Justiz-Urteile – Kein Unterhalt für Rabeneltern.
„Der Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt, wenn der Bedürftige durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat.“ Dies berichtet die Ausgabe der Zeitschrift FamExpress mit Hinweis auf eine des OLG Oldenburg (Urt. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12). Der besondere Clou an dieser Entscheidung: Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich nicht allein aus der Biologie. Vielmehr versteht das Gericht die Familie als Solidarverband gegenseitiger Verantwortung. Kündigen die Eltern diesen Solidarverband einseitig auf, gibt es im Zweifelsfall auch keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern. Was bedeutet das für Ihre familienrechtlichen Mandate? Das verrät Ihnen die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift FamExpress. Erfahren Sie mehr in unserer aktuellen Sonderausgabe
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