Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung, 31. Juli 2020! Schuldenbremse gehört in die Landesverfassung! 81,5 Milliarden Euro weniger als im vergangenen Jahr! BaWü Neuverschuldung in diesem Jahr um bis zu 9,5 Milliarden Euro!

BdSt

Das programmierte Billionen-Scheitern der EU!: Der Giftschrank der Politik und seinen Nebenwirkungen. Bekanntlich macht die Dosis das Gift aus. Derzeit führen einige Politiker in dieser Sache gefährliche Experimente durch. Der Griff in den Giftschrank scheint ohne Hemmungen möglich zu sein, denn uns Steuerzahlern werden Programme, Forderungen und Belastungen präsentiert, die alles andere als verträglich sind. Beispielweise hält nach wie vor die Diskussion um Steuererhöhungen an. Der alte Soli ist noch gar nicht weg, da ist schon ein neuer Zuschlag im Gespräch. Die Revitalisierung der Vermögenssteuer wird salonfähig gemacht und selbst konservative Politiker sprechen hinter der Maske von höheren Steuern für Besserverdienende. An dieser Stelle schlagen wir als Frühwarnsystem für Steuererhöhungen Alarm. Selbstverständlich müssen wir auch die Ausgaben im Blick haben. Am Anfang war es richtig, allen Bereichen der Wirtschaft schnelle und unkonventionelle Hilfe zuzusagen. Jetzt sind wir aber in einer anderen Phase. Das gebot der Stunde heißt: bessere Rahmenbedingungen für alle! Einzelne Subventionen, Prämien oder spezifische Vorteile werden uns nicht nachhaltig helfen. Deshalb haben wir ein Bündel aus steuerlichen Verbesserungen für Unternehmen und Arbeitnehmer vorgeschlagen. Anstatt über weitere Konjunkturprogramme zu diskutieren, brauchen wir auch Vorschläge für ein gigantisches Sparprogramm der öffentlichen Hand.

Nicht alle Ausgaben dienen der Krisenbekämpfung: Warum braucht das Bundeskanzleramt noch 10 Millionen Euro für Klimaschutz Werbung; sind wirklich jährliche 70 Millionen Euro für das Musikkorps der Bundeswehr noch zeitgemäß (und hier stellt sich insgesamt die Frage nach den Rüstungsausgaben); 50 Millionen Euro müssen wir Steuerzahler im Jahr für defizitäre Regionalflughäfen aufbringen; über 300 Millionen Euro zahlen wir für ein Dienstreisemanagement der Bundesregierung und schließlich kostet uns der Bundestag gute 1.000 Millionen Euro im Jahr. Also bitte! Wer sagt, wir dürfen in der Krise nicht sparen, verkennt die Realität. Als Bund der Steuerzahler werden wir lautstark auf alle Nebenwirkungen hinweisen – wir sind der sogenannte Beipackzettel. Noch ist es nicht zu spät, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Nur bessere Rahmenbedingungen, mildere Steuern und Abgaben und das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft werden uns aus der Krise führen. Also, auf geht’s. (Reiner Holznagel)

Das programmierte Billionen-Scheitern der EU: „Next Generation EU“ feiert Frau von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin das von ihr präsentierte und politisch zu verantwortende Rettungsprogramm für die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Die EU wird 750 Milliarden Euro ausgeben. 500 Milliarden davon sind Zuwendungen an einzelne Projekte (also formal nicht an Staaten), die nicht zurückgezahlt werden müssen. 250 Milliarden Euro kommen als Darlehen obendrauf. EU leiht sich Geld. Die EU bedient sich dabei am Kapitalmarkt und wird Anleihen herausgeben, die bis 2058 aus dem EU-Haushalt wieder bedient werden.

Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung – 31. Juli 2020!: Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, sollte sich beeilen. Stichtag ist der 31. Juli 2020. Wer noch nicht begonnen, noch viele offene Fragen und vor allem Zweifel hat, dass er es fristgerecht schafft, der sollte sich noch schnell die Broschüre „Steuererklärung 2019“ vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg besorgen. Schritt für Schritt erklärt sie, was in den Mantelbogen eingetragen werden muss und welche Anlagen der Steuerzahler ebenfalls auszufüllen hat. Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genügt hierzu der Griff zum Telefonhörer, es besteht aber auch die Möglichkeit, das Finanzamt über das Kontaktformular auf der jeweiligen Homepage anzuschreiben. Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung auf den 1. März 2021. Dennoch sollten die Steuerzahler nicht bis kurz vor Toresschluss warten und sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung noch fristgerecht angefertigt werden kann.

