Wasser-Altrecht – Fristen sichern
Wir möchten heute einen wichtigen Hinweis von RA Schneider weitergeben. Wir bitten euch, diesen Hinweis soweit wie möglich an alle zu verbreiten, denn es geht ums WASSER! Um sich sein Wasser-Altrecht zu sichern, sollte den Eintrag für dieses Wasser-Altrecht bis Ende Februar 2013 bei der zuständigen Behörden unbedingt machen. Falls jemand denkt, er hat es bereits, bitte unbedingt nochmal nachprüfen, ob es bei der zuständigen Behörde (Landratsamt/Stadt) auch eingetragen ist. Wenn der Eintrag nicht bis Ende Februar (Frist: 1.3.2013) nicht da ist, erlischt das Wasser-Altrecht! Rechtliche Grundlage: §21 Absatz 1 WHG hier der Link dazu
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