Der Staat, die Behörden dürfen ihr eigenes Geld nicht ablehnen, egal in welcher Form Sie bezahlen wollen!

Die Union muss sich nun ihrem eigenen Urheberrecht beugen. CDU muss ihre eigenen Inhalte löschen. Urheberrecht wendet sich gegen die Union…Unbemerkt hat sie gegen die eigenen Vorgaben verstoßen. Mit dem neuen Urheberrecht hatte die Union den Vorgaben von großen Medien und Verlagen entsprochen, die vor allem ihre eigene Kontrolle aufrechterhalten wollen. Einer der Vorwürfe gegen die Reform des „Rechtes“ bezieht sich unter anderem darauf, dass zu schnell und zu viel gelöscht würde. Im Fall der Union wurde zu wenig gelöscht.

Bargeld lacht: Das neue GEZ-Urteil hat unglaubliche Folgen für Sie Die öffentlich-rechtlichen Medien und deren Zwangsgebühren zählen zu den größten Ärgernissen unserer Zeit. Bislang sah es so aus, als würde nichts und niemand die Zwangsgebühren abschaffen können. Im Gegenteil: Sie müssen damit rechnen, dass die Gebühren noch bis zum Jahr 2021 erhöht werden. Im Hintergrund werden bereits die Fäden gezogen.

Auf der anderen Seite eröffnen sich jetzt plötzlich ganz neue Chancen darauf, Sand in das Getriebe der öffentlich-rechtlichen Zwangsgebührenschaft zu kippen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Aktienzeichen BVerwG 6 C 5.18 und BVerwG 6 C 6.18) hat einem Kläger, dem Publizisten Norbert Häring, per Urteil sozusagen vorläufig erlaubt, seine Gebühren bar einzuzahlen. Ein überraschendes Urteil, über das in Deutschland kaum berichtet wurde.

Behörden in Not: Bargeldeinzahlungen sind die schlimmste Methode, um Behörden lahm zu legen. Bargeld ist nach den Regularien der Deutschen Bundesbank das einzig offizielle Zahlungsmittel, für das Annahmezwang besteht. Jeder Händler muss Ihnen Bargeld, das auf € lautet, abnehmen. Jede Münze (bis zu einer bestimmten Gesamtsumme) und jeder Schein muss angenommen werden, auch wenn einige Händler öffentlich erklären, diesen oder jenen Schein nicht annehmen zu wollen.

Und genauso hat es auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem „Beitragsservice“ gemacht. Er nimmt die Gebühren nicht mehr „bar“ an. Warum? Das wesentliche Argument dürfte der Aufwand sein, den die Prozedur mit sich bringt. Bargeld will an den Kassen verwaltet werden, Bargeld muss gezählt und dann schließlich eingezahlt werden. Und nebenher arbeiten staatliche Stellen ohnehin an der Abschaffung des Bargelds.

Norbert Häring argumentierte nun dagegen, dass der Staat doch wohl das „gesetzliche Zahlungsmittel“, das er selbst herausgibt, das einzig gesetzliche Zahlungsmittel, annehmen müsse. Und was ist passiert? Unter den oben genannten Aktenzeichen hat das Bundesverwaltungsgericht ihm Recht gegeben.

Das heißt zweierlei:
1. Sowohl die GEZ wie auch andere staatliche Stellen müssten fortan Bargeld annehmen. Das Finanzamt, die örtlichen Wasserwerke und so fort. Der öffentliche Bereich müsste damit rechnen, hunderttausende, vielleicht Millionen Vorgänge wieder wie in den „guten alten Zeiten“ abzurechnen.
2. Wenn das so stimmt, dann können Sie mit Bargeldeinzahlungen die gesamte Maschinerie zum Einsturz bringen. Und davor hat der „Beitragsservice“ Angst. Daher ist das Verfahren aktuell zunächst „ausgesetzt“ und wird jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fortgesetzt. Dennoch können Sie ab sofort auf die bargeldlose Zahlung verzichten.

Bargeld auszuschließen ist wohl rechtswidrig: Wenn der EuGH den Bargeld-Annahmezwang jetzt noch ausschließen wollte, wäre auch das Bundesbankgesetz nicht haltbar. Für uns kaum vorstellbar. Die Sensation daraus wäre folgende: Sowohl die GEZ wie auch andere staatliche Stellen müssten fortan Bargeld annehmen. Das Finanzamt, die örtlichen Wasserwerke und so fort. Der öffentliche Bereich müsste damit rechnen, hunderttausende, vielleicht Millionen Vorgänge wieder wie in den „guten alten Zeiten“ abzurechnen.

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