Die Justiz und Polizei als Brandstifter? Nein, Herr SPD Minister Maas – So verhindern Sie die Meinungs- und die Pressefreiheit, aber keinen Hass im Netz! Es darf auch keine Zensur für freie Journalisten geben!
Ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit gekämpft haben: Gibt es in Deutschland bereits einen Staatsterrorismus? Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? Makroskop – Kritische Analysen zu Politik und Wirtschaft. Jetzt gilt es für uns Journalisten, die Demokratie zu verteidigen, sie zu erhalten. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn Journalisten, demokratisch gewählte Parteien, Organisationen, Verbände und die Menschen an so vielen Orten von allen Seiten unter Druck geraten, verfolgt werden und einen Maulkorb verpasst bekommen. Dass ausgerechnet der Justizminister diese private Rechtsdurchsetzung in Gesetzesform gießen will, ist beschämend. Wir freie Journalisten haben auch die Aufgabe, Hassbotschaften der anderen zu entkräften und mit den Predigern zu reden. Das gilt auch für die Hetzkampagnen durch Böhmermann, NDR, ZDF und Co., dass kann Maas doch nicht gutheissen oder? Sollten Dir, Ihnen irgendwo Falschmeldungen (gleich in welchem Medium) über Journalisten oder anderes auffallen, melde uns diese bitte, damit auch wir, die RRRedaktion, uns um eine Richtigstellung bemühen und Kontakt zu den zuständigen Quellen aufnehmen können.
In Ravensburg, BaWü, ist die Zensur und die Verfolgung von Kritikern und Journalisten durch Justiz und Polizei schon in vollem Gange! Dringend müssen wir uns für Alternativen stark machen und unseren Protest der Welt zeigen. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert auch den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Gesetzentwurf gegen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken als Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit. Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, „offensichtlich strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Halten sie sich nicht daran, könnten Bußgelder in Millionenhöhe auf sie zukommen. „Mit diesem Gesetzesentwurf wirft der Bundesjustizminister einen zentralen Wert unseres Rechtsstaats über Bord: dass die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zum Entschluss kommen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist“, sagte ROG – Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. „Facebook und andere soziale Netzwerke dürfen nicht zum Hüter über die Meinungsfreiheit werden.
Um gegen Hetze im Netz vorzugehen, braucht es globale Lösungen und keine nationalen Gesetze, die letztlich nichts anderes sind als Symbolpolitik und die Meinungsfreiheit beschränken. Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, alle drei Monate über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Wer dafür verantwortlich ist, dass strafbare Inhalte spät, gar nicht oder nicht vollständig gelöscht werden, könnte mit einem Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro bestraft werden. Für das Unternehmen selbst soll die Strafe bis zu 50 Millionen Euro betragen können.
„FAKE NEWS“ ALS RECHTFERTIGUNG: Der Katalog an zu löschenden Inhalten, darunter Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung, wirkt willkürlich zusammengestellt, und die Definitionen im Strafgesetzbuch sind sehr vage. Autokraten und Diktatoren aller Welt könnten sich die Auflistung zum Vorbild nehmen, um mit ähnlichen Vorgaben gegen Journalisten und Oppositionelle vorzugehen. Das Justizministerium nennt den Begriff „Fake News“ mehrfach in der Gesetzesbegründung. Es ist sehr problematisch, dass sich das Ministerium den Begriff unreflektiert zu eigen macht. US-Präsident Donald Trump hat mit dem Begriff renommierte Medien wahllos diskreditiert. Vergangene Woche hat Syriens Präsident Baschar al-Assad einen Folterbericht von Amnesty International als „Fake News“ abgetan (http://t1p.de/ezum). Wie in der öffentlichen Debatte auch vermischt das Justizministerium Hate Speech und „Fake News“ – und verkennt damit, dass beide Phänomene gänzlich unterschiedlich behandelt werden sollten.
Maas verweist zur Begründung für die Gesetzesinitiative auch auf den US-Wahlkampf. Mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass der Einfluss von Fake News auf den Ausgang der US-Wahl deutlich überschätzt wurde. So fanden Forscher der Universität Stanford heraus, dass ein Artikel eine Wirkung wie 36 Wahlwerbespots gehabt haben müsste, um die Wahl zu beeinflussen (http://t1p.de/gkiq). Umfragen deuten darauf hin dass die US-Bürger für sich selbst „Fake News“ gar nicht als Problem wahrnehmen und durchaus erkennen, wenn offensichtlich falsche oder propagandistische Nachrichten in ihrem Newsfeed auftauchen. Dennoch glauben sie, dass „Fake News“ dauerhaft die Demokratie gefährden könnten – wohl vor allem, weil in den Medien ständig darüber debattiert wird und Politiker ihn nutzen, um missliebige Meinungen zu kontern.
