Auch das ist Deutschland – Feuerwehrbericht eines Hochwassertages – Innenminister Jäger SPD (NRW) verbietet Feuerwehr zu helfen! Helfer ausgenutzt und nur gebraucht! Sozialarbeit zum Nulltarif!

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Kraft-Jäger-SPD (BZ-waz)

ERWITTE – Aus dem Krisenstab des Salzlandkreises kommen für die vom Hochwasser schwer getroffene Stadt Aken keine erfreulichen Botschaften. Nach Auskunft von Pressesprecher Timmi Mansfeld  gibt es derzeit keine Möglichkeit, den gebrochenen Deich beim Schöpfwerk Breitenhagen zu schließen. Man müsse so lange abwarten, bis das Niveau der Saale so weit gesunken sei, dass die Überspülungskante erreicht wird. „Uns wurde die Hilfe für die vom Hochwasser betroffene Partnerstadt Aken/Elbe verboten!“ Mit dieser Nachricht, die ihnen unüberhörbar schwer über die Lippen kam, traten Bürgermeister Peter Wessel und der Leiter der Feuerwehr Erwitte, Stadtbrandinspektor Peter Katz, am frühen Sonntagmorgen (9.6.13), kurz vor 2 Uhr, im Feuerwehrhaus an der Berger Straße vor 29 Brandschützerinnen und -schützer. Die Direktive aus Düsseldorf, vom NRW Innenminister Ralf Jäger (SPD) und vom RP Arnsberg, beinhaltete ebenso, dass dem Bürgermeister und auch dem Leiter der Wehr bei einer  Zuwiderhandlung sofort rechtliche bzw. disziplinarische Konsequenzen drohen. Mitteldeutschland Lobby WAZ  Katastrophenhilfe vom Fiskus:  Hochwasser

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(Pressefoto Lutz Sebastian)

Die 29 Freiwilligen waren in diesem Augenblick startklar. Begleitet von hoher Motivation und dem klaren Willen, ihren Kameraden und Freunden der Feuerwehr Aken bei ihrem schon seit mehr als einer Woche währenden Hochwassereinsatz Solidarität zu zeigen, Hilfen und Unterstützung zu leisten, wo diese gebraucht werden. Auch wenn’s „nur“ dazu dient, dass sich die Akener, die am Ende ihrer Kräfte sind, nur mal für einige Stunden ins Bett legen können, um zu schlafen.

Vorplanung bis in das Detail: Gegen 17.30 Uhr am Samstag erreichte Peter Katz ein Telefonanruf von Danilo Licht, Stadtwehrleiter in der Partnerstadt mit den Worten: „Wir sind am Ende, könnt ihr uns helfen?“ Dieser Hilferuf war noch nicht ganz verhallt, da nahm Peter Katz sofort mit Bürgermeister Peter Wessel Kontakt auf, alle Löschzug- und -gruppenführer der Feuerwehr Erwitte kamen zusammen. In dieser Runde wurden die umfangreichen Vorplanungen in Angriff genommen, strategisch gedacht; dies stets unter der Prämisse, fasste der Leiter der Wehr zusammen, den Grundschutz für die Bürgerinnen und -bürger in der Stadt Erwitte vollends zu gewährleisten.

Auch alle relevanten Fahrzeuge, die u.a. für einen Erstangriff „vor Ort“ notwendig sind, waren bei der freiwilligen Hilfsaktion, deren Basis klar die vor mehr als 20 Jahren geschlossene Städtepartnerschaft bildet, außen vor. Stattdessen sollten ein Transporter des Baubetriebshofes, ein Pkw der Stadtverwaltung, das Logistikfahrzeug, ein LF 16 TS sowie ein altes TSF, das nur noch als Mannschaftstransportfahrzeug dienen darf, an die Elbe rollen. Somit wurde gezielt geplant. Bewusst kam der Löschzug Bad Westernkotten nicht ins Spiel, um dort die notwendige Tagesverfügbarkeit bei möglichen Einsätzen sicher zu stellen, erklärte Katz. So lag der Schwerpunkt beim Löschzug Erwitte, den Löschgruppen Stirpe und Völlinghausen und dem LZ III (Kirchspiel Horn). Nicht zuletzt wurden sofort, über die Leitstelle des Kreises Soest, u.a. die Bezirksregierung und der Kreisbrandmeister informiert.

