Die Große Koalition lässt schon jetzt ihre Muskeln spielen. Bundestag beschließt Arbeitsverweigerung! Der Bund der Steuerzahler fordert!
Ich wünsche Ihnen allen einen ruhigen und gesunden Sommer. Mit warmen Worten verabschiedete Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse die Abgeordneten bei der letzten regulären Parlamentssitzung vor der Wahl in die Ferien. Das war am 28. Juni. Inzwischen neigt sich das Jahr seinem Ende zu, doch im Bundestag geht es noch immer recht gemächlich zu. See Zwei Monate nach der Wahl ist der Bundestag noch immer nicht arbeitsfähig und das wird auch vorerst so bleiben!
Seit fast fünf Monaten ist die Volksvertretung nun schon nicht arbeitsfähig, weil es keine Ausschüsse gibt. Ohne Ausschüsse kein Gesetzgebungsverfahren. Und ohne Gesetzgebungsverfahren keine Gesetze, also: parlamentarischer Stillstand. Nach dem Willen von CDU/CSU und SPD soll sich daran erst einmal nichts ändern. Weil Schwarz und Rot hinter den Kulissen Gemeinsamkeiten für eine Koalition ausloten, soll der Bundestag keine Fakten schaffen können, indem er beispielsweise über einen Gesetzesantrag abstimmt.
Es scheiterte die Linkspartei mit einem Antrag auf Einsetzung von neun Bundestagsausschüssen. Dagegen stimmten: CDU, CSU und SPD. So kommt es, dass beispielsweise ein Grünen-Antrag über die Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland derzeit ebenso feststeckt wie ein Entwurf der Linkspartei, der die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren soll. Ganz nebenbei warten rund 7.500 Petitionen, also Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, auf Bearbeitung – es gibt keinen Petitionsausschuss, der sich darum kümmern könnte.
Dabei ist es nicht so, dass im Bundestag derzeit keine Entscheidungen getroffen würden. Als es darum ging, sich je einen zweiten Vizepräsidentenposten zu genehmigen, führten Union und SPD in Windeseile eine Abstimmung herbei.
Doch was den parlamentarischen Alltag angeht, ist das schwarz-rote Gebaren bisweilen äußerst merkwürdig. Zwei Anträge zum NSA-Abhörskandal, die die Linkspartei und die Grünen zur Abstimmung vorgelegt hatten, schob die Große Koalition (PDF S.66) in spe am Montag in einen ominösen, derzeit noch gar nicht exisitierenden „Hauptausschuss“ ab. Einen solchen Hauptausschuss kennt weder das Grundgesetz noch die Geschäftsordnung des Bundestags. Aber Union und SPD bietet er die Gelegenheit, dort alles Unbequeme parken zu können, bis in ferner Zukunft einmal die regulären Ausschüsse eingesetzt werden.
Unklar ist derzeit, wann ein solcher Hauptausschuss gebildet werden würde oder wer diesem angehört. Auf einer Sitzung der Parlamentarischen Geschäftsführer an diesem Mittwoch soll der weitere Fahrplan festgelegt werden. Politiker von Union und SPD hatten zwar in den vergangenen Wochen mehrfach betont, wegen ihrer erdrückenden 80 Prozent-Mehrheit die Opposition mit zusätzlichen Minderheitenrechten ausstatten zu wollen. Doch im Zusammenhang mit dem Hauptausschuss, der von Linken strikt abgelehnt und von den Grünen kritisch gesehen wird, kann davon keine Rede sein.
Das Beispiel zeigt, wie Union und SPD ihre Macht ausnutzen – sogar zur Selbstblockade des Parlaments. Wenn dies die ersten Anzeichen sind, könnte der parlamentarische Alltag in den nächsten vier Jahren zur Farce verkommen. (Roman Ebener, Martin Reyher)
Bund der Steuerzahler lehnt Entwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz ab: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz äußerst kritisch und fordert die Regierungsfraktionen vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes zu Nachbesserungen auf.
Die Landesregierung scheint mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eindeutig über das Ziel hinauszuschießen. Die in der Begründung zum Gesetzentwurf angedachte kostenneutrale Umsetzung der erweiterten Mitbestimmungsrechte dürfte ein frommer Wunsch bleiben. Vielmehr scheint eine erhebliche Aufstockung des Personalbestandes sehr wahrscheinlich zu sein. Dies wäre jedoch widersprüchlich mit Blick auf die dringend erforderliche Haushaltskonsolidierung des Landes. Mehrausgaben sind zwingend zu vermeiden beziehungsweise im Zweifel durch dauerhafte Einsparungen an anderer Stelleseriös gegen zu finanzieren.
Der Bund der Steuerzahler mahnt, die Hinweise des Landesrechnungshofes auf steigende Personalkosten in Folge der Erhöhung der Zahl der Personalräte sowie des Umfangs der Freistellungen unbedingt ernst zu nehmen. Aufgrund einer möglichen Verdoppelung der Personalkosten für die freigestellten Beschäftigten käme es zukünftig zu einer jährlichen Belastung von rund 95 Millionen für die Steuerzahler. Vor diesem Hintergrund ist die Kritik des Landesrechnungshofes, dass die Mehrausgaben die Einsparungen der grün-roten Koalition zunichtemachen würden, absolut nachvollziehbar.
„Infolge neuer Regelungen zum Landespersonalvertretungsgesetz darf es zu keiner zusätzlichen Belastung für die Steuerzahler kommen“, so der Bund der Steuerzahler abschließend. Dies sollte auch allen Abgeordneten einleuchten.
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