Das OWiG ist eine Erzwingungsfolter – Juristen und Beamte haben ein emotionales Defizit.
Es erscheint müßig, wenn jetzt auch noch darauf hingewiesen werden muß, daß das Bundesverfassungsgericht am 25.7.2012 mit dem verfassungswidrigen Wahlrecht auch noch den verfassungswidrigen Gesetzgeber ins Leben gerufen hat. Bisher war es der Rechtsprechung keine erkennbare Überlegung wert, was denn aus dieser grotesken Situation rechtlich zu folgen hat. Ein verfassungswidriger Gesetzgeber kann doch wohl schwerlich…