Ganz entspannt können diejenigen sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Dafür haben diese Steuerzahler vier Jahre Zeit, so der Bund der Steuerzahler abschließend. Der Ratgeber kann kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württem­berg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Und wer noch keine Steuerformulare zur Einkommensteuererklärung hat: Diese können ebenfalls kostenfrei unter dieser Rufnummer bestellt werden, jeweils in den Ausgaben für Arbeitnehmer oder Rentner.

Vetternwirtschaft

Verbraucherzentrale informiert: BGH stärkt Verbraucherschutz bei Lastschriftzahlung. Urteil, Verbraucher dürfen von Konten im EU-Ausland zahlen. Kunden mit Wohnsitz in Deutschland dürfen ihre Online-Bestellungen von einem Bankkonto im EU-Ausland bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Pearl GmbH entschieden. Der BGH setzte damit den Schlusspunkt unter einen mehrjährigen Rechtsstreit. „Das Urteil ist vor allem für Grenzgänger wichtig, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber im EU-Ausland arbeiten und dort ihr Bankkonto unterhalten“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass sie für Online-Bestellungen nicht noch ein zweites Konto in Deutschland einrichten müssen.“ Das Urteil bezog sich auf den Onlinehandel, greift aus unserer Sicht aber auch für den stationären Handel.

Wer soll Merkels Witz-Konjunktur-Paket bezahlen?: Es wird von Merkel & Co. als das größte Konjunkturpaket aller Zeiten beworben. Union und SPD sollen „tagelang“ im Kanzleramt verhandelt haben, um das Konjunkturpaket zur Stützung der deutschen Wirtschaft auszuarbeiten. Das Konjunkturpaket soll für die Jahre 2020 und 2021 130 Milliarden Euro umfassen. 120 Milliarden davon entfallen auf den Bund – kurz: Auf die Steuerzahler. Kurz gesagt: Merkel & Co. verursachen mit voller Absicht die größte wirtschaftliche und humanitäre Krise, die dieses Land seit dem Zweiten Weltkrieg gesehen hat.

Bund der Steuerzahler begrüßt Entscheidung des Landtags: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat den Beschluss des Landtags zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ausdrücklich begrüßt. „Diese Entscheidung ist eine Handlungsanweisung an die Politik, soweit wie möglich neue Schulden zu vermeiden. Das ist gerade in Zeiten der Corona-Krise, in denen die Neuverschuldung nachvollziehbar steigt, ein wichtiges Zeichen,“ sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes im Südwesten Bilaniuk.

Der Verband wies darauf hin, dass sich eine Schuldenbremse gerade jetzt bewährt: „Das Land kann in Krisenzeiten Kredite aufnehmen. Es muss sich aber auch Gedanken über die Tilgung dieser Kredite machen“. Gleichzeitig betonte der Bund der Steuerzahler die grundsätzliche Bedeutung der Schuldenbremse. „Weil Baden-Württemberg in den letzten Jahren keine neuen Schulden aufgenommen hat, kann man heute in die Neuverschuldung gehen. Das ist eine sachgerechte Finanzpolitik, die mit der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse gestärkt wird“. Der Vorteil einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse liege darin, dass die Einhaltung durch die Abgeordneten vor dem Verfassungsgerichtshof gerichtlich überprüft werden kann. Zudem könne die Regelung nicht so schnell geändert werden wie eine Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung, so der Bund der Steuerzahler. Mit der konkreten Ausgestaltung der Schuldenbremse zeigt sich der Verband alles in allem einverstanden. Er lobte vor allem die Einbeziehung von Nebenhaushalten in die Regelung. Auch die Vorgabe eine Notsituation mit Zweidrittel-Mehrheit feststellen zu müssen sei richtig. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4,70597 Stuttgart.

LHV

Parlament muss Landesregierung stärker kontrollieren: Neuverschuldung droht in diesem Jahr um bis zu 9,5 Milliarden Euro zu steigen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sorgt sich um den massiven Anstieg der Neuverschuldung des Landes. Der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes Bilaniuk sagte: „Auch wenn ein Anstieg der Staatsverschuldung aufgrund der Corona-Krise hinnehmbar ist. Der Schuldenkurs muss schnellstmöglich begrenzt und er muss parlamentarisch enger begleitet werden. Derzeit diskutieren wir nur über die halbe Wahrheit. Tatsächlich droht im Doppelhaushalt 2020/2021 ein Anstieg der Neuverschuldung um gigantische 12,2 Milliarden Euro.“ Die Schulden des Landes werden in diesem Jahr voraussichtlich in nie gekannter Höhe steigen. Das liegt zum einen an dem Beschluss des Landtages, die Neuverschuldung in diesem Jahr um fünf Milliarden Euro erhöhen zu können, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Darüber hinaus zeichnet sich ein massiver Konjunktureinbruch ab, woraus sich eine weitere Verschuldungsmöglichkeit ergibt. Diese beläuft sich nach Informationen des Finanzministeriums auf rund 4,5 Milliarden Euro in diesem und 2,7 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Demnach könnte die Verschuldung in 2020 um 9,5 Milliarden Euro steigen und in 2021 um weitere 2,7 Milliarden Euro.

