Bund der Steuerzahler Bayern informiert! Sind Weihnachtsgeschenke steuerpflichtig? Die Habgier der GroKo-Scholz-SPD-Finanzämter!

Steuerendspurt zum Jahreswechsel 2019/2020: Bis zum Jahresende 2019 haben die Steuerzahler nicht mehr viel Zeit, um steuerlich zu gestalten oder gezielt zu investieren. Wer noch Steuersparpotentiale nutzen und sich rechtzeitig auf die Neuregelungen vorbereiten will, muss sich sputen. Im November hat DER STEUERZAHLER bereits einige Tipps vorgestellt. Hier noch weitere Hinweise, wie sich die Steuerlast optimieren lässt. Weiterlesen. (BdSt Baden-Württemberg informiert hier.)

Gehaltsnachzahlungen müssen bei Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Erhalten Eltern innerhalb von zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes Gehaltsnachzahlungen, sind diese bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen. Dabei spielt es keine Rolle, wann die Arbeitsleistung erbracht wurde. Das entschied das Bundessozialgericht. Genaueres erklärt der Bund der Steuerzahler. Weiterlesen.

Steuerwächter: 450.000 Euro für Kunst an der Berliner Charité, Politiker-Luxusreisen in die USA und Werbegeschenke vom Verfassungsschutz: Das sind einige der aktuellen Fälle von Steuergeldverschwendung quer durch die Bundesrepublik. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden! Erfahren Sie noch vor vor dem Erscheinen des Schwarzbuchs des BdSt immer die neuesten Fälle von Steuergeldverschwendung in unserem Verschwendungs-Newsletter DER STEUERWÄCHTER. Hier können Sie den STEUERWÄCHTER abonnieren.

Bei Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:

Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.
Vizepräsident
Michael Jäger
Nymphenburgerstrasse 118
80636 München

Tel: +49 (0) 89 – 126008 – 20
Fax: +49 (0) 89 /126008 – 47
E-Mail: michael.jaeger@steuerzahler-bayern.de

Sind Weihnachtsgeschenke steuerpflichtig?: Wer anderen etwas schenkt, beschenkt sich selber. Doch bei welchen Geschenken wird das Finanzamt gleicht mit beschenkt? Ab wann muss die großzügige Oma Steuern zahlen? Damit nach dem Fest der Liebe nicht das böse Erwachen kommt, erklärt Prof. Dr. Matthias Hiller, Professor für Rechnungswesen an der SRH Fernhochschule – The Mobile University, warum bei manchen großzügigen Gaben Steuern fällig werden und bei anderen nicht. Sind Sie auch schon in Weihnachtsstimmung und haben eventuell schon die ersten Geschenke besorgt?  Haben Sie sich dabei schon einmal Gedanken über mögliche Steuern gemacht? Warum manche Weihnachtsgeschenke steuerpflichtig sind und andere nicht erklärt Ihnen Prof. Dr. Hiller von der SRH

Fernhochschule: „Grundsätzlich unterliegt jede ‚freigebige Zuwendung unter Lebenden‘ der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Aber keine Sorge, der Schmuck, das neue Smartphone und die selbstgehäkelten Socken müssen nicht versteuert werden. Denn auf ‚übliche Gelegenheitsgeschenke‘ welche einer ‚sittlichen Pflicht‘ entsprechen, wird keine Steuer erhoben. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Üblichkeit eines Gelegenheitsgeschenks“, erklärt Prof. Hiller. Die Üblichkeit eines Geschenkes ist hierbei aus den Lebensgewohnheiten der jeweiligen Bevölkerungsschichten abzuleiten. Diese unterliegen jedoch einem ständigen Wandel und jeder Mensch hat ein anderes Verständnis davon, was ein normales Geschenk ist.

Um von der Steuer befreit zu werden, muss ein Geschenk drei Kriterien erfüllen: Es muss vom Anlass, von der Art und zuletzt vom Wert her als üblich angesehen werden. „Der Anlass ist mit Weihnachten ganz leicht zu begründen und die geringste Hürde. Schwieriger zu belegen sind jedoch die Art und der Wert“, weiß der Steuerexperte. Von der Art her sind Schenkungen von unbeweglichen Gegenständen, also zum Beispiel ein Grundstück, als unüblich anzusehen. Besonders auslegungsfähig ist jedoch die Frage, welchen Wert das Geschenk haben darf, um steuerfrei zu bleiben. Dabei wird vor allem der Geldwert im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Schenkenden betrachtet. Auch das Verwandtschaftsverhältnis und die soziale Schicht der Beteiligten wird einbezogen. „Von reichen, sehr nahen Verwandten sind wertvollere Geschenke als üblicher anzusehen, wie von entfernten Verwandten“, erläutert Prof. Hiller die Ziele der Regelung. Wer also dieses Jahr sehr großzügig bedacht wurde und eine Erbschaftsteuererklärung unter dem Tannenbaum vermeiden will, dem mag es eine Erleichterung sein, dass das Gesetz weitere Freibeträge kennt. In Abhängigkeit des Verwandtschaftsgrades können Weihnachtsgeschenke, die als nicht üblich angesehen werden, bis zu 500.000 Euro steuerfreigestellt werden „Damit dürfte eine Schenkungsteuer auf Weihnachtsgeschenke i.d.R. die Ausnahme bleiben“ so Prof. Hiller. Und für alle anderen hat Prof.

Hiller noch einen Tipp für die besinnlichen Tage: „Sprechen Sie Ihre Liebsten doch einmal auf die Üblichkeit der Weihnachtsgeschenke an. Diese Frage ermöglicht sicherlich spannende Diskussionen und ist eine gelungene Abwechslung zu Tischgesprächen über Politik oder das Wetter.“

SRH Fernhochschule – The Mobile University: Die staatlich anerkannte SRH Fernhochschule – The Mobile University ist spezialisiert auf berufsbegleitendes Studieren. Als Qualitätsführer im Fernstudium bietet sie seit über 20 Jahren ein flexibles und höchst individuelles Studium parallel zu Beruf, Ausbildung oder Familie. Die persönliche Betreuung und zahlreiche Mobile-Learning-Elementen ermöglichen ein orts- und zeitunabhängiges Studium, das sich optimal in jede spezifische Lebenssituation integrieren lässt. Ihr Studienangebot umfasst 30 Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Hochschulzertifikate in den Bereichen Wirtschaft & Management, Psychologie & Gesundheit und Naturwissenschaft & Technologie. Derzeit sind an der Hochschule, die 2019 zur beliebtesten Fernhochschule Deutschlands gewählt wurde, über 5.400 Studierende immatrikuliert.

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