Jagd auf Kameraleute und Journalisten am Landgericht Giessen am 07.12.18. Jagd auf Journalisten auch in Ravensburg am 11.12.18, (8.,16.1.,17.6.19)!

RRRedaktion: Unwissenheit ist Standard. Vorverurteilungen gehören heute schon zum guten Ton bei der Justiz, Polizei, Staatsanwälte und bei den Rechtsanwälten. Erfinderische Richter, Polizei, Staatsanwälte lassen schwere Folgen für das Gemeinnwohl besorgen. EuGH: Deutsche Justiz ist nicht unabhängig. In einem Urteil vom 27.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei. Was eigentlich ein Skandal sein dürfte, findet in den Mainstream-Medien jedoch kaum Beachtung. Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH nicht nur, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig vom Bundesjustizminister ist, sondern legt nahe, dass Deutschland somit kein Rechtsstaat im herkömmlichen Sinn der Gewaltenteilung sei.

Das Handelsblatt kommentierte die Entscheidung des EuGH folgendermaßen: „Bund und Länder sehen in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten.“ Rechtsstaat ade. Siehe auch Staatsanwalt- und Polizeiskandale unter Ravensburg.

Deutsche Richter arbeiten in der Regel nur mit faule Vergleiche, es dient ihnen zur eigenen Beförderung und erschüttern den Rechtsfrieden! Gewohnheitsrecht wird zum Urteilsrecht gemacht, ein Verstoß, weil es ist kein Richterecht. Juristischer Rachefeldzug gegen Journalisten! Politische Einflussnahme auf Ermittlungen. Geht unsere Justiz buchstäblich über Leichen? Wie krank ist unsere Justiz? In Deutschland, vor allem in Ravensburg ist ein Menschenleben nichts wert. Für das Leben eines Kindes bekommt der Täter 10 Monate auf Bewährung. Für die Meinungsfreiheit und Aussprache der Wahrheit drei Jahre auf Bewährung ohne rechtliches Gehör.

In Deutschland muss man sich sein Recht kaufen: Wer kein Geld hat, hat auch  keine Rechte! Willkürliche, launische Maßnahmen von Gerichtspräsidentinnen und Präsidenten beenden die Pressefreiheit und die Grundrechte in Deutschland. Die Kapitaljustiz kennt keine Menschen! Vorladung, Umladung, Ausladung! Die Zauberlehrlinge – „Die Geister die ich rief, die werde ich nicht mehr los.“ Ungerechtigkeit muss sichtbar gemacht werden. Täter im Amt und einige aus der Rechtspflege gehören vor ein internationales Gericht gestellt. Viele Richter sind nicht NEUTRAL, sie wollen sich CDU, CSU, SPD, FDP politisch profilieren. Das kuriose ist, Richter entscheiden selbst über ihren Befangenheitsantrag und lehnen deshalb solche Anträge grundsätzlich ab, die Ravensburger Dörr Dynastie und CDU Wolf machen es möglich. Das Arbeitsbuch zur Interviewserie „Glaube nichts und prüfe selbst“ ist Hier erhältlich.

Fragwürdige Zustände in der DEUTSCHEN Justiz. Deutschlands Richter tanzen nach der Pfeife der Politiker? Justiz auf Abwegen, ein Staatsanwalt packt aus! Tarnen, Willkür, tricksen, vertuschen, beleidigen, nach dieser Methode versuchen Behörden, Beamte, Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft immer wieder die Politik für ihre eigenen Interessen zu beeinflussen, zu missbrauchen und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Ist Ravensburg eine Monsterstadt? Die „Kleinen“ hängt man, die „Großen“ lässt man laufen? Sie lügen wie gedruckt und wir drucken wie sie lügen! In Deutschland wo Unrecht zu Recht wird.

Die höchste Pflicht der Beamten ist?…das Recht zu suchen! Nur nicht in Ravensburg! Einigkeit und Recht und Freiheit – sind bei der Justiz in Gießen, aber auch in Ravensburg unbekannt. Das Wort Wertschätzung, Rechtsfrieden kennt man auch nicht. Richter/in Geiger, (Feyerabend), (Grewe), (CDU Scharpf), Dörr, Schall, (Schute), (Raquet), (Rauch) Staatsanwalt/in Boger, (Spieler), Dr. Jakob und der Vize CDU Polizeipräsident Stürmer mögen die Öffentlichkeit nicht, die Wahrheit und Kritik soll nicht nach außen dringen. Richter Geiger, Staatsanwältin Dr. Jakob und Oberstaatsanwalt Spieler betreiben Vorverurteilungen, ohne rechtliches Gehör, dies ist ein staatsanwaltliches Amtsvergehen.

