Vorsicht Vollmacht – Wie weit geht der Rechenschaftsanspruch des Erben?
DVEV informiert über das Erbrecht. „DVEV-Ratgeber Erbrecht“. Vollmachten müssen wohl bedacht sein: mit einer Vorsorgevollmacht möchte der Vollmachtgeber sicher stellen, dass er durch einen vertrauten Menschen vertreten wird. In Familien ist es üblich, dass Eheleute sich gegenseitig oder ein Kind bevollmächtigen. „Doch eine Vorsorge- oder Kontovollmacht hat zwei Seiten. OLG Köln, Urteil vom 19.09.2012, 16 U 196/11, BeckRS 2013, 01040
Sie bringt Erleichterungen für den Vollmachtgeber, für den Bevollmächtigten hingegen Pflichten“, so Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Informationen
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