Die Verbraucherzentrale informiert!
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Rechte von Kunden gestärkt, die Apps und Dienste von Samsung nutzen. Zwölf von Samsung verwendete Vertragsklauseln sind unwirksam, unter anderem zu Haftungsfragen und Werbung. vzbv Freihandelsabkommen TTIP: Verbraucherschutz ist keine Verhandlungsmasse vzbv warnt vor sinkenden Verbraucherschutzstandards und fordert transparente Verhandlungen. Der Europäische Rat!--more-->…