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Weshalb? Mit welchen üblen Methoden, Schikanen, Bedrohungen, Mauscheleien, bis hin zum Betrug, die Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft und die OFD arbeiten, ist zum öffentlichen Interesse geworden, was aber unterdrückt werden soll, man geht dabei sogar über Leichen. Die Justiz und einige aus der Ravensburger Rechtspflege hindern Journalisten bei der Arbeit und konstruieren einen CDU, FDP politischen Schau-Prozess. Journalisten sollen kriminalisiert, es soll ein Exempel statuiert werden, was einem Maulkorberlass gleichkommt, in Ravensburg wird zensiert. Somit ist die Demokratie, dass Grundgesetz durch Ravensburg abgeschafft worden, die Meinungs- und Pressefreiheit beendet.

Ravensburg hat für Deutschland wieder die Todesstrafe eingeführt! Deshalb durfte auch Amri, der in der Mönig JVA in Ravensburg einsaß und von seinem Richter Kollegen, AG Direktor Grewe entlassen wurde, zu Weihnachten 12 Menschen in Berlin ermorden, wer das Merkel befohlen hatte ist der RRRedaktion aus diplomatischen Kreisen bekannt. Seither gibt es Weihnachtsmärkte, Veranstaltungen, Feste hinter Zäunen und Panzersperren, mit einem großen Polizeiaufgebot. Das ist keine Freiheit mehr, die durch importierte Gewalt vorsätzlich durch die GroKo, durch die Grünen und von der Kanzlerin geschaffen wurde. Man darf sich bei der Ravensburger Justiz, bei CDU-Grün und beim OB Rapp für jeden weiteren TOTEN herzlich bedanken. Sie nehmen gerne Ihre Glückwünsche an.

Ravensburg macht jetzt Schule! Alle dafür Verantwortlichen sitzen in Ravensburg, Stuttgart und in Berlin immer noch in Amt und Würden, was ist da schon ein Leben von Journalisten WERT? Alle Amri Beteiligten gehören vor ein internationales Gericht gestellt, wir in der RRRedaktion und die UN arbeiten daran. Den Haag hat zwei weitere Aktenzeichen für Deutschland freigegeben. Das sollten Sie wissen: Weihnachtsmärkte im Kriegsgebiet. Attentäter werden anschließend, wie Amri erschossen, damit sie nicht mehr aussagen können, wer sie beauftragt und geschickt hat.

Was wollen die Ravensburger unter den Deckel halten? Die Antworten darauf finden Sie unter einigen Berichten und in den Recherchen der RRRedaktion. Seit 2013 werden Journalisten durch die Beteiligten privat, permanent, willkürlich, auf Lügen und auf Parolen aufgebaut, in Ravensburg angeklagt, vor Gericht gezerrt. Man versucht mit immer neuen Aktenzeichen Verfahren seit fast sechs Jahren in der selben Sache zu konstruieren. Man betreibt in Ravensburg Psychofolter vom Feinsten, besonders an Wochenenden und zuletzt am 11.12.2018 und am 16.1.19. Bluthochdruck, drei schwere Herzinfarkte, Diabetes, Nierenkrebs, der nächste Krebs wird derzeit gerade noch festgestellt und weitere lebensbedrohliche Krankheiten sind die Folgen, was so im Amt erwünscht ist, wir nennen es schleichender Mordversuch. Strafanzeigen, wegen Veruntreuung von Geldern, Prozessbetrug, gefälschte Richter Grewe Unterschrift, werden von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht unter den Tisch gekehrt, es wird in Ravensburg permanent Strafvereitelung im Amt begangen.

