UNO – Resolution – Methode 1503 des UNO-Wirtschafts-und Sozialrates (Ecosoc).

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UNO – Resolution – Methode 1503 des UNO-Wirtschafts- und Sozialrates (Ecosoc). Da diese Methode niemals publiziert wurde, sind seit vielen, vielen Jahren Hilfsmöglichkeiten verschenkt worden. Nicht mal unsere Volksvertreter kennen diese Resolution, welche Laien regieren und beherrschen uns eigentlich?

Die Resolution 1503 (XLVIII) wurde bereits am 27. Mai 1970 vom Wirtschafts- und Sozialrat der UNO verabschiedet. Sie ermächtigt das internationale Gremium der UNO-Menschenrechtskommission, sich mit der Situation innerhalb von Staatsgrenzen zu befassen – obwohl UN-Charta Art. 2, Abs. 7, die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten statuiert.

Zur Erklärung: Wenn in einem Staat eine Situation vorliegt, die auf eine systematische und grobe Menschenrechtsverletzung hinzuweisen scheint, kann die Situation untersucht werden – wenn sie der Menschenrechtskommission zur Kenntnis gebracht wird. So auch in einigen Fällen aus Ravensburg, die in Brüssel aufgearbeitet werden und Deutschlands Justiz weltweit anprangern soll.

Festzuhalten ist, dass aufgrund der Resolution 1503 grundsätzlich nicht der Einzelfall untersucht wird, sondern nur eine Mehrheit von Fällen, die eine „Situation“ ausmachen. Aber mehrere, gegen dieselbe Regierung gerichtete Beschwerden, die sich jeweils nur auf Einzelfälle beziehen, sind eine ausreichende Information dafür, dass in dem betroffenen Staat eine „Situation“ im Sinne des 1503-Verfahrens vorliegt.

Wenn aber jetzt ein Fall eintritt, dass mindestens 20 Eingaben personenbezogen und zur gleichen Zeit in Genf der Weltorganisation der UNO präsentiert werden, wird die Menschenrechtskommission handlungsfähig, wenn sich zeigt, dass diese 20 Fälle auf systematische und glaubhaft nachgewiesene, grobe Menschenrechtsverletzungen hinweisen. Es müssen 20 Fälle sein, es können 100, es können 1000 Fälle sein. Notwendig ist nur die Vorlage zur gleichen Zeit.

Zu den Spielregeln gehört, dass diese Eingaben nicht nur in Deutscher, sondern auch in englischer Fassung vorgelegt werden, damit die UNO nicht erst eine englische Übersetzung anfertigen lassen muss, die eine Verzögerung der Angelegenheit um drei bis vier Monate bewirkt.

Ein unveräußerliches Menschenrecht ist auch ein Recht auf Hoffnung und auf Streben nach Glück, was zum Beispiel in der Folterstadt Ravensburg durch die CDU-Politik der Verwaltung und Justiz verhindert wird. Menschenrechtsverletzungen sind auch, lebenslange, nachteilige Computermerkmale, wenn z. B. Schuldner, wie ein Mörder, (so wie in Deutschland) 30 Jahre lang verfolgt werden und dadurch kein Recht auf einen wirtschaftlichen neu – Beginn haben. Durch die sozial-rassistische Verfolgung in die Verzweiflung und in den Tod getrieben werden.

Solche Fälle liegen in Deutschland massig vor, daran arbeitet und recherchiert auch die RRRedaktion. Es ist auch bekannt wie manche Gerichtsvollzieher, als selbstständige Justiz Beamte, auf der jagt nach der Gebührenordnung, menschenverachtend vorgehen und die Rechte der Menschen bewusst verletzen, so auch in 88212 Ravensburg, Rauch, Linder (Pudlo), Liebhardts, Schremmer und Co. (Siehe unter Justizskandale-Familienschicksale)

Zu den Menschenrechtsverletzungen zählt auch, wenn die Bürger (wie in Deutschland) rechtslos gestellt werden, indem Beamte, Polizei, Inkasso, Wirtschaft und Justiz ungestraft gegen Bürger Rechtsmissbräuche, Willkür sogar Folter und Plünderungen betreiben dürfen. Die Bundesregierung in Berlin und die Länderregierungen, unsere so angeblich, unabhängigen Gewaltenteilung, haben diese längst politisiert, um damit die Wirtschaft zu begünstigen. Berlin-Stuttgart-Ravensburg, ist auch eine Achse des Bösen?

Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, die diese UNO-Resolution 1503 nicht in der Einzel-, sondern nur in der Sammelbeschwerde ratifiziert hat. Das lässt über unser neues- (altes) Staatsgebaren Anlass zum Nachdenken geben! Siehe auch unter: „Sind wir eigentlich ein Staat?“

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