Heimunterbringung von Ehegatten, Steuerzahler müssen doppelten Abzug der Haushaltsersparnis nicht hinnehmen!
BdSt informiert: Steuerzahler, die aus gesundheitlichen Gründen in einem Pflegeheim leben, können die Kosten für die Heimunterbringung in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wird im Zusammenhang mit dem Umzug ins Heim der frühere Haushalt aufgelöst, kürzt das Finanzamt die abziehbaren Ausgaben um die sogenannte Haushaltsersparnis, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.…