Schwere Menschen- und Völkerrechtsrechtsverletzung: Ein Menschenleben scheint für die Kanzlei Rheker-Heerde nicht viel wert zu sein. Die Abmahn-Rechtsanwältin Rheker – Heerde, sie lügt für ihren Familien Mandanten, Fotoreporter Sascha Rheker, nicht nur das LG Stuttgart (AZ:17038/15) an, sondern sie bedrohte sogar schriftlich die Ehefrau des Journalisten, sie würde nach dem Tod ihres Ehemannes an sie gehen. Schon seit 2013-14 betreibt diese Kanzlei das schmutzige Spiel. Frau Rheker-Heerde ist persönlich an einem Herzinfarkt schuldig, der um ein Haar zum Tod geführt hätte, was sie zu verantworten hat, sie nimmt mit ihrem Vorgehen billigend einen Tod in Kauf. Der Ravensburger Oberstaatsanwalt Spieler und Oberstaatsanwalt K.J. Diehl spielt aus niedrigen Beweggründen ihr schmutziges Spiel, ihren Rechtsbruch mit.

Die Hass- und Folter-Methoden, die Kosten-Note-Gier einer Rechtsanwältin?: Jetzt greift Rheker-Heerde erneut den „Herzkranken“ „Falschbeschuldigten“ an. Sie und das LG möchten die vor vier Jahren vom LG-Stgt. bewilligte Prozesskostenhilfe erneut am 17.6.19 (17 O 38/15) vom überprüfen lassen, obwohl sie genau weiß, dass ihr Prozessbetrugs-Verfahren mit einem Versäumnisurteil damals abgeschlossen und der Rentennachweis für die Teil-Bewilligung der Prozesskostenhilfe erbracht wurde. Der Falschbeschuldigte lag mit einer Herz OP entschuldigt am Verhandlungstag im Krankenhaus, woran die Rechtsanwältin Rheeker-Heerde schuldig war, diese Frau und das LG gehen eiskalt über Leichen. Jetzt, nach über vier Jahren, die damalige Prozesskostenhilfe nochmals überprüfen lassen zu wollen, obwohl es inzwischen längst verjährt ist, grenzt schon an eine Unverschämtheit. Obwohl das LG und Rheker-Heerde genau wissen, dass der Falschbeschuldigte Rentner unter der Grundsicherung seine Rente bekommt. Deshalb wurde es auch der UN übergeben und die Rechtsanwältin hat bereits eine hohe Rechnung wegen einer Vertragsstrafe zu bezahlen, die von der UN bearbeitet und eingetrieben wird, außerdem wurde Sie bei der internationalen Generalstaatsanwaltschaft angezeigt, was ebenfalls von der UN bearbeitet wird.

Die UN teilte uns mit, für die Methoden der Kanzlei Rheker-Heerde wäre noch das Anwaltsgericht zuständig, weil die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren verweigert und man den Prozessbetrug der Kanzlei aus Standesfreundschaft schützt, deckt, es vertuschen möchte, die deutschen Behörden begehen dabei erneute Strafvereitelung im Amt.

Die Kanzlei Rheker-Heerde verstößt aus niedrigen Beweggründen gegen die ethischen Grundsätze der Anwaltschaft, die UN ist deshalb tätig geworden. Schon greift die Kanzlei Rheker-Heerde wieder den Journalisten an (SPH/0060557/2019) und Sie findet erneut Verbündete in Ravensburg. PHMZ Weber sollte ermitteln, es wurde eingestellt. Wie zu erwarten hat der Pressesprecher und Oberstaatsanwalt K.H. Diehl ein Ermittlungsverfahren, mit fadenscheinigen Begründungen, gegen Frau Rheker-Heerde am 8.1.19 eingestellt (11 Js 4377/19), er war von einer Straftat informiert und legalisiert diese, so tickt Ravensburg. Den Schein-Ermittlern wird es wie immer von oben politisch vorgegeben, was sie dürfen und was sie ermitteln sollen. Die Polizei fälscht unverhohlen sogar Protokolle (Keppeler) und Beamte lügen dreist vor Gericht! Wir haben noch einiges über die Methoden der Kanzlei recherchiert. Rheker-Heerde ist kein unbeschriebenes Blatt wenn es um die Gewinnmaximierung ihrer Kanzlei geht, wir haben auch diese Ergebnisse der UN übergeben und es wird jetzt richtig teuer für die Kanzlei, die erste Rechnung hat sie und Sascha Rheker vorab bereits bekommen, die Ansprüche wurden alle abgetreten. Das Gute daran ist, diese Forderungen verjähren nicht. Wir haben bei der Welt-Konferenz 2019 mit den entsprechenden internationalen Juristen über solche Fälle gesprochen und einiges Recherchematerial übergeben.

