Psychiatrien sind wieder die nackte Gewalt!

Der Deutsche Bundestag hat der Gesetzesvorlage der Regierungskoalition zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen mit Zustimmung der SPD angenommen; während sich Grüne/Bündnis90 enthielten, lehnt die LINKE die Reform ab. Künftig dürfen Ärzte Patienten in stationären Einrichtungen und gegen ihren Willen behandeln, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. der Patient kann die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen,
2. es wurde versucht, den Patienten/Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
3. die Zwangsmaßnahme ist nötig, “um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden”,
4. der zu erwartende Nutzen des Eingriffs in die Selbstbestimmung überwiegt “die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich” und 5.die Zwangsmaßnahme wurde durch ein Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht genehmigt. Ferner sieht das Gesetz die Einschaltung eines Verfahrenspflegers vor, der dem “besonderen Schutzbedürfnis” der Betroffenen Rechnung tragen soll. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Irren-Offensive, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Werner-Fuß-Zentrum und IAAPA Polska haben dazu die folgende gemeinsame Erklärung abgegeben: Gewalt

Die Mörder sind noch unter uns, NS-Ärzte: Von der Euthanasie zur Massenvernichtung (II) Von Robert Jay Lifton (Für die deutsche Ausgabe – Ernst Klett, Verlag GmbH & Co. KG, Stuttgart 1988.) In den USA werden geistig Behinderte hingerichtet: Die bevorstehende Hinrichtung eines anscheinend geistig behinderten Mannes im US-Bundesstaat Georgia sorgt für Empörung. Warren Hill sollte per Giftspritze exekutiert werden, obwohl er mit einem IQ von knapp 70 als geistig behindert gilt. Deshalb dürfte er nach der US-Verfassung eigentlich nicht hingerichtet werden. Hills Verständnis gleiche dem eines Sechstklässlers, sagte sein Anwalt Brian Kammer der Onlinezeitung «Huffington Post».

Er habe «schwere Defizite». Die «New York Times» sprach in einem Kommentar von «verfassungswidrigen Hinrichtungen». Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte bereits 2002 geurteilt, dass die Verfassung eine Hinrichtung von Menschen mit geistiger Behinderung verbietet. (Teildpa)

In Deutschland nannte man es damals Euthanasie, heute nennt man es die moderne Sterbehilfe: Wann hat uns unsere Geschichte, auch in Ravensburg-Weißenau, wieder eingeholt oder hat es das heimlich schon? Meine derzeit noch laufenden Recherchen über Die Weißenau werden es ans Tageslicht bringen. Wo überall und mit wem die CDU Ravensburg und Weingarten ihre Finger mit im Spiel hat? Wenn ein Mensch weint, bedeutet das nicht, dass er schwach ist. Nein, es bedeutet einfach, dass er momentan mehr fühlt, als sein Herz ertragen kann.

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