Die Habgier der Finanzminister und IHRER Finanzämter! Steuerzinsen weiterhin umstritten – Einspruch einlegen lohnt!

Steuerzinsen weiterhin umstritten: Einspruch einlegen lohnt! Die Verzinsung im Steuerrecht ist höchst umstritten. Inzwischen gibt es verschiedene Gerichtsentscheidungen, die an dem hohen Steuerzinssatz zweifeln. Betroffene sollten Einspruch einlegen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Für Sparer sind Zinsen von 6 Prozent pro Jahr ein Traum, in den Finanzämtern ist dieser Zinssatz hingegen geltendes Recht. Für Steuernachforderungen berechnet das Finanzamt 0,5 Prozent Zinsen pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Inzwischen gibt es jedoch ernstliche Zweifel, ob der Zinssatz noch angemessen ist. Steuerzahler, die Zinsen an das Finanzamt zahlen müssen, sollten daher Einspruch gegen den Zinsbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung kann auf die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az.: III R 25/17). Damit müssen die Zinsen zwar zunächst gezahlt werden, der eigene Steuerfall bleibt aber erst einmal offen, sodass der Steuerzahler die zu viel gezahlten Zinsen nach Abschluss des Verfahrens eventuell zurückerhält.

Neben dem Einspruch besteht auch die Möglichkeit, die Aussetzung der Zahlung der Zinsen zu beantragen. Das heißt, die geforderten Zinsen müssen nicht entrichtet werden. Allerdings ist die Aussetzung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Für Verzinsungszeiträume ab 1. April 2015 wird das Finanzamt in der Regel die Aussetzung der Zahlung gewähren. Für Verzinsungszeiträume vor dem 1. April 2015 gewährt die Finanzverwaltung die Zahlungsaussetzung nur, wenn die Zahlung im Einzelfall für den Betroffenen eine unbillige Härte zur Folge hätte.

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