. Für die Blogs und Internetseiten aber geht es um die Existenz. Das sogenannte Urheberrecht muss dafür herhalten und wir mißbraucht! Es gibt den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs, ob der auch für Anwälte anzuwenden ist? Generell sollte man der Abmahnindustrie einen Riegel vorschieben und das Abmahnen unter Staatsanwaltliche Zuständigkeit stellen. Es kann doch nicht wahr sein das ganze Kanzleien sich aufs Abmahnen verlegen und damit ein nahezu unverschämtes Einkommen sichern können. Oft ohne jeglichen Auftrag. Wenn das Illegale herunterladen von Medien eine Straftat ist, dann sollte es auch durch die Justiz geahndet werden. Info
Pervertierung des Durchsetzungssystems Abmahnung: Die Bundesregierung will Gebührengrenzen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet durchsetzen. Doch es gibt Kritik aus den eigenen Reihen. Die Abmahn-Abzocke soll massiv eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts dürften künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden. Dies teilte das Justizministerium am 28.9.12 in Berlin mit. Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell werden, ergänzte ein Sprecher des Verbraucherministeriums. Spiegel
Nach Angaben der Bundesregierung sind 2010 insgesamt 575.000 Fälle überhöhter Abmahngebühren wegen Verletzung des Urheberrechtes im Internet registriert worden. Gesamtvolumen: mehr als 412 Millionen Euro. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen gingen diese Fälle 2011 um deutlich über die Hälfte auf knapp 220.000 zurück.
Die Deckelung von Abmahngebühren sei Bestandteil eines umfassenden Verbraucherschutzpakets, das auch Regelungen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen und unzulässige Telefonwerbung beinhalte. Das Bußgeld soll bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben werden. Gewinnspielverträge sollen nicht mehr am Telefon geschlossen werden können.
Für Abmahnungen: will die Justizministerin künftig niedrigere Gebühren vorschreiben, weil Anwälte oft horrende Summen verlangten. Vor allem kleine Unternehmen könnten von solchen Abmahnungen „existenziell bedroht werden“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Redaktion.
Anwälte sollen sich das Gericht, vor dem sie klagen, nicht mehr so leicht selbst aussuchen können. Missbräuchlich Abgemahnte sollen Anspruch auf Schadenersatz haben. Wenn es jemand für nötig hält, einen Anwalt zu beauftragen, dann soll er ihn auch selber bezahlen, so wie es in den meisten europäischen Ländern üblich ist.
Sofern ein sogenannter Rechtsverstoß nur deshalb gerügt wird, um überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen zu verfolgen (z.B. allein um die Kosten für die Abmahnung in Rechnung stellen zu können), ist diese rechtsmissbräuchlich (Vgl. BGH, Urteil vom 5.10.2000, Az. I ZR 237/98). Eine Massenabmahnung kann hierfür ein Indiz sein (siehe auch den allgemeinen Rechtsgedanken des § 8 IV UWG) Info Rettet das Internet
Die juristische Doppelmoral: Kaudergate oder Kauderwelch? (Siegfried Kauder CDU) Bundestags Abgeordneter verstößt gegen seinen eigenen Gesetzesvorschlag! Wer z.B. illegal Musik aus dem Internet herunterlädt, dem will der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder den Internetzugang sperren. Dumm nur, dass er nun selbst beim Verstoß gegen das Urheberrecht erwischt wurde. Blogger entdeckten auf Kauders Homepage mehrere Fotos, die er von anderen Internetseiten kopiert hatte, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen.
Nachdem die Vorwürfe gegen den Vorsitzenden des Bundestagsrechtsausschusses im Netz die Runde machten, ließ dieser die entsprechenden Bilder kurzerhand löschen. Kurz darauf wurden jedoch weitere Fotos auf der Kauder-Homepage entdeckt. Ob er sich nun selbst, wie für andere gefordert, den Internetzugang kappen werde, will ein Blogger in einer Frage an Siegfried Kauder auf abgeordnetenwatch.de wissen. Fast 1.600 Menschen warten inzwischen vergebens auf eine Antwort. (Siehe unter Wahlen)
Abmahnungen tausendfach unwirksam: Das OLG Köln weist die Abmahnindustrie in Ihre Schranken. Abertausende von Abmahnungen sind möglicherweise unwirksam. Die Türen für die Rückforderung von Zahlungen sind geöffnet. Nur das Kölner Landgericht, bestimmte Richter, betreiben die zweifelhaften Abmahnpraxis weiter, besonders gerne mit Ostdeutschen Anwälten! Rechtsreport
Geschäftsmodell Abmahnung – Wenn Juristen und Wirtschaft auf Surftour gehen: Mahngebühren sollen künftig auf 50 Euro beschränkt werden. Einige Kanzleien haben sich auf das Versenden solcher Abmahnungen spezialisiert. Klar, denn einfacher und bequemer kann man wohl kaum Geld verdienen – und das auch noch legal. Der Jurist muss keinen Fuß in irgendein Gericht setzen, er muss sich nicht mal intensiv mit dem Thema befassen.
