Bei Leerstand Erlass bis 1. April beantragen! Augenmaß gefordert! Bund der Steuerzahler mahnt zur Vorsicht bei Übertragung des Tarifabschlusses!

Alptraum Finanzamt: Die diebische Elstern sitzt im Amt, der Raubritter ist der Staat. BdSt informiert Sie über die Grundsteuerreform, ihr Besitz ist in Gefahr. Die neue, tödliche Firmenvernichtungswelle ist unterwegs, Kleinunternehmer droht die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, „Zurück zum Recht“. Leichte Nutzfahrzeuge, wehren Sie sich gegen die höhere Kfz-Steuer. Wenn die Arbeitgeber den Lohn erhöhen, nimmt es der Raubritter Staat durch seine Steuerhabgier zum größten Teil wieder weg, auch bei der Altersvorsorge kassiert der Staat ab, man soll in Armut sterben, Rentner werden sogar doppelt besteuert. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg beurteilt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst differenziert. Selbstverständlich dürften die Angestellten der Länder nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden, so der Verband. Allerdings führe die Übertragung des Abschlusses zu zusätzlichen Ausgaben für das Land in Höhe von insgesamt 3,34 Milliarden Euro. Davon seien 900 Millionen in der Finanzplanung nicht enthalten. Es klaffe also eine gewaltige Finanzierungslücke im Landeshaushalt für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die Politik nun in der Pflicht sei entsprechende Einsparungsvorschläge zu unterbreiten, um die ungeplanten Mehrausgaben zu finanzieren. Diese müssten dauerhaft wirken, denn auch die strukturellen Tariferhöhungen belasten den Landeshaushalt dauerhaft. Das gilt umso mehr, als ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse greift. Diese dürfe nicht in Frage gestellt werden, fordert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Eine Möglichkeit, wie die Lücke verringert werden kann, bestehe darin, die Gehaltserhöhung von Beamten und Angestellten des Landes differenziert zu behandeln. Das wäre nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg auch sachlich geboten. Angestellte zahlten aus der Tariferhöhung höhere Sozialabgaben, sofern sie mit ihrem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Beamte dagegen unterlägen keiner vergleichbaren Belastungsverschärfung. Daher steigen die Nettogehälter der Beamten aufgrund einer Tariferhöhung stärker an als die Nettogehälter der Angestellten. Bei einer Eins-zu-eins-Übertragung des Abschlusses auf die Beamtenschaft, würde der Netto-Gehaltsunterschied zwischen Beamten und Angestellten größer werden.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist auch darauf hin, dass der Tarifabschluss nicht auf die ehemaligen Landesbeamten, also auf die Pensionäre übertragen werden muss. Da Pensionäre über ein deutlich höheres Versorgungsniveau verfügten als Rentner, wirke sich eine prozentuale Anhebung der Altersversorgung für Pensionäre stärker aus als für die Rentner. Damit öffne sich die Schere zwischen den Altersversorgungssystemen immer weiter.

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg: Antrag auf Grundsteuererlass – Bei Leerstand Erlass bis 1. April beantragen Antrag auf Grundsteuererlass. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erinnert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschuldetem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekommen können: Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2018 muss spätestens bis zum 1. April 2019 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letzten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Da an den Nachweis hohe Anforderungen gestellt werden, sollten Hauseigentümer ihre Vermietungsbemühungen sorgfältig dokumentieren. Mitglied werden hier!

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstraße 4, 70597 Stuttgart

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