Baukindergeld plus Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen! Start ins Ausbildungsjahr! Grundsteuerreform!

Familien können beides in Anspruch nehmen! Eine Doppelförderung gibt es im Steuerrecht grundsätzlich nicht. Deshalb wird die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gestrichen, wenn die Baumaßnahme bereits durch ein anderes Programm gefördert wird. Dies gilt aber nicht beim Baukindergeld! Familien können also sowohl das Baukindergeld erhalten als auch Renovierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Wer seine Immobilie oder Wohnung vom Handwerker renovieren oder sanieren lässt, kann die Arbeits-; Anfahrts- und Maschinenkosten von der Einkommensteuer absetzen. So lassen sich bis zu 1.200 Euro pro Jahr Steuern sparen, rechnet der Bund der Steuerzahler vor. Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt es auch dann, wenn die Familie Baukindergeld erhält. Das hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein in einer Verfügung vom 18. Juni 2019 klargestellt.

Das steckt dahinter: Grundsätzlich gibt es die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht für Maßnahmen, die durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse öffentlich gefördert werden. Beim Baukindergeld liegt der Sachverhalt aber anders, denn mit dem Baukindergeld wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum oder die Neuanschaffung von Wohnraum gefördert, das Geld aber gestreckt über zehn Jahre ausgezahlt. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gilt hingegen nicht für Neubau- oder Anschaffungsmaßnahmen, sondern für die Sanierung bzw.  Modernisierung in einem bereits bestehenden Haushalt. Die Regelungen haben also unterschiedliche Zielsetzungen und können daher parallel in Anspruch genommen werden, sagt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Wer also in sein neues Heim eingezogen ist und Baukindergeld erhält, kann die erforderlichen Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen trotzdem bei der Einkommensteuer als Handwerkerleistung absetzen. Voraussetzung ist, dass der Haushalt bereits besteht, die Familie eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung über ein Bankkonto abgewickelt wird.

Weitere Informationen zur steuerlichen Geltendmachung von Leistungen im Haushalt bietet der kostenlose Ratgeber „Arbeiten in Haus und Garten – Steuern sparen leicht gemacht“, der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. angefordert werden kann. Bund der Steuerzahler, Baden-Württemberg e.V.

Darauf sollten Azubis und Eltern achten!: Im August und September fällt wieder für viele junge Menschen der Startschuss ins Berufsleben. Auf die künftigen Auszubildenden kommt viel Neues zu – nicht nur die Ausbildung selbst, auch die erste Lohnabrechnung und möglicherweise die erste Steuererklärung. Wer ein paar Hinweise beherzigt, kommt aber ohne Turbulenzen durch das erste Steuerjahr. Details erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Auszubildende, Lehrlinge, die jetzt mit einer Ausbildung starten, sollten zunächst dem Ausbildungsbetrieb ihre Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Die Angaben sind wichtig, damit der Lohnsteuerabzug von Anfang an korrekt vorgenommen werden kann. Denn es gilt: auch eine Ausbildungsvergütung unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Die Steuer-ID haben alle Bürger vor einigen Jahren per Post erhalten. Wer seine Steuer-ID nicht mehr zur Hand hat, sollte sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und die erneute Mitteilung der ID-Nummer beantragen.

Belege sammeln lohnt sich!: Ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung dann tatsächlich Lohnsteuern abgezogen werden, hängt vom Einzelfall ab. Viele junge Erwachsene sind ledig und haben keine Kinder. Trifft dies zu, werden sie automatisch in die Steuerklasse I eingeordnet. In der Regel fallen dort erst für Vergütungen von gut 1.000 Euro im Monat Lohnsteuern an, rechnet der Bund der Steuerzahler vor. Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Insbesondere diese Lehrlinge sollten von Beginn an Belege und Quittungen für Ausgaben sammeln, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für typische Berufsbekleidung oder Fachliteratur.

Hier können die Eltern Steuern sparen!: Viele Lehrlinge erhalten zusätzlich zur Ausbildungsvergütung finanzielle Unterstützung von ihren Eltern. Das honoriert auch der Fiskus, so der Bund der Steuerzahler. Eltern von Auszubildenden können daher weiter das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge erhalten, wenn das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist. Zudem sind bestimmte Beträge, wie Kosten für die Krankenversicherung des Kindes oder die auswärtige Unterbringung, bei der Steuer absetzbar.

