Verfassungsgericht klassifiziert Beleidigungen neu – von durchgeknallt bis dümmlich! Auch heftige Kritik an einem Staatsanwalt kann deshalb nicht automatisch als Beleidigung betrachtet werden.
Schmähkritik gilt als Beleidigung: Häufig wird jede heftige Kritik an Amtspersonen ohne lange Prüfung als Schmähkritik eingestuft. Nun empfiehlt das Bundesverfassungsgericht strengere Maßstäbe für Schmähkritik. Auch heftige Kritik an einem Staatsanwalt kann deshalb nicht automatisch als Beleidigung betrachtet werden. Die deutsche Rechtsprechung zur Beleidigung ist eine Fundgrube. Wer in einem Kommentar zum…