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Die UN teilte uns mit, nach der Aktenlage und Beweissichtung gehören auch einige aus der Rechtspflege in Ravensburg vor ein Anwaltsgericht, wegen Parteienverrrat nach § 356 StGB, wegen Inaktivität, wegen informeller Absprache und wegen Kumpanei mit Staatsanwälten/Innen und Richtern/Innen, die UN arbeitet bereits an einer Klage. Über 640 Seiten der Anklageschriften haben wir bereits gelesen und es kommt noch einiges hinzu. Richter/Innen, Gerichtsvollzieher/Innen, Staatsanwälte/Innen, Polizeibeamte, Minister/Innen, RechtsanwälteInnen, Beamte, Rathaus- und Behördenbedienstete, Bürgermeister, CDU, Grüne, SPD, FDP Politiker und noch so einige sind mit dabei, vor allem einige aus Ravensburg-Weingarten, Stuttgart, Karlsruhe, aber auch aus ganz Deutschland. Es sind Zig Millionen Schadensersatzforderungen, Haftungsansprüche, die gegen die Täter im Amt und gegen die Rechtspflege ausgesprochen werden müssen. In einigen Fällen wird sogar Haft gefordert.

Angriffe, schwere Körperverletzungen, Betrug und Sachbeschädigungen gegen Journalisten werden nicht verfolgt, die Täter werden gedeckt, Akten verschwinden einfach. Polizeibeamte und Justizmitarbeiter des AG wünschten dem Journalisten und seiner Ehefrau, jeweils vor Zeugen, der gesamten Familie den Tod, also auch den Tod der Kinder. Hinter vorgehaltener Hand haben wir aus zuverlässiger Quelle aus den Rathaus-Ämtern, Polizei, Justiz, Staatsanwaltschaft erfahren, man sprich dort sogar von Ausrottung der ganzen Journalistenfamilie. Die Justiz Willkür hat die Richterin am Amtsgericht Frau Schute bereits vor Zeugen bestätigt, so tickt der RECHTE Flügel von Ravensburg wirklich.

Anschreiben, Recherche-Aufdeckungen über Steuerbetrug in Millionenhöhe und noch einiges mehr, Presse- Interviewanfragen landen in den Behörden, Ministerien, Stuttgart, Ulm, Karlsruhe, Berlin und in Ravensburg im Müll, so reagiert die Arroganz der Macht in Deutschland, in einer angeblichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dieses Justiz- und Polizeiverhalten zieht sich inzwischen nicht wie ein Roter Faden, sondern wie ein System durch ganz Deutschland, nicht nur bei Kolleginnen und Kollegen, sondern das gesamte Volk ist im CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne Justizvisier. Es gibt nur noch Urteile, Recht(s)sprechung nach Kassenlage.

Angeklagt und permanent angegriffen werden Journalisten in Ravensburg: Von der Oberfinanzdirektorin Andrea Heck, Karlsruhe, mit ihrem Mitarbeiter Marc Esser. Von der Rechtsanwältin Verena Rheker-Heerde, Offenburg, mit Ihrem Mandanten Sascha Rheker, Alzenau. Vom Ersten Ober-Staatsanwalt Spieler, Ravensburg. Hinzugezogen werden Polizeibeamte PHMZ Weber, EKHK Bachner, Ravensburg und Edgar Keppeler, Bad Saulgau. Nähere Auskünfte darüber gibt die RRRedaktion. (SPH/0060557/2019) (4 Ds 12 Js 16793/15(2)) (4 NS 11 Js 23516/14) (1 Cs 11 Js 23516/15 (2)) (B192 VRs 11 Js 23516/14) Diese Affaire wird wohl möglich noch über Jahre hinweg den Journalisten die Lebenszeit rauben, bis das Bundesverfassungsgericht und ein internationales Gericht feststellt, das ihr Beschluss, hier die Entscheidung des BVG auch für Ravensburg Rechtsgültigkeit hat, auch für diese Damen und Herren, die das Presserecht perfide zertreten haben.

