Wer zu spät kommt den bestraft das Leben! Volksentscheide und echte Demokratie leben!

empört euchMehr Demonkratie und mehr Mutbürger in BaWü. Bürgerbegehrensbilanz 2012. Bürgerbeteiligung schwächelt vor sich hin – wegen hohem Abstimmungsquorum entscheiden oft die „Nichtabstimmer“ Bürgerinitiativen fordern zielgerichtete Reformen von Regierungskoalition. Die Fälle gelebter direkter Demokratie in Baden-Württemberg pendeln sich auf niedrigem Niveau ein, da sie mit hohen Hürden zu kämpfen haben. „Besonders bitter ist es für alle Beteiligten, wenn ein Entscheid unecht scheitert. Da hat eine Mehrheit sich für einen Vorschlag ausgesprochen und trotzdem ist dieses Bürgervotum nicht rechtsgültig“, sagt Reinhard Hackl, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V..  Im Ergebnis entscheiden dann diejenigen, die zu Hause geblieben sind, was in der Gemeinde passiert. „Wenn schon ein Quorum sein muss, sollte es realistisch sein. Eine Staffelung nach Gemeindegröße wie zum Beispiel in Thüringen der Fall, wurde auch schon von der Staaträtin Erler zur Diskussion gestellt. Nach Thüringer Maßstäben wären 3 der 4 unecht gescheiterten baden-württembergischen Entscheide ebenfalls gültig gewesen, wie zum Beispiel auch der Entscheid in Bad Saulgau.“

2012 hat es insgesamt 24 Verfahren in den 1100 Gemeinden im Land gegeben. 21 wurden von den Bürgern angestoßen und 3 Mal hatte der Gemeinderat ein sogenanntes Ratsreferendum beschlossen, um die Bürger zu einem Thema abstimmen zu lassen. Von den 21 Bürgerbegehren sind 9 bis zum Entscheid gelangt. Ein weiteres Begehren wurde vom Gemeinderat übernommen.

Drei Mal hat sich die Bürgerinitiative mit ihrem Vorschlag an der Abstimmungsurne durchgesetzt, 3 Mal stimmte die Bürgerschaft gegen den Vorschlag der Initiative und vier Mal (auch in einem Ratsreferendum) haben zwar die Mehrheit der Bürger für den Vorschlag gestimmt, aber das geltende 25-Prozent-Quorum wurde verfehlt. Das heißt: Trotz eines Mehrheitsbeschlusses erlangten diese Abstimmungen keine rechtliche Gültigkeit und die Entscheidung in der Sache ging zurück an den Gemeinderat. Von den übrigen 11 Bürgerbegehren sind und 3 zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, 3 abgebrochen und 5 als unzulässig befunden worden. 2012 sind demnach 44 Prozent der Bürgerbegehren im Entscheid unecht gescheitert oder aufgrund der heute geltenden Hürden für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene unzulässig gewesen.

Gründe der rechtlichen Unzulässigkeit sind, wie in den vergangenen Jahren auch schon, zu großen Teilen der landesgesetzliche Ausschluss von Bürgerbegehren über Bebauungspläne und die Frist. „Dieses Jahr finden sich dazu 2 Fälle in der Statistik, aber die Dunkelziffer an verhinderten Begehren durch diese 2 unnötig starken Rechtseinschränkungen können wir nur erahnen“, erklärt Christian Büttner Mehr Demokratie e.V.. „Immer wieder müssen wir Initiativen am Telefon mitteilen, dass sie schon zu spät dran sind oder der Ausschlusstatbestand Bauleitplanung greift. Die Bürger müssen in diesen Fällen aufgeben, bevor sie überhaupt anfangen konnten, das deprimiert.“

In einem offenen Brief bitten deswegen 20 ehemalige und aktuelle Bürgerinitiativen die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition darum Wort zu halten und die Bürgerbeteiligung dort zu stärken, wo es nottut. Andere Bundesländer wie Bayern und bald auch Schleswig-Holstein sind schon weit vorangeschritten, indem sie die Quoren senken, Bauleitplanung zulassen und die Frist streichen.

„Unser Bürgerbegehren wurde aufgrund des Themenausschlusses der Bauleitplanung für unzulässig erklärt. Dabei haben wir unser Begehren zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingereicht. Alle Entscheidungen waren und sind auch jetzt noch revidierbar. Warum sollen wir Bürger nicht noch unsere Meinung äußern, wenn der Gemeinderat auch die Chance hat, sich nochmals anders zu entscheiden.?“, fragt Andrea Reister von der Bürgerinitiative Schützt die Weinheimer Breitwiesen. „Wir haben jetzt einen langen Prozess der unverbindlichen Beteiligung hinter uns, der zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat und ob nun freiwillig doch ein Entscheid stattfindet, liegt in den Händen des Gemeinderates. Dabei soll  direkte Demokratie doch ein Instrument sein, dass wir Bürger bei wichtigen Themen selbstbestimmt einsetzen können, ohne die Politik um Erlaubnis fragen zu müssen!“

Baden-Württemberg hat im bundesweiten Vergleich nach dem Saarland und Sachsen-Anhalt die restriktivsten Hürden für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. „Mit der Wahl einer grün-roten Regierung waren die Reformhoffnungen groß, doch nun scheint es in der Koalition Uneinigkeit zu geben. Wir appellieren eindringlich diese Chance einer maßgeblichen Stärkung der Bürgerrechte und der Ausweitung demokratischer Partizipation nicht verstreichen zu lassen“, schließt Hackl.

Mehr Informationen zum Reformprozess der direkten Demokratie auf Kommunalebene Mehr Informationen zu den Reformvorschlägen von Mehr Demokratie

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