Urteile im Assange-Prozess! Kaution abgelehnt!

ROG-FREE ASSANGE: Ein britisches Gericht hat entschieden, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert werden soll! Ich war auch persönlich sehr erleichtert, da ich für nur wenige Fälle im vergangenen Jahr so viel Zeit aufgewendet habe: Ich habe für Reporter ohne Grenzen das Verfahren in London im Februar sowie September beobachtet. Ich habe viele Hintergrundgespräche mit Politikerinnen und Politikern geführt, um widersprüchliche oder auch falsche Informationen zum Fall klarzustellen und um politische Unterstützung zu werben. Ich habe nicht zuletzt unzählige Interviews gegeben, um auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls Assange für die Pressefreiheit hinzuweisen. Weiterlesen. Assange muss freigelassen werden! Das Video dazu, hier.

Wiki Leaks enthüllt alles. Wikileaks hat jetzt alle ihre Dateien online gestellt. Alles von Hillary Clinton E-Mails, McCain`s ist schuldig, Vegas-Schießerei von FBI-Scharfschützen, Steve Jobs, HIV-Brief, PedoPodesta, Afghanistan, Syrien, Iran, Bilderberg, CIA-Offiziere wegen Vergewaltigung verhaftet, WHO-Pandemie….und Happy Graven! Weiterlesen, dass sind Clintons E-Mails. Index Datei!

Unglaublich: Trotz Entschluss, Assange nicht in die USA auszuliefern, entschied jetzt ein Richter, dass Assange trotzdem im Belmarsh-Gefängnis verbleiben muss, er lehnte die Kaution ab. In unseren Augen eine unnötig grausame Entscheidung. Assange sollte keinen weiteren Moment damit verbringen müssen, ungerechtfertigt seiner Freiheit beraubt zu werden. Die Polizeibrutalität nimmt weltweit zu. Polizei nimmt 92-Jährigen auf Assange-Demonstration fest. Wieder hatten sich einige seiner Unterstützer vor dem Gerichtsgebäude versammelt, um für seine Freilassung zu demonstrieren. Nachdem das Urteil bekannt wurde, nahm die Polizei mehrere Unterstützer von Assange fest, weil sie sich weigerten das Gebiet zu verlassen oder sich auszuweisen, darunter auch einen 92-jährigen Mann und eine 75-jährige Frau. Video dazu hier.

Urteil im Assange-Prozess: Erleichterung über Entscheidung, Enttäuschung über Begründung. Ein Londoner Gericht hat die Entlassung Julian Assanges angeordnet und damit einen Auslieferungsantrag der US-Justiz abgelehnt, die den Wikileaks-Gründer im Zusammenhang mit den Enthüllungen der Whistleblowerin Chelsea Manning der Spionage beschuldigt. Das Urteil ist dennoch kein Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit, wie die Urteilsbegründung zeigt. Erleichterung über die Entscheidung des Londoner Gerichts. Im Urteil heißt es, der mentale Zustand Assanges lasse keine Auslieferung zu, da die Wahrscheinlichkeit hoch sei, dass u.a. die dort drohende Isolationshaft zum Suizid des hochgradig depressiven Julian Assange zum Suizid führen würde. Whistleblower-Netzwerk ist über die Ablehnung der Auslieferung erleichtert, aber enttäuscht über die Urteilsbegründung der Richterin Vanessa Baraitser. USA-v-Assange-annex-040121. USA-v-Assange-judgment-040121.

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Fehlende Berücksichtigung der politischen Dimension: Einerseits kommt Richterin Baraitser zu dem Schluss, dass Julian Assange nicht das Ziel einer politisch motivierten Strafverfolgung sei, andererseits hält sie fest, dass die amerikanische Geheimdienstcommunity in den vergangenen Jahren Assange als ständige Bedrohung der nationalen Sicherheit betrachtet habe. Sie sieht die Grundlagen für ein faires, unpolitisches Verfahren in den USA gegeben. Ein überraschender Schluss, da sich im Annex ihres Urteils Beispiele für die Vermischung von Politik und Justiz finden – z.B. der Umgang mit dem von der CIA verschleppten Deutschen Khaled el-Masri. Asyl für Assange. Mit seiner Begründung scheint das Londoner Gericht dem US-Justizministerium fast schon in die Arme gespielt zu haben: Ein Ministeriumssprecher zeigte sich Presseberichten zufolge „erfreut“, dass das Gericht Assanges Argumente bezüglich der „politischen Motivation, der politischen Beleidigung, des fairen Verfahrens und der Redefreiheit“ zurückwiesen habe und kündigte an, weiterhin die Auslieferung Assanges an die USA anzustreben. Deutschland sollte dem Entgegentreten und Assange Asyl anbieten. Whistleblower und deren Mittler*innen, die dazu beitragen, bedeutende Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit und der Geheimdienste an die Öffentlichkeit zu bringen, brauchen ein verbrieftes Recht auf Asyl. Wikileaks Bedeutung für das Gemeinwohl ist beispiellos: Die 2010 enthüllten „IraqWarLogs“ haben etwa die Ermordung 15.000 toter irakischer Zivilist*innen aufgezeigt, die sonst vermutlich nie ans Licht gekommen wäre. Die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an diesen Informationen und dem Interesse der Geheimhaltung der Dokumente fällt eindeutig aus. Man darf diese Abwägung allerdings nicht einem US-amerikanischen Gericht überlassen. Thomas Kastning, Geschäftsführung Whistleblower-Netzwerk: „Schon allein der bisherige Prozess war ein verheerendes Signal. Der abschreckende ‚Chilling-Effekt‘ auf potenzielle künftige Whistleblower und Journalist*innen ist bereits jetzt enorm.“

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