Die CDU Schwäbischen Medien balzen! Es gibt nicht nur Ohrfeigen für die Ravensburger Justiz und für die Polizei, es gibt auch Ohrfeigen von der EU wegen Abgeordnetenbestechung! Bund der Steuerzahler BaWü klagt ebenfalls an! Wir brauchen noch viele politische Ohrfeigen und Verurteilungen dieser Art!

kopfimsandAuch die EZB Bürgerklage hat Wirkung: Jetzt hat es die Bundesregierung von der EU schwarz auf weiß! Die Strafen für korrupte Politiker sind in Deutschland viel zu lasch. In ihrem Anti-Korruptionsreport rügt die Europäische Kommission vor allem, dass es hierzulande noch immer kein striktes Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung gibt. Jetzt allerdings scheint bei der Großen Koalition Bewegung in die Sache zu kommen – doch Achtsamkeit ist angebracht: Damit Union und SPD am Ende keine windelweiches Pseudogesetz beschließen, ist öffentlicher Druck notwendig!  Schuldenrekord   Wissenschaftsplus BdS BVG EU Geheimakte GauckCOMPACT Talk mit Klaus Blessing! Gauck ”Für Ihre Fragestellungen möchte ich Ihnen am liebsten eine knallen”

Die CDU-FDP-Grüne-SPD: Stadt Ravensburg und Weingarten ersticken an ihren Schulden durch Steuergeldverschwendungen, Vetternwirtschaft und durch ihren Größenwahnsinn, eine CDU OB Rapp unverantwortliche Engele, (Lehmann´s-Vogler), Schöpfers´s, Zocker-Finanzpolitik. Der Bürger zahlt die Zeche für die politischen Versager und Beamtenschlamperei! Schuldenrekord trotz Rekordsteuereinnahmen: Bund der Steuerzahler kritisiert unverantwortliche Finanzpolitik des Landes BaWü! Im Jahr 2013 erzielte Baden-Württemberg Rekordsteuereinnahmen in Höhe von rund 30,1 Milliarden Euro. Dem gegenüber steht eine zusätzliche Neuverschuldung von rund 1,8 Milliarden Euro. Angesichts dieser Zahlen muss sich die Regierung fragen lassen, wieso sie neue Schulden macht und nochmals auf den ohnehin schon  bedrohlichen Schuldenberg draufsattelt. Mit Generationengerechtigkeit hat das nichts zu tun.

Beim Regierungswechsel 2011 wurden die Steuereinnahmen für 2011 mit 24,3 Milliarden Euro veranschlagt. Dann prognostizierte die Mai-Steuerschätzung Steuereinnahmen in Höhe von 26 Milliarden. Tatsächlich nahm das Land aber 27,3 Milliarden Euro ein. Dieser Trend, dass die tatsächlichen Einnahmen höher waren als die prognostizierten, setzte sich auch 2012 und 2013 fort. Zwischen 2011 und 2013 stiegen die tatsächlichen Steuereinnahmen um 2,8 Milliarden Euro. Nie zuvor hatte das Land höhere Steuereinnahmen und wäre damit in einer komfortablen Lage gewesen, endlich in den Schuldenabbau einzusteigen.

Dem steht im Jahr 2013 eine Neuverschuldung von rund 1,8 Milliarden Euro gegenüber. Das Land nimmt damit einen traurigen Spitzenplatz ein, noch weit vor Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Das immer wieder gehörte Argument, der Länderfinanzausgleich würde das Land zu sehr belasten, verfängt dabei nicht. Denn dem größten Zahlerland Bayern gelang es im Jahr 2013 sogar einen Überschuss von 1,7 Milliarden Euro zu erzielen.

Es kommt der Verdacht auf, dass Grün-Rot die neuen Schulden nur gemacht hat, um sich einem Eichhörnchen gleich Reserven für schlechtere Zeiten anzulegen. Denn eine wirkliche Notwendigkeit zur Schuldenaufnahmen angesichts dieser Einnahmesituation lässt sich nicht erkennen. Zudem werden die Zinslasten der bestehenden und nun noch zusätzlich neu gemachten Schulden den finanziellen Spielraum des Landes noch weiter einschränken. Ob diese Eichhörnchentaktik also aufgeht, muss bezweifelt werden.

Statt ständig über Deckungslücken und die Versäumnisse der Vorgängerregierung zu lamentieren, muss Grün-Rot endlich Nägel mit Köpfen machen und einen konsequenten Sparkurs fahren. Die Nullverschuldung und sogar der Schuldenabbau sind greifbar nah. Allerdings nur, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist.

Zu der vom Verein Mehr Demokratie initiierten Bürgerklage zu ESM und Fiskalvertrag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil für den 18. März 2014 angekündigt. Zugleich hat das Gericht einen Teil der Klage abgetrennt und zum ersten Mal in seiner Geschichte dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Inhaltlich bestätigt das Bundesverfassungsgericht die mit der Klage vorgetragenen Bedenken gegen das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB). Zugleich ist die Auffassung der Bürgerklage bestätigt, dass es der EZB an Legitimation für eine eigene Wirtschaftspolitik fehle. Auch sieht das Gericht in der Ankündigung der EZB,  unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen, eine klare Kompetenzüberschreitung der EZB.

Hinzu komme, dass die demokratisch legitimierten Organe der Bundesrepublik gehalten seien darauf hinzuwirken, dass die europäischen Organe sich eindeutig im Rahmen ihres europarechtlichen Mandats hielten. Dies gebiete auch das Grundgesetz.

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