Die UN ist damit beschäftigt und schreitet bereits ein, nur die Ravensburger Justizmacht ignoriert alles. Internationale Haftbefehle und internationale Strafanträge werden beantragt. Haftungsansprüche, Schadensersatz (Handelsrecht), werden in Millionenhöhe von den Tätern im Amt und von der Rechtspflege eingefordert. Interpol und das FBI werden eingeschaltet. Einen Feind gewinnt man nicht mit einer gewonnenen Schlacht, sondern mit einem großzügigen Frieden!

Wenn wir die IMPUNITÄT der politisierten Richter in Deutschland beenden, werden wir Korruption und Missbrauch beenden. Der Ursprung der Justizkorruption ist, dass Richter IMPUNITÄT haben, um gegen das Gesetz zu verstoßen. Wenn die Richter kein hohes IMPUNITÄT-Niveau hätten, würden sie logischerweise die Gesetze einhalten, und es würde keine Rechtsbeugungen, Befangenheit, keine Justizkorruptionen geben.

Nun zum Fall Gießen: Landgericht Gießen ….. 35 Tage Arbeitsverbot für Journalisten! Nach 35 Tagen bekommen die Journalisten und Kameraleute endlich ihre Arbeitsgeräte zurück. Solange haben die Damen und Herren Juristen des Landgerichts Gießen gebraucht, nur um festzustellen, dass sie nunmehr die Speicherkarte brauchen, um ein Ermittlungsverfahren wegen herbeiformulierten Hausfriedensbruchs durchzuführen.

Aus berufenem Mund haben wir erfahren, dass sogar das Justizministerium in Wiesbaden die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Gießen aufgefordert haben, dem Spuck der Plünderung von Arbeitsgeräten ein Ende zu setzen. Obwohl unser Medienanwalt bereits 5 Tage nach diesem Staatsdelikt einen Eilantrag auf die Herausgabe der Kameras stellte, ließ sich das Amtsgericht allerdings erst am 05.01. mit einem Beschluß, auch wegen des Drucks der Öffentlichkeit, herab, die Kameras endlich freizugeben.

Sowieso werden die Journalisten bezüglich eines falsch behaupteten Straftatbestandes durch Juristen der 2. Instanz keine Chance haben auf einen Freispruch der 1. Instanz. Diese Affaire wird wohl möglich noch über Jahre hinweg den Journalisten die Lebenszeit rauben, bis das Bundesverfassungsgericht feststellt, das ihr Beschluss, hier die Entscheidung des BVG auch für Gießen Rechtsgültigkeit hat, auch für diese Damen und Herren, die das Presserecht perfide zertreten haben.

Jagd auf Kameraleute & Journalisten am Landgericht Gießen. Richter Schrader mag die Öffentlichkeit nicht. Weshalb? Was will er unter dem Deckel halten? Die Antwort finden Sie auf dem YouTube-Kanal Teil1 und im nachstehenden Bericht. Korrektur: Tatsächlich ist der korrekte gesetzliche Richter SCHRADER im Prozess von Frau Dr. Andrea CHRISTIDIS ausgeschaltet worden und der Richter GÖDICKE hat den Terroranschlag auf die Pressefreiheit auf dem Gewissen. Teil II berichtet, wie das abgelaufen ist (3 Minuten). Terroranschlag auf die PresseFreiheit durch Staatsjuristen am LG Gießen.

Dem Journalistenbüro sind die Rechte zur Prozessberichterstattung begründungslos durch das Landgericht Gießen vereitelt worden. Es wurde lautstark und zwar in aggressiver Art und Weise verlangt, das bereits gedrehte Material zu löschen. Wir haben uns geweigert und mitgeteilt, dass dies nur mit Gewalt gegen Kameraleute und Journalisten durch die aufgebrachte Richterschar möglich ist. Auch haben wir uns dagegen verwahrt, dass das Material zur „Zensur“ gesichtet wird! Wir wurden durch eine umstehende und herumfabulierende Richterschar mit Drehverbot belegt, obwohl wir auf die wegweisende Entscheidung des BVG vom 19.12.2007 hingewiesen haben. (Bundesverfassungsgericht/Entscheidungen/DE/2007/12) Weil wir uns weigerten das Material herauszugeben, wurden wir des „Gerichtes“ verwiesen. Die Frage – ob es ein Öffentlichkeitsgebot für öffentliche Gerichtsverhandlungen gibt – wurde arrogant abgetan.

