Das Internet ist ein Teil des Lebensaltags

Der Bundesgerichtshof erklärt das Internet zum Teil des Lebensalltags. Auch wir Journalisten begrüßen das Urteil (AZ: ZR 98/12) vom 24. Januar 2013, in dem festgestellt wird, dass die „ständige Verfügbarkeit“ des Internets „auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.“ Anders als das Faxgerät, das nur die Beschleunigung des Postweges darstelle, ersetze das Netz „immer mehr andere Medien“. Es sei auch für Rechtsgeschäfte und die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Pflichten unentbehrlich.

Der Bundesgerichtshof hat damit die Lebenswirklichkeit der Deutschen zur Kenntnis genommen – nun muss nur noch die Politik nachziehen. Denn dadurch müssen nicht nur Provider Schadenersatz zahlen, wenn das Internet ausfällt, auch die Politik hat vom BGH die klare Aufgabe bekommen, die Wichtigkeit des Internetzugangs für die Teilhabe am Leben künftig zu berücksichtigen.“ Internet

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