Foltermethoden in Deutschland durch Gerichtsvollzieher
Obergerichtsvollzieher droht mit Gefängnis. Auch in Ravensburg und Weingarten werden diese rechtswidrigen Methoden, zum Beispiel von der Stadtverwaltung angewandt. In Ravensburg werden sogar Bescheide fingiert und gefälscht und dann werden Gerichtsvollzieher losgeschickt um Foltermethoden anzuwenden, wegen angeblicher Schulden.
Das ist Grundsätzlich nach Artikel 1 verboten: Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden. Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er, nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen (auch nach IP66 Art. 11) IP66 = internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten (Staat Unterzeichnung Ratifizierung, Inkrafttreten Deutschland 16/9/1963 1/6/1968, 1/6/1968), nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der europäischen Menschenrechte ist eine Inhaftierung, wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). Dies trifft auch für eine in Haft erzwungenen Erklärung zu. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung darf nur durch einen Richter, nicht aber durch einen beauftrage andere Person (Gerichtsvollzieher) erfolgen!
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