Kinderrechte im Grundgesetz verankern? Besser wäre noch eine unabhängige Beschwerdeinstanz für Kinder schaffen!

Kinderrechte gehörten schon lange ins Grundgesetz und später in die neue Verfassung: Die SPD fordert jetzt vehement die Kinderrechte ins Grundgesetz. Nur ein leeres Wahlkrampfthema? Deutschland hält sich derzeit an keine internationalen Verträge, nicht einmal an ihre eigenen Gesetze. Viele Eltern sind deshalb dagegen, weil sie nicht zu Unrecht befürchten, dass dadurch der Zugriff des Staates auf Familie und Kinder noch mehr gefördert oder erleichtert wird, dass Geschäft mit den Kindern. Ist die Verankerung der Kinderrechte notwendig oder überflüssig, weil Kinderrechte schon in den Menschenrechten enthalten sind? Der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass sich Familienministerin Manuela Schwesig dafür ausgesprochen hat, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. „Das darf aber nicht nur reine Symbolpolitik sein, sondern muss konkrete Auswirkungen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung haben. Kinderrechte sollen das familiale System im Interesse der Kinder stärken“, stellt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk fest. Der Verband verwahrt sich allerdings dagegen, dass die Kinderrechte als Mittel missbraucht werden, um dem Staat noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu ermöglichen. Kinderrechtskonvention

Hintergrund: Die Kinderrechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Bundesrepublik vor 25 Jahren unterzeichnet hat. ISUV setzt sich seit Jahren für die uneingeschränkte Anerkennung der UN-Kinderkonvention und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Ziel muss es sein, die Kinderrechte in der Praxis umzusetzen. „Das Beispiel der Verankerung von Tier- und Naturschutz als Staatsziel 1994 in Artikel 20a zeigt, dass mit einer ausdrücklichen Erwähnung im Grundgesetz ein wichtiges Signal an Staat und Gesellschaft gegeben wird, das mittelfristig gesehen einen Bewusstseinswandel einleitet. Die Verankerung der Kinderrechte in Artikel 2a kann deutlich machen, dass Kindeswille und Kindeswohl im Rahmen des familialen Systems besonders geschützt werden müssen, weil Kinder dazu als Rechtssubjekte nicht in der Lage sind. Dies gilt ganz besonders nach Trennung und Scheidung“, hebt ISUV-Sprecher Josef Linsler hervor.

Forderungen von ISUV: Damit Kinderrechte in der Verfassung nicht einfach Makulatur bleiben, fordert der Verband die konsequente Umsetzung der Kinderrechte in Familienpolitik und Familienrecht:

•Gleichheit aller Kinder: Gleiche Stellung und Rechte von ehelichen und nichtehelichen Kindern.
• Anspruch aller Kinder – unabhängig, ob die Eltern verheiratet sind oder geschieden – auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern.
• Anspruch aller Kinder ihre Ieiblichen Eltern zu kennen. Konkret heißt das, die Mutter muss dem Kind sagen, wenn der rechtliche Vater nicht der natürliche Vater ist. „Genau das versuchen momentan Abgeordnete im Rechtsausschuss zu verhindern. Es besteht offensichtlich kein Grundkonsens darin, dass Genderpolitik gegenüber Kinderrechten nachrangig ist?“ (Linsler)
• Anspruch aller Kinder auf Erziehung und Pflege durch die leiblichen Eltern als die natürlichen Eltern, daher Förderung und Stärkung der leiblichen Eltern um ihrer Erziehungsaufgabe gerecht zu werden. „Kinderrechte im Grundgesetz dürfen nicht die Legitimation für noch mehr Bevormundung der Familien durch den Staat, für mehr fragwürdige und intransparente Inobhutnahmen der Kinder liefern.“ (Linsler)
•Kinderrechte sind gesamtgesellschaftlich nur dann gesichert, wenn grundsätzlich Gesetze darauf überprüft werden, ob in ihnen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt sind.

ISUV hat vor 20 Jahren eine Broschüre verfasst, in der die praktische Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention gefordert und die Auswirkungen veranschaulicht werden. Interessierten Redakteuren/Innen bieten wir an, die Broschüre „UN-Kinderrechtskonvention – Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts“, ISUV-Schriftenreihe Band 4 kostenlos bei unserer Geschäftsstelle in Nürnberg zu bestellen: info@isuv.de 

ISUV und Kinderrechte: ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren. Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt: ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk, Ludwigstr. 23, 97070 Würzburg, 0931/45 25 940, r.gurk@isuv.de

Diesen Artikel bewerten
0 von 5 Sternen bei 0 Stimme(n).
Weitere Artikel aus der Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Ok Mehr Informationen

Cookies