Erschreckend wie sich Deutschland wieder zurück entwickelt und sich seiner Gräuel Geschichte immer noch verpflichtet fühlt! Ehemalige Urkundsbeamtin berichtet – Warum Beamte und Richter sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen!

Kontrovers diskutieren, provokant formulieren, dass ist die Aufgabe der freien, investigativen, unabhängigen Journalisten: Was glaubt Ihr, was hier los wäre, wenn mehr wissen würden, was hier los ist! Schockierend, wie eine ehemalige Justizangestellte über die Machenschaften der Justiz berichtet und dabei Dinge aufzählt, die kaum vorstellbar sind. Der Laie wird das nicht verstehen, sagt Angelika Schmidt (Name geändert). Formvorschriften werden aufgezählt und wie diese umgangen werden sollen. Viele Gesetze zählt Schmidt auf und warum diese ohne Strafe umgangen werden können.

Schmidt erklärt: Der Ursprung liegt bei den juristischen Begriffen. Es gibt eigentlich keine lebendigen Menschen bei Gericht oder sie werden einfach nicht beachtet. Beispiel der Anrede: Frau/Herr Vorsitzende/r; Herr Verteidiger; Herr Staatsanwalt; der die Angeklagte; das Gericht erlässt folgenden Beschluss; Name Richter/in am Amtsgericht; Justizangestellte als Urkundsbeamtin Name usw. Es sind alles nur juristische Begriffe – also Sachen. Keines dieser Begriffe beweist, dass es sich dabei um einen Menschen handelt. Diese Erfahrung werden auch schon alle die gemacht haben, die Briefe von Behörden erhalten. Oft sind auf Bescheide verschiedene Namen oder lediglich Dienstbezeichnungen angegeben. Besser ist natürlich immer der Vermerk: „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“. Dabei ist gar nichts ohne Unterschrift gültig. Und wenn eine Unterschrift geleistet wird, dann nur noch unlesbar. Man könnte es ja sonst nachverfolgen.

Frage: Was genau bedeuten die aufgezählten Begriffe dann nun eigentlich?

Schmidt: Ich erkläre es etwas vereinfacht. Richter, Verteidiger, Staatsanwalt, Urkundsbeamtin usw. sind lediglich Berufsbezeichnungen. Dann taucht ja der Name noch auf. Doch ein Name hat sehr viele Bedeutungen. Schließlich hat alles einen Namen. „Name“ ist aber auch wieder nur eine Bezeichnung für eine juristische Person oder eines Gegenstandes, Vereins, Stiftung oder einer Firma. Und seit wann muss eine Sache NAME / Berufsbezeichnung (juristische Person) Gesetze einhalten?

Frage: Wie ist das bitte zu verstehen?

Schmidt: Fast alle Prozesse sind öffentlich. Das beste Beispiel ist ein Strafprozess. Dort werden prinzipiell nur alle Daten des Angeklagten verlesen – mit vollständiger Namensangabe. Und das hat auch seine Gründe. Der Angeklagte wird immer nicken, wenn seine Daten verlesen werden. Also mit Angabe des Vornamens- als natürliche Person. Von einem Richter, Staatsanwalt oder der Protokollantin hingegen wird es keine Vornamen geben. Sonst wäre „Polen offen“. Dann könnte jeder Gesetzesdiener rechtlich belangt werden. Das gilt auch für Zeugen, die in einer Behörde arbeiten. Nehmen wir einen Polizisten an, der als Zeuge vorgeladen wird. Da wird es auch nur eine Dienstbezeichnung und einen NAMEN geben. Als ladungsfähige Adresse wird immer die Dienststelle angegeben. Also nichts mit „wohnhaft“. Fragt dann jemand nach unsere Vornamen, brauchen wir nur „der spielt nicht zur Sache“ zu sagen.

Frage: Habe ich das richtig verstanden? Wird jemand zu Gericht geladen, dann nur von einer juristischen Person?

Schmidt: So ist es. Und da wir als juristische Personen im Dienst handeln, müssen wir uns nur an die Dienstvorschriften bzw. an die Geschäftsvorschrift halten. Daher machen auch Dienstaufsichtsbeschwerden wenig Sinn. Was der Dienstherr sagt ist für uns bindend. Daher gibt es auch keine rechtskräftigen Beschlüsse und Urteile mehr. Wir erstellen entweder nur Ausfertigungen, was ja nur Entwürfe sind oder lassen bestimmte Dinge bei der beglaubigten Abschrift einfach weg. Der Laie merkt das nicht, weil er auf seinen Anwalt setzt, der aber auch nur als Begriff / Sache Verteidiger / Rechtsanwalt auftritt und dann natürlich auch keine ordentliche Unterschrift leistet. So schließt sich der Kreis am Ende immer wieder.

