Richter/innen und Beamte weigern sich ihre Urteile und Beschlüsse persönlich zu unterschreiben!
Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig ist: Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB. Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde!Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: (Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988!--more-->…