Weitere Informationen, wie Auszubildende und ihre Eltern Steuern sparen können, erhalten Interessierte im BdSt-Info-Service Nr. 17, der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. angefordert werden kann.

Grundsteuerreform: Die Enteignungswelle wird bereits vorbereitet. Bald gibt es noch mehr Obdachlose im Land! Der Staat braucht mehr Wohnraum für die Einwanderung! Bund der Steuerzahler informiert: Bei einer Grundsteuer auf Basis von aktuellen Grundstückswerten drohen massive Mehrbelastungen für die Steuerzahler im Südwesten. Baden-Württembergs Finanzministerin Sitzmann hat Recht, wenn Sie den Bund bei der Grundsteuerreform zur Eile mahnt. Dennoch darf bei aller Eile eines nicht vergessen werden: Wichtigster Punkt bei einer Neuregelung muss sein, dass es für Mieter und Eigentümer nicht teurer werden darf. Schließlich verlangt die Politik von Bauherren und Wohnungswirtschaft stets bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie aber auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!

Umso mehr verwundert, dass das Bundesfinanzministerium nach Presseberichten nunmehr ein wertabhängiges Modell favorisiert. So soll wohl bei der Bewertung der Immobilien der aktuelle Wert des Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer einfließen. Es steht zu befürchten, dass dies massive Mehrbelastungen für die Steuerzahler im Südwesten bedeuten könnte. Gerade in Baden-Württemberg hat der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu enormen Preissteigerungen bei Grund und Boden geführt.

Zwar will der Gesetzgeber nach bisherigen Aussagen durch die Grundsteuerreform insgesamt keine Steuer-Mehreinnahmen erzielen. Diese Aufkommensneutralität wurde aber nur für die gesamte Bundesrepublik ausgelobt. Um daher flächendeckende Steuererhöhungen im Südwesten durch die Grundsteuerreform auszuschließen, muss Baden-Württemberg in diesem Fall auf Korrekturen durch landesspezifische Messzahlen drängen. Nur so kann sichergestellt werden, dass den Werterhöhungen im Südwesten mit einer automatischen Abwertung durch die Messzahlen begegnet werden kann.

Der Bund der Steuerzahler hält nach wie vor das wertunabhängige Flächenmodell als am besten geeignet, um Mehrbelastungen der Bürger zu verhindern. Das Flächenmodell ist einfach und transparent, da es an vorliegende physikalische Größen, wie Grundstücksfläche und Wohnfläche, anknüpft. Das würde das Konfliktpotential zwischen Steuerzahler und Verwaltung reduzieren. Wertbasierte Modelle sind sehr verwaltungsaufwändig, da sie über die Neubewertung hinaus regelmäßige Bewertungsanpassungen vorsehen. Damit sind bei wertbasierten Modellen „heimliche“ Steuererhöhungen durch eine automatische Erhöhung der Bemessungsgrundlage über steigende Grundstückspreise impliziert. Bei einem wertunabhängigen Modell hingegen ist eine Erhöhung der Grundsteuer nur möglich, wenn das Gesetz geändert wird oder die Hebesätze angehoben werden. Beides setzt demokratische Entscheidungsprozesse voraus.

Der Bund der Steuerzahler appelliert an Finanzministerin Sitzmann, sich im Gesetzgebungsprozess für die Interessen der Steuerzahler in Baden-Württemberg stark zu machen und flächendeckende steuerliche Mehrbelastungen zu verhindern. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart.

Warum die Zitronen sauer wurden

Ich muß das wirklich mal betonen:
Ganz früher waren die Zitronen
(ich weiß nur nicht genau mehr, wann dies
gewesen ist) so süß wie Kandis.

Bis sie einst sprachen: „Wir Zitronen,
wir wollen groß sein wie Melonen!
Auch finden wir das Gelb abscheulich,
wir wollen rot sein oder bläulich!“

Gott hörte oben die Beschwerden
und sagte: „Daraus kann nichts werden!
Ihr müßt so bleiben! Ich bedauer!“
Da wurden die Zitronen sauer.
– Heinz Erhardt –

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