Regierungsdirektor kam in der Nacht: Die Fahrzeuge waren fertig gepackt, von den technischen Gerätschaften bis hin zur Verpflegung, Feldbetten, der Schutzausrüstung bis hin zu den Taschen mit den persönlichen Dingen. Auch waren die Autos alle schon besetzt, als das große Stopp kam. Augenblicke nach der eingangs erwähnten Mitteilung von Bürgermeister und Leiter der Wehr fuhr der Leitende Regierungsdirektor der Bezirksregierung, Paul Köhler, vor. In einem harschen Ton ließ er wissen, dass die geplante Hilfeleistung für die Partnerwehr in Aken nach Auffassung des NRW-Innenministeriums und der Bezirksregierung „rechtswidrig sei“. Er sprach für den freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfseinsatz ein klares Verbot aus: Das Gelände des Feuerwehrhauses war nicht zu verlassen.

Fassungslosigkeit der Einsatzkräfte: Alle Argumente, der Verweis auf die gute verantwortungsvolle Vorplanung, die Freiwilligkeit der beiden Feuerwehrfrauen und ihrer Kameraden, wurden von Paul Köhler mit den als Arrogant empfundenen und völlige Ablehnung beinhaltenden Worten vom Tisch gefegt: „Gut gedacht, aber schlecht gemacht!“ In diesem Moment brach bei den vorwiegend jungen Brandschützern völlige Fassungslosigkeit, blankes Entsetzen und tiefe Betroffenheit aus. Ihre Gesichter sprachen Bände, viele Augen füllten sich mit Tränen. Wollten Sie doch nur eines: „Menschen in Not helfen!“ Nicht mehr und nicht weniger. Anschließend überbrachte Wessel seinem Amtskollegen Hans-Jochen Müller in Aken per Telefon die Nachricht, dass der Feuerwehr Erwitte verboten wurde, dem verzweifelten Hilferuf von Danilo Licht zu folgen. Bürgermeister Wessel, vom Patriot auf die Reaktion seines Amtskollegen Müller angesprochen, sagte: „Er war nur still…“

Volkes Stimmen: Eintritt und Austritt aus der Feuerwehr sind freiwillig, da sollte man überlegen einen strategischen Schuss vor den Bug abzugeben. Austreten und privat hinfahren! Es ist eine Frechheit eine so schnell und vorallem mit soviel Elan geplante Hilfeaktion zu verbieten. Dieser Bürokraten sollen doch mal froh sein das es in unserem Bundesland, Kreis und Stadt Leute gibt die freiwillig helfen wollen und dafür unter Umständen sogar ihren Urlaub und Freizeit opfern um im Kampf gegen Das Hochwasser eins zu werden mit den Rettungskräften vor Ort die am Ende sind mit ihren Kräften. Aber so ist es leider wenn man so einen Posten bekleidet wie der Mann sind die normal Bürger einem ja egal! Aber wenn er warscheinlich sein Ferienhaus an der Elbe hätte könnten alle hinfahren um für Ihn Sandsäcke zu schleppen! In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag Nachmittag! Und alles gute denen die dorthin fahren um Dienst zu leisten! Für mich unfassbar!

Wieso austretten? Was ich in meiner Freizeit mache kann dem „Hobby“ doch egal sein. Ich bin dann halt mal spontan für einen Urlaub dahin gefahren und packe einfach mit an. Sie dürfen das Dienstliche verbieten aber das Privater da können sie machen was sie wollen was zum Geier denkt der sich eigentlich wer er ist? Oo Menschenleben zu retten zu schuetzen ist doch sinn und Zweck der Feuerwehr? Und wenn eine Partnerstadt, die um Hilfe schreit darf nicht geholfen werden? Anzeigen den Vogel, unterlassene Hilfeleistung im Katastrophen Fall! Absolut unfassbar. Absägen würde ich sagen. Hut ab vor der Feuerwehr so schnell reagieren zu wollen. Ist echt nicht zu glauben, das so etwas verboten wird!

