Der endgültige Kollaps unseres Systems! Anspruch auf Corona Soforthilfe ist unpfändbar! Förderprogramme enden in einem Desaster!

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Corona-Korruption und Staatswillkür: Willkommen im Wuhan-Bundestag! Machtlos in der selbst erschaffenen Krise, kraftlos in den Debatten und unfähig zum Wohle des Volkes zu regieren. Der Jahrhundertschaden für die Völker. Ganz Europa hat sich abgesperrt und stehen vor den wirtschaftlichen Zusammenbrüchen. Nur, die Verursacher leben weiter wie die Made im Speck, sie bedienen sich am Steuerzahler, bereichern sich und erhalten weiter jeden Monat ihren fetten Bezüge, natürlich ungekürzt. Was sich derzeit vor unseren Haustüren abspielt, hat es so in Deutschland noch nicht gegeben. Von leeren Supermarktregalen über geschlossene Geschäfte bis hin zu leergefegten Großstädten. Jetzt kommen weitere Corona-Willkür-Maßnahmen, die Preisexplosion und die Inflation, der wertlos gewordene Euro meldet sich nach und nach ab. Gier frisst bekanntlich Hirn! Die größte Abzocke ist der Corona-Aufschlag, im Kaffee, Gastronomie, Friseur u.s.w., und auf der Straße jagt dich die Corona-Polizei und kassiert willkürliche Bußgelder.

Das ganze Schmieren-Theater mit Corona ist definitiv künstlich angeschoben, hier. Brandbrief.

Doch was jetzt, es ist erst der Anfang!: Das ist der endgültige Kollaps unseres Systems. Unsere lieben deutschen, (unfähigen) Politiker versuchen der Bevölkerung Tag für Tag das Gefühl zu geben, sie hätten die aktuelle Situation unter Kontrolle, sie halten sich mit Lügen im Sattel, damit sie schön wiedergewählt werden. Man will belogen werden, wer will schon jemand, der einem die Wahrheit sagt? Das ARD/ZDF, Gerster, Kleber und Co., die Staats-Medien helfen der Politik gerne beim Volk an LÜGEN, schließlich bekommen sie ihre fetten Gehälter in voller Höhe aus den GEZ-Zwangsgebühren der Haushalte. Wer jetzt noch die Altparteien wählt hat es nicht anders verdient, weil nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.

Anspruch auf Corona Soforthilfe ist unpfändbar!: Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Für die bewilligte Soforthilfe gilt ein direktes Verrechnungs- beziehungsweise Aufrechnungsverbot mit bereits bestehenden Kreditlinien beim jeweiligen Kreditinstitut. Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstiger Zins- und Tilgungsforderungen kommen. Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfänglich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden. Dem Empfänger/in obliegt die Entscheidung, welche Forderungen mit höchster Relevanz für die Existenzsicherung ausgestattet sind (bspw. Mietforderungen, Lieferantenforderungen) und daher vorrangig durch den Zuschuss bedient werden sollen. Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für drei Monate und ist somit Zweckgebunden. Hier das Urteil des LG Köln , Beschluss vom 23.04.2020 – 39 T 57/20

Förderprogramm für Beratungsleistungen endet in einem Desaster: Ab Ende März konnten Firmen und Selbstständige beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Erstattung von Beratungsleitungen stellen. Honorare bis zur Höhe von 4000 Euro wollte der Bund vollständig übernehmen. BAFA erhielt daraufhin eine Flut von Anträgen. Bis Mittwoch dieser Woche waren es mehr als 33.000. Der Etat reicht nicht ansatzweise aus! Hätte jeder der Antragsteller die volle Fördersumme bekommen, hätte der Bund bis zu 130 Millionen Euro ausschütten müssen. Im Bundeshaushalt waren aber nur gut 15 Millionen Euro dafür vorgesehen. „Es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden“, heißt es auf der BAFA-Webseite.

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