VORTEILE SOZIALER NETZWERKE: Fraglos gibt es Hass im Netz. Doch soziale Netzwerke haben trotz aller Kritik einen positiven Effekt für die Presse- und Meinungsfreiheit gebracht und können bisweilen demokratisierend wirken. Gerade Journalisten haben neue Distributionswege gefunden, die ihnen – auch in Ländern mit zensiertem Internet – ermöglichen, direkt mit ihren Lesern in Kontakt zu treten und dabei möglicherweise staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit zu umgehen. Der Gesetzentwurf hat das Potenzial, diese positiven Effekte nachhaltig zu schwächen. Hinzu kommt, dass Justizminister Maas offenbar kein Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung hat. Beiträge, die gegen Gesetze verstoßen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich gelöscht werden. Wer aber gegen Gesetze verstößt, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es fehlt daher die Forderung, dass Netzwerke Fälle zur weiteren Verfolgung an die Justiz weiterleiten. Zugleich müssen die Löschpraktiken regelmäßig in ordentlichen Gerichtsverfahren überprüft werden. Die sozialen Netzwerke müssen in den Prozess eingebunden werden. Doch statt nur den sozialen Netzwerken die Verantwortung zu übertragen, sollte Maas zuallererst vor der eigenen Türe kehren. Das Problem der Rechtsdurchsetzung besteht nicht nur, aber auch, weil die deutsche Justiz lange benötigt, um Streitfälle zu bearbeiten. Wünschenswert wären spezielle Stellen mit ausgebildeten Juristen, die die Löschpraktiken der sozialen Netzwerke begleiten und für eine rechtskonforme Auslegung der Mechanismen sorgen.
KEINE ÖFFENTLICHE DEBATTE: Die Anordnung von drakonischen Bußgeldern und Löschfristen wird dazu führen, dass soziale Netzwerke im Zweifel gegen die freie Meinungsäußerung handeln werden, um Bußgeldern zu entgehen. Angesichts des eng gesetzten Zeitrahmens des Gesetzes wird den sozialen Netzwerken kaum Zeit bleiben, Mechanismen wirksam zu testen und Testergebnisse einer öffentlichen Debatte auszusetzen. Wichtig wäre zudem die Verpflichtung, dass soziale Netzwerke die Löschkriterien detailliert offenlegen. Dies gilt für Löschung aufgrund von Hate Speech, vor allem aber im Bereich der „Fake News“. Bei „Propaganda“ wird es regelmäßig noch schwieriger sein für die sozialen Netzwerke, den Wahrheitsgehalt von Inhalten zu bestimmen. Die Gesellschaft muss bis ins letzte Detail wissen, wie über die Meinungsfreiheit geurteilt wird.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der Journalisten hierzulande finden Sie unter
Bundesjustizminister Heiko Maas hebelt die Meinungsfreiheit aus und will per Gesetz zensieren. „Das müssen wir alle verhindern“, betont Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Maas hat nunmehr seinen lange angekündigten Referentenentwurf für die Regulierung von sozialen Netzwerken präsentiert, in dem er scharfe Konsequenzen gegen Betreiber fordert, die nicht gegen Hassbotschaften und Hetze vorgehen. Bundesjustizminister Heiko Maas hat nunmehr seinen lange angekündigten Referentenentwurf für die Regulierung von sozialen Netzwerken präsentiert, in dem er scharfe Konsequenzen gegen Betreiber fordert, die nicht gegen Hassbotschaften und Hetze vorgehen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz ? NetzDG) sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüberhinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden. „Das Internet wurde unserer Ansicht nach nicht als sicherer Ort für Politiker entworfen, sondern für den freien Austausch von Informationen zwischen allen Menschen, insbesondere für die freie Meinungsäußerung. Das hat Justizminister Maas anscheinend nicht verstanden und er stellt nicht klar, was offensichtlich rechtswidrige Inhalte sein sollen. Mit seiner Definition eines zu kontrollierenden Netzes beschwört er die Gefahr herauf, dass bestimmte Angebote verschwinden oder Nutzer auf diese Dienste nicht mehr zugreifen können“, kommentiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, den Gesetzesentwurf von Heiko Maas.
Patrick Schiffer: „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung“: Die betroffenen Nutzer sollen zusätzlich über das Vorgehen informiert werden. Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform seien ebenfalls unverzüglich zu löschen, heißt es darin. Schiffer: „Kein neues soziales Netzwerk könnte in Deutschland jemals aufgebaut werden, weil die Überschreitung der 2-Millionen-Grenze zur Anstellung einer Heerschar von Anwälten führen muss.“ Die ungenauen Begriffsbestimmungen von Beleidungen und Verleumdungen würden für zusätzliche Belastungen der Gerichte sorgen. „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung. Ich frage mich verwundert, warum die Bundesregierung nicht ein konsequenteres Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden und die Durchsetzung der vorhandenen Rechtsmittel anstösst. Dieser Entwurf ist jedenfalls das falsche Signal, eine private Zensur brauchen wir nicht. Dieses Gesetz muss verhindert werden!“, so der Pirat.
Anja Hirschel: „Ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit gekämpft haben“, Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden Württemberg für die Bundestagswahl, zeigt sich ebenfalls wenig erbaut über das Maas’sche Vorhaben: „Dass eindeutig strafbare Äußerungen nach einem Gerichtsbeschluss gelöscht werden müssen, ist unbestritten. Diese Einordnung aber den Anbietern von Social-Media-Plattformen nach eigenem Gutdünken zu überlassen, ja geradezu aufzudrängen, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit gekämpft haben! Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfbarkeit abzuschalten und durch staatliche oder gar private Zensur zu ersetzen.“
Ich bin verantwortlich für das was ich sage und du bist verantwortlich für das was du verstehst! Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend. Netzpolitik.org: Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Maas stellt härtere Regulierungen für soziale Netzwerke vor. Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz ? NetzDG)“.
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