Alsdann wollten wir das „Gericht“ verlassen und wurden auf den letzten Stufen zum Ausgang aufgefordert – zu bleiben. Fast anderthalb Stunden wurden 2 weitere Kollegen und ein Praktikant von teilweise bis zu 15 Justizwacht-Meister und Polizisten umzingelt und unserer Bewegungsfreiheit beraubt. Immer wieder wurden wir aufgefordert – unser Material herauszugeben. Dann entschied man sich für eine „Not-Lösung“ uns mittels einem Hausfriedensbruch zu kriminalisieren und für konstruierte Ermittlungszwecke 2 Kameras zu beschlagnahmen. Das ist in Gemeinschaftaktion der Gerichtsherrschaften des Landgerichtes Gießen die (kriminelle) Organisierung zur „Vortäuschen einer Straftat“ nach § 145d StGB und eine „Falsche Verdächtigung“ nach § 164 StGB zur Verfolgung von unschuldigen Journalisten um an gedrehtes Filmmaterial heranzukommen.

Betreff: Mitteilung ans Justizministerium – Pressebehinderung am Landgericht Gießen – Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des Hessischen Justizministeriums. Zur gefälligen Kenntnisnahme eine Mail (siehe unten) über einen besonderen Vorfall am Landgericht Gießen und zwar am 05.12.2018 die dem Amtsgericht, Landgericht und der Polizei Gießen übermittelt wurden. Inzwischen haben Amtsgericht und Polizei den Eingang bestätigt – das Landgericht Gießen allerdings nicht.

Dies zeigt ja auch, dass dieses Gericht offensichtlich zu einer normalen und gesamtgesellschaftlich anerkannten Kommunikation unfähig ist. Es zeigt in beängstigender Weise die Arroganz der Macht, denn man braucht dem Normalsterblichen ja einen Maileingang nicht auch noch zu bestätigen. Dann würde man ja auch auf Augenhöhe und im gegenseitigen Respekt kommunizieren. Die betroffenen Medienleute gegen davon aus, dass das Landgericht Gießen den beschriebenen Vorfall sicher als „besonderes Ereignis“ dem Ministerium gemeldet hat. Deshalb senden wir rein vorsorglich unsere Darstellung des schrecklichen Vorfalles der Pressebehinderung in einem sich selbst so bezeichnenden demokratischen Rechtsstaates, der über vergleichbares in Russland oder Türkei herablassend die Pressefreiheit abfordert.

Selbstverständlich weiß der Unterzeichner, dass das Ministerium sich immer schützend auch vor solchen Kollegen im eigenen Lande stellt, die auch in diesem beschriebenden Ausmaß sogar Pressevertreter kriminalisieren, um eine Berichterstattung zu verhindern, obwohl es in anderen Ländern die Menschenwürde und die Freiheit der Presse selbst bei mittelschweren Behinderungen einfordert. Jedenfalls kann jetzt keiner mehr sagen, sie hätten von diesem Vorfall nichts gewusst. Immerhin sind sie über die Berichterstattungsbehinderung am Landgericht Gießen aus
unserer Sicht der Dinge informiert worden. Der Unterzeichner möchte auch im Auftrag der Kollegen sicherstellen, dass es keine einseitigen Darstellungen gibt und somit, sollte dieser Vorfall einmal öffentlich diskutiert werden, auch Sie unsere Sicht der Dinge und nachweisbaren Faktenlage kennen.