Frage: Was wäre, wenn sich jemand auf die Objektformel beziehen würde? Die Objektformel füllt den Begriff der Menschenwürde von der Verletzung her mit Inhalt. Diese würde dann ja verletzt werden, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird.

Schmidt: Testen Sie es einfach – verlangen Sie bei Gericht, als Mensch mit Vornamen angesprochen zu werden. Der Richter wird alles daran setzen, dass ein Angeklagter stets der Angeklagte Frau/Herr NAME bleibt. Und selbst wenn das Wort Mensch aufkommt. Das wird dann vielleicht im Protokoll aufgenommen, aber erlischt dann wieder bei der Beschluss- oder Urteilsverkündung. Und dann kommen wir als Urkundsbeamten ja wieder ins Spiel und erlassen Entwürfe.

Was ist eigentlich Recht? „Stärke des Rechts, statt Recht des Stärkeren“ sagen viele, die Ungerechtigkeiten auf der Welt kritisieren. Recht scheint danach etwas per se Gutes, von dessen Anwendung die bessere Welt erhofft wird. Woher nehmen die Menschen, die auf das Recht hoffen, diese Auffassung? Recht ist von Menschen gemacht. Zwar glaubten früher viele an einen göttlichen Ursprung, doch zumindest das ist längst widerlegt als geschickte Aufwertung ganz irdischer Machtregeln. Weitergehend wäre die Annahme, dass die Erfindung von Göttern insgesamt immer solchen Zielen diente – aber das wäre eine andere Frage. Manche Kreise kreieren ein Naturrecht, halten Menschenrechte für durch Geburt gegeben oder postulieren Tierrechte als von sich aus bestehend. Solche Sichtweisen sind fromme Wunschvorstellungen, eine argumentative Basis haben sie nicht. Recht ist immer von Menschen gemacht – und den meisten Einfluss auf Rechtsetzung und die (davon oft noch abweichende) Rechtsprechung haben die Menschen mit der meisten formalen, physischen oder ökonomischen Macht. Gesetzen, Verordnungen und andere Normen spiegeln die Kräfteverhältnisse in der Gesellschaft wider – aufgrund ihrer langen Überarbeitungszeiten oft zudem noch aus zurückliegenden Zeiten. Ziviles und Strafrecht in Deutschland sind überwiegend Normen aus Kaiser- oder Nazizeiten. Leider gibt es nur selten Positionen, die das Recht als das bezeichnen, was es wirklich ist: Spielregeln, überwiegend durch die Mächtigen geschaffen, aber vor allem der Unterdrückung entgegenstehender Interessen dienend. Zivilgesellschaftliche Gruppen und fast alle Veröffentlichungen verbreiten hingegen das Märchen vom guten Recht, das es zu schützen und anzuwenden gilt. Nur wenige Buchverlage wagen die Kritik. Texte, des inzwischen 90jährigen, ehemaligen Jura-Professors Hermann Klenner wurden veröffentlicht. „Kritik am Recht“, selbstbenannt als „aktualisierende Rechtsphilosophie“ konzipiert, dürfte hingegen selbst für studierte Juristen/Innen ein angemessenes Angebot zum Überdenken bisheriger Positionen sein.

Wir in der RRRedaktion kennen Justiz Fälle mit bereits vorgefertigter Urteilsverkündung, die vor einer Verhandlung angekündigt wurde. Es gibt Protokollfälschungen, Protokolle, die nach einer Verhandlung nochmals neu auf Band gesprochen wurden und so weiter. Deshalb fordern wir neutrale, öffentliche Ton und Filmaufzeichnung bei Verhandlungen, um so der zunehmenden Rechtsbeugung, die Politisierung und die informellen Absprachen Einhalt zu gewähren. Eine zeitweise Berufsfähigkeitsprüfung von allen Beamten bei der Justiz, Polizei und in Behörden wird gefordert. Damit nicht:  „Die Psyche eines Richters bestimmt, was er beschließt? Er braucht dann nur noch Fantasie, um den Beschluss zu begründen.“ Richter dürfen, sie sollen auch nicht von der Politik eingesetzt werden, im Namen des Volkes bedeutet nicht im Namen des Richters.

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