In Ravensburg wurde die Meinungsfreiheit nach Art. 5 (1) GG von der CDU Justiz abgeschafft!

9255Der Reale IRRSINN – Zitat: Ich bin der Meinung das die Herren Schuler (CDU Vorsitzender), CDU Widmeier (Landrat) und CDU Köberle (MdL) nicht geeignet waren den Bundespräsidenten (Gauck) zu wählen. Zitat Ende. Hirn einschalten ist Bürgerpflicht: Jeder Dritte im Kreis Ravensburg leidet unter psychischen Störungen? Die baden-württembergische FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger hat die Arbeit der CDU im Stuttgarter Landtag kritisiert. Zitat: Jemand der in  Ravensburg  bekannt ist und sich daneben benimmt, kann hinterher auch nicht einfordern, dass das keiner weitererzählt. Nur Ravensburg macht sich 2eigene Gesetzte? die Justiz, ein Staat im Staat, nach dem Pippi Lotta Prinzip?

Wie armselig: Daraufhin fühlten sich die drei hochrangigen, altgedienten Ravensburger CDU Vollblutpolitiker aus BaWü beleidigt, anschließend wurde sie zu den wichtigsten im Landkreis ernannt!. Sie zeigten den Meinungsschreiber beim CDU Netzwerk an. Der Richter am Amtsgericht Herr Göpfert setzte das Grundrecht außer Kraft, er schränkte die freie Meinung der Öffentlichkeit mit seinem politischen CDU-SPD-FDP Urteil ein. Lutz Göpfert verurteilte den Meinungsäußerer zu 300 Euro Geldstrafe, plus Gerichtskosten, gesamt Euro 430. Gleichzeitig wurde er mit Haft bedroht, wenn er nicht zahlt. Anschließen wurde Göpfert zum Staatsanwalt befördert! Am 2.3.13 wurde den drei Herren öffentlich die „Beleidigte Leberwurst“ überreicht!

untitled44Die übelste Art von Menschenrechtverletzungen, Foltermethoden, Nötigungen und Freiheitsberaubungen in Ravensburg. Das CDU-Überwachungsnetzwerk funktioniert in Ravensburg bestens. Bei einem Stadtbesuch lauerte die Kripo den Meinungsschreiber auf und wollte ihn von der Straße weg verhaften und in die Haftanstalt nach Hinzistobel verbringen, ein Bekannter zahlte für ihn vor Ort die Strafe Euro 300. So werden Bürger von der CDU in Ravensburg kriminalisiert, eingeschüchtert und Mundtod gemacht. BesetztesLand

Der Redaktion liegt der gesamte Fall und Sachverhalt vor. Die Fälle aus Ravensburg, Weingarten, die alle nach Den Haag kommen, häufen sich. Der BGH hat erst in seinem Urteil die Meinungsfreiheit weiter gestärkt, wo jemand zu einem Staatsanwalt sagte, Zitat: Der durchgeknallte Staatsanwalt, Zitat Ende. Er wurde freigesprochen, weil es eine reine Meinungsäußerung war.bild-215

In Ravensburg sind wohl mehr als nur einige durchgeknallt? Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist schon mal weg, wann schafft die CDU und ihre parteiabhängigen Richter die Pressefreiheit in Ravensburg ab? Auch das ist noch ein Grundrecht!

“Spinnen die Deutschen..?”, würden sich wahrscheinlich Asterix und Obelix gefragt haben, wären sie heutige Zeitgenossen. Zauberer Mirakulix hätte stante pede einen Demokratie-Powerdrink nach Berlin geschickt und alles wäre wieder im Menschenrechtslot. …Schön wär’s. Die Realität sieht leider anders aus. Hand in Hand arbeiten in Deutschland die zwei demokratischen Staatsgewalten Judikative und Exekutive rigide an der Demontage der vierten Säule im Staat: “der Pressefreiheit”, die Meinungsfreiheit– Ein leider reales Horrorszenario.., sagt der Honigmann.

roteKarte2Kleine Richter Lehre: Wo stets geschrieben, dass „Beleidigung“ gegen ein Gesetz verstößt? Der sogenannte Beleidigungsparagraf ist über 200 Jahre alt, und mit dem Grundgesetz für die BRD nicht zu vereinbaren! So lange „Beleidigung nicht im Gesetz definiert ist, kann er nicht rechtserheblich sein. Der Beleidigungsparagraf ist illegal, denn er verletzt das Verfassungsprinzip!

§ 1 StGB bringt es auf den Punkt: „Keine Strafe ohne Gesetz! Weiterhin wird das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) beeinträchtigt. Das ist eine Meinung, und eine Meinung ist es auch, dass ein Richter, der wegen „Beleidigung“ verhandelt, Rechtsbeugung begeht.

Ich verweise weiterhin auf den Art. 18 GG (Verwirklichung von Grundrechten) 1. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Art. 5 Abs.1, die Lehrfreiheit (Art. 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Art. 8), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9), das Brief- und Fernmeldegeheimnis Art. 10), das Eigentum (Art. 14) oder das Asylrecht (Art. 16 a) zum Kampfe gegen die freiheitliche Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Verfassungsgericht ausgesprochen.

So steht es im Gesetz, und wenn das Grundgesetz für die BRD-Rechtsgültigkeit hat, dann hat sich ein Richter an dieses Gesetz zu halten. Hält sich ein Richter nicht an dieses Gesetz, dann begeht er – ich wiederhole – auch der Meinung nach, Rechtsbeugung!

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