Diese Geschichte ist m. E. von Relevanz, weil wir natürlichen wissen, dass Veröffentlichung der Klägerin über sexuelle Gewalt und Misshandlungen jugendlicher Insassen in der JVA Rockenberg dazu geführt hat, dass der damalige Justizminister Christian Wagner seinen Hut nehmen musste. Und er ist ein persönlicher Freund und Patenonkel eines der Kinder Ihres Ministerpräsidenten Bouffiers. Und der Skandal in der Ev. Jugendwerkstatt, also einer Einrichtung der Evangelischen Kirche damals durch die Ehefrau von Schäfer-Gümbel als Pressesprecherin der Ev. Kirche heruntergepresst hat. Also zu viele politische „Persönlichkeiten“ Ihres Landes sind durch die Aufklärung der Klägerin, deren Zivilprozess wir am 05.12.2018 am Landgericht Gießen beobachten wollten, be – und getroffen. Dies berechtigt allerdings nicht, dass die Gießener Justiz uns hier in Sippenhaft nimmt, nur weil die Klägerin Missstände auch in der sogenannten „rechtsstaatlichen“ Justiz anprangert.

Ich darf Ihnen ebenso mitteilen, dass je nachdem wie sich diese „Nummer“ hier weiterentwickelt, die gesamte Korrespondenz der Hessischen Landespressekonferenz weiterleiten werden und beim Deutschen Presserat eine Beschwerde über das Vorgehen des Landgerichtes Gießen gegen Journalisten mit dem Antrag eine Rüge zu erteilen, einreichen werden. In meinem journalistischen Leben habe ich bewiesen, dass ich den demokratischen Rechtsstaat mit Herzen und Ehrlichkeit vertrete. Bitte fordern Sie Ihre gesetzesbefolgungsunwilligen Kollegen in Gießen auf, sich ebenso an Recht und Gesetzt zu halten. Machen Sie das Landgericht Gießen – Fit für den Rechtsstaat! Das ist doch nicht zu viel verlangt! Freundlicher Gruß, Heinz Faßbender, TV-Journalist. In CC zur Kenntnisnahme Gesendet: Freitag, 07. Dezember 2018 um 08:21 Uhr Von: tv-journalistenbuero@email.de An: verwaltung@ag-giessen.justiz.hessen.de Cc: Pressestelle@LG-Giessen.Justiz.Hessen.de, POEA.PPMH@polizei.hessen.de

Betreff: Pressebehinderung am Landgericht Gießen. Guten Tag Herr Pressesprecher des Amtsgerichtes Gießen, Ich sende Ihnen den Beleg einer Beschlagnahmung meiner Arbeitsgeräte für Filmaufnahmen (siehe Anlage). Auch der handliche HD-Camcorder der irrtümlich dem Kollegen Klaus Overhoff zugerechnet wurde, gehört zu meiner Ausstattung. Bitte teilen Sie mir den für die Sache einer unverhältnismäßigen Gewaltaktion gegen Journalisten und elementaren Behinderung der Presse, durch selbstherrliche Richter- Kameraden am Landgericht Gießen, unter Ausnutzung eines Notrufes bei der dortigen Polizei des Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen ohne einen Grund – außer die Presse an ihrer Arbeit zu behindern – den bearbeitenden Richter am AG-Gießen mit. Ich überlasse zugleich auch meine Akkreditierung (siehe Anlage) für eine Prozessbeobachtung beim Zivilgericht des Landgerichtes Gießen. Dieser Akkreditierung wurde nicht widersprochen. Denn, wenn uns ein Drehverbot eines bedeutenden Zivilprozesses einer Klägerin gegen die Stadt und den Landkreis Gießen, die als kritische Gutachterin in Familienrechtssachen und Aufklärerin über sexuelle Gewalt und Misshandlungen jugendlicher Insassen in der JVA Rockenberg sowie rechtsradikaler Umtriebe in der Ev. Jugendwerkstatt Gießen offensichtlich nur deshalb seit Jahren durch die Gießener Justiz gejagt und unberechtigt verfolgt und ihrer Lebenszeit beraubt wird, mitgeteilt worden wäre, hätten wir uns per Eilantrag an den Hessischen Verfassungsgerichthof gewendet, um die Umsetzung des L e i t s a t z e s zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 des BVG-Karlsruhe – 1 BvR 620/07 – zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG D ((1) > Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.) beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen auch für das Landgericht Gießen zur Rechtsbefolgung zu verlangen. Uns sind die Rechte zur Prozessberichterstattung begründungslos vereitelt worden.

