DVEV-Ratgeber Erbrecht-Die eigene Bestattung selbst bestimmen!
Das Recht die eigene Bestattung selbst zu bestimmen ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs.1 GG. Zu seinen Lebzeiten kann jeder für seine eigene Bestattung sorgen und somit den Ort der letzten Ruhestätte oder die Art und Weise der Bestattung festlegen. Den Angehörigen steht das Recht der Totenfürsorge erst nach dem Ableben zu, so das Amtsgericht Brandenburg in seinem Urteil vom 05.07.2013. Weitere Informationen über die DVEV erhalten Sie unter Bestattung selbst bestimmen
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