Bilaniuk wies darauf hin, dass das ein historisch hoher Wert wäre, der zukünftige Haushalte massiv belasten würde. Es muss alles darangesetzt werden, dass die Neuverschuldung begrenzt wird, um die Hypotheken der Zukunft gering zu halten. Die Neuverschuldung muss das letzte Finanzierungsmittel bleiben. Daher gehört es auch zur Aufgabe von Regierung und Parlament, alle Ausgaben des Landes einer kritischen Würdigung zu unterziehen und eine Haushaltssperre ernsthaft zu prüfen. Auch müssen alle Reserven im Landeshaushalt ausgeschöpft werden. Weiter kritisierte der Bund der Steuerzahler, dass die Neuverschuldung aufgrund der Corona-Krise weitestgehend als Blankoscheck ausgestellt wurde. Die Kreditmittel können für staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und für Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie eingesetzt werden. Darüber entscheidet dann die Regierung und nicht das Parlament. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler sind die Abgeordneten des Landtages nun gefordert ganz genau hinzuschauen, wofür die Mittel verwendet werden, damit nur das ausgegeben wird, was zwingend notwendig ist und der Wirtschaft hilft. (Bund der Steuerzahler, Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart.)

81,5 Milliarden Euro weniger als im vergangenen Jahr wird der Staat 2020 einnehmen: Inzwischen meldet der Bundestag sind es bereits knapp 100 Milliarden, mit steigender Tendenz. Dadurch kommen auf jeden Steuerzahler 2000 Euro Mehrbelastung, immer weniger Netto vom Brutto und der Euro verfällt in die Inflation. Das ist das Ergebnis der Mai-Steuerschätzung. Was das bedeutet und warum die Diskussion um Steuererhöhungen dennoch verfehlt ist, lesen Sie hier. Oder Sie lassen es sich vom BdSt-Präsidenten Reiner Holznagel im aktuellen Video-Podcast erklären, hier.

Hätte man sich alles ersparen können: Die Corona-Krise zeigt, dass solides Haushalten in guten Zeiten wichtig ist, um in der Krise handlungsfähig zu sein. Daher müssen die Steuerzahler auf einen konsequenten Abbau der Schulden nach der Krise drängen. Wachsam sein muss der Steuerzahler auch bei den Staatshilfen, die gewährt werden. Dabei ist klar: Direkte Beteiligungen an Unternehmen durch die Steuerzahler dürfen nur das letzte Mittel sein! Welche Grundsätze jetzt bei den Staatshilfen eingehalten werden müssen, lesen Sie hier.

Kein Wassergraben und Abzäunung des Reichstages: Angesichts der Corona-Krise verzichten die Bundestagsabgeordneten in diesem Jahr angeblich auf die geplante Erhöhung ihrer Diäten. Darauf haben sich wohl alle Fraktionen verständigt. Ob man es glauben kann wird sich zeigen, weil solche Zuwendungen finden meistens heimlich und automatisch statt, immer am Volk vorbei. Bisher wurden wir von der Politik und von den Staats-Medien immer nur belogen.

Sollte es stimmen, sagen wir alle: Gut so, obwohl es sich mit den jetzigen Bezügen sorgenfrei leben lässt, denn das Kurzarbeitergeld beträgt für den normalen Bürger nur 60% und wenn er durch die Corona-Regeln Bankrott wurde hat er nichts mehr, er wird von Staat zum Bettler gemacht und zu HARTZ4 verdonnert. Alles nur Show? Ein Verzicht auf die geplante Diätenerhöhung am 1. Juli wäre zwar ein wichtiges Signal der Solidarität in Zeiten der Krise, aber nicht umwerfend, vergleichbar zur Not der Bevölkerung. Der vorgespielte Tatendrang sollte nun auch genutzt werden, um weitere Reformprojekte rund um den Bundestag anzugehen:  Keine automatischen Diätenerhöhungen mehr, Reform der Altersversorgung der Abgeordneten sowie eine Reform des Wahlrechts, um ein weiteres Anwachsen des XXL-Bundestags zu verhindern. Lesen Sie zu diesen Themen das Interview mit BdSt-Präsident Reiner Holznagel, hier.

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