Ein Austritt hätte wahrscheinlich eher negative Folgen für die Stadt Erwitte, da diese dann gezwungen wäre eine Pflichtfeuerwehr einzurichten. Hierdurch würden der Kommune erhebliche Kosten entstehen. Dem Innenminister/Regierungspräsidenten wäre dies vermutlich egal, da er die Kosten nicht tragen muss. Die Stadt Erwitte steht aber hinter dem Hilfsangebot für Aken. Daher sollten keine voreiligen Austritte erfolgen und es sollte auch nicht hier dazu aufgerufen werden. In der Freizeit helfen wäre die einzige Option, die ich momentan sehe. Es ist schön zu sehen, wieviele Menschen bereit sind, ihre Freizeit für die Mitmenschen zu opfern. Und die Politiker sollen nicht immer von schneller Hilfe sprechen, wenn sie Hilfsprojekte verbieten. Das ist nicht nur unverständlich sondern unverschämt. Hier sollte unsere Ministerpräsidentin disziplinarische Konsequenzen ziehen und über personelle Änderungen nachdenken. Für unseren Innenminister scheint es nurnoch ein Thema zu geben. Blitzmarathon. Ein Wunder, dass die Feuerwehren in dieses „Event“ noch nicht eingebunden wurden.

Da fehlen einem echt die Worte………… Unfassbar sowas….. Wer da keine Wut bekommt………… Haha, jetzt weiß ich wenigstens, wenn ich nicht mehr wählen werde. Ein Austritt währe auf gut Deutsch gesagt Schwachsinn. Schliesslich kam das Verbot ja nicht von der Wehrleitung sondern von unserem lieben Innenminister und seinem „Lakai“ dem Regierungsdirektor. Grosses Lob an Bürgermeister und der FFw Erwitte. Ganz schlechte Leistung von Innenministerium und dem Regierungsdirektor. P.s. Wie ich gerade erfahren habe, mussten in Bitterfeld eine Fw das THW und 250 Soldaten der Bundeswehr, die ebenso nach Aken wollten, ebenfalls per Verbot des Innenministeriums zu Hause bleiben! Was soll das ganze, frag ich mich!

Katastrophenhilfe vom Fiskus: Das anhaltende Hochwasser der letzten Wochen verursacht vielerorts horrende Schäden. Die Finanzverwaltung unterstützt Betroffene auf unterschiedlichen Wegen: Geschädigte können die Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dabei können die Finanzämter außergewöhnliche Belastungen nicht mit dem Hinweis auf eine fehlende Hausrats- und/ oder eine Elementarversicherung versagen. Die BStBK weißt darauf hin, dass die Beiträge für diese beiden Versicherungen nicht steuerlich absetzbar sind.

Weiterhin rät die BStBK Betroffenen von erheblichen Flutschäden, innerhalb einer Frist von vier Monaten einen Antrag auf Stundung und Anpassung der Vorauszahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu stellen. Innerhalb dieser Frist sieht der Fiskus auch von Vollstreckungen aller rückständigen oder fällig werdenden Steuern ab.

Arbeitgeber können ihre Angestellten mit Beihilfen bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei unterstützen. In Notfällen wie einem Hochwasser gehören auch Beihilfen über 600 Euro nicht zum steuerlichen Arbeitslohn. Diese Regelung gilt ebenfalls für Zinsvorteile oder Zinszuschüsse. Darlehen, die zur Beseitigung von Hochwasserschäden aufgenommen wurden, sind während der gesamten Laufzeit steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass die Darlehen die Schadenshöhe nicht übersteigen. Bei längerfristigen Darlehen sind Zinszuschüsse und Zinsvorteile insgesamt nur bis zu einem Betrag in Höhe des Schadens steuerfrei. Die BStBK erinnert daran, dass die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto aufzuzeichnen sind.

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