Es wurde lautstark und zwar in aggressiver Art und Weise verlangt, das gedrehte Material zu löschen. Wir haben uns geweigert. Auch haben wir uns dagegen verwahrt, dass das Material zur „Zensur“ gesichtet und > gelöscht wird! Wir wurden durch eine umstehende und herumfabulierende Richterschar mit Drehverbot belegt obwohl wir auf die wegweisende Entscheidung des BVG vom 19.12.2007 hingewiesen haben (Bundesverfassungsgericht/ Entscheidungen/DE/2007/12) Weil wir uns weigerten das Material herauszugeben, wurden wir des „Gerichtes“ verwiesen. Die Frage > ob es ein Öffentlichkeitsgebot für öffentliche Gerichtsverhandlungen gibt > wurde arrogant abgetan. Alsdann wollten wir das „Gericht“ verlassen und wurden auf den letzten Stufen zum Ausgang aufgefordert > zu bleiben. Fast anderthalb Stunden wurden 2 weitere Kollegen und ein Praktikant von teilweise bis zu 15 Justizwacht-Meister und Polizisten umzingelt und unserer Bewegungsfreiheit beraubt. Immer wieder wurden wir aufgefordert > unser Material herauszugeben. Dann entschied man sich für eine „Not-Lösung“, uns zu mit einem Hausfriedensbruch zu kriminalisieren und für konstruierte Ermittlungszwecke 2 Kameras zu beschlagnahmen. Das ist in Gemeinschaftaktion der Gerichtsherrschaften des Landgerichtes Gießen die (kriminelle) Organisierung zur „Vortäuschen einer Straftat“ nach § 145d StGB und eine „Falsche Verdächtigung“ nach § 164 StGB zur Verfolgung von unschuldigen Journalisten um an gedrehtes Filmmaterial heranzukommen.

Im Verlauf der Erfindung eines Straftatbestandes kamen wir natürlich mit „unseren“ Aufpassern ins Gespräch: Die meisten konnten das Vorgehen dieser unangenehmen Juristen-Elitären nicht verstehen. Auch weil wir ihnen erklären, dass wir so etwas Diktatorisches erst vor einiger Zeit in der Türkei erlebt haben. Ich persönlich habe auch mit dem Pressesprecher der Polizei telefoniert um die Frage zu klären, ob man Journalisten die Arbeitsgeräte beschlagnahmen darf. Die Antwort war: „Nur in äußersten Notfällen, etwa wenn Fotografen gegen den Willen von Angehörigen eine Leiche fotografiert.“ Ich konnte es mir nicht verkneifen dann ein Hoch auf den Gießener Rechtstaat mit denersten Sätzen der Nationalhymne zu singen. Einigkeit und Recht in Freiheit – sind in der Justiz zu Gießen unbekannt? Mir wurde durch einige Justizmitarbeiter und Polizisten signalisiert, dass ich zur Eigensicherung die Speicherkarten entnehmen soll. Denn – wie schon erwähnt, viele hielten die Machtdemonstration des Juristen-Kartells für überzogen. Justizmitarbeiter sagten uns hinter vorgehaltener Hand, dass wir uns keines
Hausfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Als wir aufgefordert wurden, das Haus zu verlassen, wurden wir durch die Anzeigeerstatter daran gehindert. Mit dem entnommenen Material können wir dies auch belegen. Bei der Handkamera konnte die Speicherkarte leider nicht gesichert werden. Sollte diese Speicherkarte beschädigt oder gelöscht werden, wissen wir auch warum. Das wäre dann Beweismittelvernichtung von den immer rechthabenden Juristen- „Heiligenscheinträger“ im Justizpalast zu Gießen.

Zudem gebe ich zu Bedenken, ob diese Sache zur Entscheidung dem OLG-Frankfurt übermittelt werden muss. Denn es ist aus justizhygienischen Gründen untunlich, dass ein unteres Ortsgericht über Willkürmaßnahmen der Kollegen der zweiten Instanz des gleichen Ortes unbefangen und unparteiisch der Wahrheitsfindung dienlich sein können. Sie meine Damen und Herren am Amtsgericht zu Gießen werden sicher dem Recht und dem Gesetz zum Durchbruch am Landgericht Gießen verhelfen. Vielen Dank dafür! Freundlicher Gruß Heinz Faßbender TV- Journalist, Presseausweis und journalistische Kurzvita anbei, Pressesprecher des LG-Gießen und Pressesprecher der Polizei zur gefälligen Kenntnisnahme.

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