BGH Urteil – Weiter Kreditkarte bei Pfändungsschutzkonto. Zusatzentgelt beim P-Konto unzulässig. vzbv setzt erfolgreich Gleichbehandlung von Bankkunden durch.

Urteil Bundesgerichtshof
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BGH: Weiter Kreditkarte bei Pfändungsschutzkonto. Wandelt eine Bank ein normales Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto um, darf sie die Giro- und Kreditkarte des Kunden nicht automatisch sperren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Giro- und Kreditkarte sowie ein Überziehungskredit dürfen nicht automatisch gesperrt werden, wenn das Konto zum P-Konto wird. Giro- und Kreditkarte sowie ein Überziehungskredit dürfen nicht automatisch gesperrt werden, wenn das Konto zum P-Konto wird. Wird ein Girokonto zu einem sogenannten P-Konto umgewandelt, darf das Geldinstitut dem Kunden nicht einfach die Kreditkarte sperren. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (16. Juli) in Karlsruhe. Vielmehr müsse sie dem Kunden extra kündigen. Konkret erklärte der BGH entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank für unwirksam (Az. XI ZR 260/12). HA  vzbv Pfiffige Senioren wikipedia

Auch ein bereits eingeräumter Überziehungskredit darf dem Urteil zufolge in einem solchen Fall nicht automatisch gestrichen, sondern muss gesondert gekündigt werden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Durch die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto «P-Konto» sollen überschuldete Kunden noch Zahlungen abwickeln und Bargeld abheben können. Eine bestimmte Summe darf nicht gepfändet werden. Die Kunden können die Umwandlung des Kontos bei der Bank beantragen.

Nach der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank kein höheres Kontoführungsentgelt verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Sparkasse Bremen. „Wir erwarten, dass Banken und Sparkassen die zu Unrecht eingenommen Entgelte unbürokratisch erstatten“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Wegen Regelungen zum Nachteil von Verbrauchern hat der vzbv seit Einführung des P-Kontos 2010 über 70 Kreditinstitute abgemahnt. 38 davon haben die beanstandeten Klauseln seitdem komplett oder teilweise gestrichen. In 16 Fällen erhob der vzbv Unterlassungsklage. “ Urteil des BGH vom 13.11.2012 – XI ZR 145/12.

Im aktuellen Fall hatte die Bremer Sparkasse für die Führung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) einen gesonderten Pauschalpreis von 7,50 Euro im Monat verlangt. Damit mussten betroffene Kunden monatlich bis zu 3,50 Euro mehr zahlen als bisher – und das bei teilweise weniger Leistung. Der Bundesgerichtshof schloss sich der Auffassung des vzbv an und beurteilte Preisklauseln als unwirksam, die ein zusätzliches Entgelt für das Führen eines P-Kontos vorsehen. Ein Kreditinstitut sei zur Führung eines P-Kontos gesetzlich verpflichtet und dürfe sich die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht zusätzlich vergüten lassen, begründet der BGH seine Entscheidung. Dies benachteilige Kunden unangemessen.

Das P-Konto wurde Mitte 2010 eingeführt und soll einen Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen, sodass die Bank wichtige Lastschriften und Daueraufträge, etwa für die Miete, ausführen kann. Doch von Beginn an beobachtet der vzbv, dass Geldinstitute ihre Kunden von der Einrichtung solcher Konten abschrecken: Häufig wird das P-Konto in Preisverzeichnissen als gesondertes Kontomodell aufgeführt und ein erhöhtes Entgelt für Kontoführung, Überweisungen oder Lastschriften verlangt. Gleichzeitig heben Geldinstitute bislang vereinbarte Kontoführungsfunktionen auf, zum Beispiel entfallen Online-Banking und die Nutzung von Selbstbedienungs-Einrichtungen und ec-Karte.

Der Gesetzgeber ´will die Wirkung des P-Kontos evaluieren. „Mit einem verbesserten Kontopfändungsschutz darf kein Geschäft gemacht werden“, sagt der vzbv-Vorstand. Allein auf die Fairness der Banken zu setzen, hält Billen für blauäugig: „Wenn finanziell angeschlagene Verbraucher wieder auf die Beine kommen sollen, brauchen sie eine starke Interessenvertretung, die den Markt beobachtet und ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzt.

Testergebnis der RRRedaktion: Trotzdem gibt es noch einige Bankinstitute in Ravensburg und Stuttgart, die ein P-Konto verweigern, Umwandlung kostet 35 Euro und wird mit hohen, laufenden Gebühren belastet, Kreditkarte wird sofort gesperrt und eingezogen, siehe Bericht.

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