Neues Jahr, neues Un-Glück? ALTERSARMUT – Deutschlands Renten sind am Ende! Aus der Ablage in den Reißwolf! Ratgeber „Steueränderungen 2020!

Sargnagel Finanzamt, die moderne Euthanasie und die GroKo: Alptraum Finanzamt und der Alptraum Grüne-GroKo. 2020 schon wieder weniger Netto vom Brutto! Deutschland hat die gefährlichste GroKo der Welt! Die Steuern steigen und steigen – für Rentner. Die GroKo diskutiert und diskutiert über die sogenannte Altersarmut dieser Gesellschaft. Die SPD hat mit ihrem Konzept der „Grundrente“ nun scheinbar Hilfe erfunden: Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, habe Anspruch auf die „Lebensleistungsrente“, also eine Aufstockung der Rente im Hartz4 Satz. Nach Meinung von Experten betrifft dies a) nur einen Teil der Bevölkerung und b) würde dies auf Basis der geringen Bezahlung auch 2020 und in den Folgejahren nichts an der Verarmung dieser Bevölkerungsteile ändern: Die Verarmung basiert auf den ohnehin sehr niedrigen Auszahlungen. Die Regierung verschweige zudem, dass im Jahr 2020 erneut viele Rentner erstmals ihre Renten versteuern müssten. Ein banger Blick zurück zeigt dies. Ungefähr 25 % aller Rentner müssen jetzt Steuern zahlen…

ALTERSARMUT: Deutschlands Renten sind am Ende! Wir zitieren…“Der Anteil an Rentnern, die ab dem kommenden Jahr Renten besteuern lassen müssen, wird auf bis zu 25 % klettern. Verheerend, da dies vielen Rentnern nicht bewusst sein dürfte. Die Merkel-Regierung hat jedoch noch nicht erkennen lassen, dass dies wiederum „verfassungswidrig“ sein dürfte, so jedenfalls Beobachter. BFH-Richter: Besteuerung ist verfassungswidrig. Weiterlesen.

Aus der Ablage in den Reißwolf: Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2020 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern können. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher 10 Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen 10 Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich 6 Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2020 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen:

·  Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2009;
·  Inventare, die bis 31.12.2009 oder früher aufgestellt worden sind;
·  Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2009 oder früher aufgestellt wordensind;
·  Buchungsbelege aus dem Jahr 2009 und älter;
·  empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2013 oder früher eingegangen sind;
· Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum bis 31.12.2013 oder früher abgesandt wurden.

Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brauchen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbewahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids aufbewahrt werden. Fertigt der Steuerzahler seine Steuererklärung mit (diebische) ElsterOnline an, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren.

Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer, auch wenn er eine Privatperson ist, aufbewahrt werden. Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungsrechte besser nachweisen. Einen kostenlosen Kurzratgeber mitden Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente können Sie unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 76 77 78 anfordern.

Bund der Steuerzahler, Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart

Ratgeber „Steueränderungen 2020 und aktuelle Steuertipps“: Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und Bayern. Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung und von E-Dienstwagen, neue Regelungen bei Geschenkgutscheinen, Verbesserung der Reisekostensätze für Dienstreisen sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen im Jahr 2020. Steuerzahler müssen sich also wieder auf eine Vielzahl Änderungen einstellen, die sie betreffen können. Wichtige Tipps zu der Thematik finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2020 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele erläutert. Einen Schwerpunkt bildet 2020 der Klimaschutz, der auch steuerlich gefördert wird. Ob Elektroauto, Lastenrad, Jobticket oder energetische Gebäudesanierung. Hier können Steuerzahler so manchen Euro sparen, der sonst vielleicht beim Finanzamt gelandet wäre. Doch dazu muss der Steuerzahler wissen, worauf zu achten ist. Wie bei allen steuerlichen Themen gilt auch in diesen Fällen: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den Neuerungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken.

Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2020 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 bestellt werden.

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