Es reicht völlig, einen Standardbrief aufzusetzen. Manche Kanzlei verschickt solche Abmahnungen als Serienbrief an mehrere Dutzend Menschen – und verlangt trotzdem die volle Gebühr von jedem einzelnen Empfänger. Es gibt viele Briefe die von inzwischen mancherorts schon als „Abmahnkanzleien“ bezeichnet werden. Diesen absurden Forderungen soll nun endlich gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Wer dem Teenager-Alter bereits entsprungen ist, setzt eher auf Blogs. Doch auch so ein Blog lässt sich heute mit wenig Aufwand und kostenlos ins Netz stellen. Es gibt unzählige Anbieter im Web, die einem dabei behilflich sind. Alles kein Problem mehr, zumindest von der technischen Seite. Gefahr droht eher aus der juristischen Ecke. Denn einige Anwälte in Deutschland haben nichts Besseres zu tun, als sich im Internet auf die Suche nach angeblichen Rechtsverstößen zu begeben – und seien sie noch so klein und unbedeutend.
Ein urheberrechtlich geschütztes Foto kommt zum Einsatz? Der aktuelle Chartbreaker in Dudelqualität auf der Homepage abgespielt? Ein geschützter Markenname wird nicht korrekt verwendet? Alles Rechtsverstöße, für die eine so genannte ‚Abmahnung‘ droht.
Abmahnung: So nennen Juristen es, wenn jemand einen offiziellen Brief erhält, der ihn darüber informiert, dass er einen Rechtsverstoß begangen hat. Meist ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht. Der Anwalt vertritt den Rechteinhaber und fordert den Empfänger auf, den problematischen Inhalt unverzüglich aus dem Web zu entfernen. Anderenfalls werden erhebliche juristische Konsequenzen angedroht. Vor allem Jugendliche und junge Menschen zucken da natürlich zusammen, denn solche Briefe bekommt man nicht so oft.
Saftige Gebühren für Abmahnungen lassen viele verzweifeln. Außerdem müssen sich die Betroffenen durch Unterschrift verpflichten, die urheberrechtlich geschützten Inhalte künftig nicht mehr zu verwenden. Anderenfalls drohen erhebliche Vertragsstrafen, nicht selten mehrere zehntausend Euro. Auch dafür haben die Juristen – natürlich! – einen beschönigenden Fachbegriff: ‚Unterlassungserklärung‘. Tausende von privaten Homepagebesitzern haben solche Abmahnung bereits erhalten. Und es werden immer mehr. Denn zum einen werden durchaus eine Menge Rechtsverstöße im Web begangen.
Zum anderen sind solche Abmahnungen für die Juristen ein einträgliches Geschäft. Da sich die Gebühren nach dem Streitwert bemessen und der gerne absurd hoch angesetzt wird, im Bereich von mehreren Zehntausend Euro, sind die anwaltlichen Gebühren entsprechend hoch. Wenn man Glück hat, sind nur einige Hundert Euro zu zahlen, nicht selten aber auch deutlich mehr als Tausend Euro. Nicht nur für Jugendliche harter Tobak: Wer eine private Homepage betreibt und keine kommerziellen Interessen verfolgt, den treffen solche Honorarforderungen natürlich besonders hart. InternetABC
Die Abmahnung ist „unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“ (§ 8 Abs. 4) Juristisch spricht man dann von einer „rechtsmißbräuchlichen Abmahnung“. EU-Grüne wollen das Urheberrecht grundlegend modernisieren. Im EU-Parlament haben sie ein Positionspapier zum Copyright beschlossen, wonach Filesharing DRM für private Zwecke legal sein soll. Auch wir Journalisten intervenieren in Brüssel gegen das deutsche Abmahnprinzip der Willkür! ARD PlusMinus – Die Letzte Chance zur Abzocke: Wie Abmahn-Anwälte noch mal aufdrehen. Rechtnet Anwalt24 ARD