Beamtenstatus 2013, die Justiz- und die Anwaltsmacht!

Umdenken wird gefordert: Beamte sind nur in einem Amt beschäftigte Bürger, Beamte sollen dem gesamten Volke dienen, nicht das gesamte Volk beherrschen! Beamte sind nur bei einem Arbeitgeber, der sich Staat, Verwaltung oder Behörde nennt, angestellt, mehr sind Beamte auch 2013 nicht! Schlechte Gesetze können geändert und bestehende Gesetze auch menschenwürdiger angewandt werden! Wir wollen alle: Ämter und Behörden von Menschen für Menschen! Wir wollen keine Unmenschen im Amt!

Da gibt es noch die Bürger in Uniform und in den Roben. Auch diese Beamte oder Soldaten sind keine Götter mit Sondervollmachten. Menschen zu zerstören, zu foltern oder gar zu töten ist verboten! Die Staatsgewalt geht nur vom Volke aus, nicht von den Beamten und von den Politikern alleine! Wann begreift das endlich der deutsche Staat und vor allem die verruchte CDU Weltstadt Ravensburg? Siehe UNO Resolution 1503!

Die unkontrollierte Macht der Justiz – Vor dem Recht sind alle gleich aber nicht vor den Rechtsprechern: Auch Richter müssen sich Kritik im Berufsleben gefallen lassen GG Art 3. Es wird immer wieder das völlige Versagen der Dienstaufsicht und der Befangenheitsanträge festgestellt, der Gerichtsbezirk Ravensburg ist das beste Beispiel für das Vertuschen, abwimmeln und verschleiern.

Richterstaat statt Rechtsstaat: (Spiegel Nr. 20 2012 Urteile-Fehlurteile) Verfahren und Prozessgrundrecht, Vorschriften der Verfahrensordnung ZPO, wie zum Beispiel rechtliches Gehör wird durch richterliche Justizwillkür verweigert. Eine Gehörsrüge 321a ZPO wird erst gar nicht angenommen und Verfahren wegen Rechtsbeugung nach §§ 330 StGB werden als unbegründet abgelehnt.

Richter üben auf die Demokratie Macht aus, wer diese Justiz erlebt, hat andere Vorstellungen von der Gerechtigkeit. Die Vereinigung demokratischer Juristen sprechen aus ihren Erfahrungen. Gesetzeswidriges Verhalten der Staatsanwaltschaften, Strafvereitelung im Amt sind keine Seltenheit. Das gibt Anlass zur Besorgnis der Befangenheit.

Klageerzwingungsverfahren, Tatbestandsberichtigungen, Nichtigkeitsklagen sind so gut wie ausgeschlossen, wenn es die Justiz nicht möchte. Mahnungen an Richter §§ 26 Abs. 2 des Richtergesetzes werden trotz der Rechsprechung des BGH über Dienstaufsicht nicht ausgeführt. Auch der Parteienverrat bei Rechtsanwälten ist keine Seltenheit, hier zeigt Ravensburg wieder einen Vorbildcharakter.

Die BORA, die Berufsordnung der Rechtsanwälte kennen einige nicht. Richter künftig nur noch auf Zeit ernennen, wer versagt flieg raus, künftig keine Richter mehr selbstverantwortlich von der Schulbank ins Gericht! Mehr Petitionen einreichen, um Gesetzesänderungen zu erwirken.

Diesen Artikel bewerten
0 von 5 Sternen bei 0 Stimme(n).
Weitere Artikel aus der Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Ok Mehr Informationen

Cookies