BdSt Baden-Württemberg informiert! Opernsanierung mit Augenmaß. 47. Schwarzbuch 19/20. Bedenklicher Stellenzuwachs im Landeshaushalt! Versorgungswerk für Abgeordnete! Flächenmodell wäre aber die bessere Lösung!

Teure Fehler der öffentlichen Verschwendung: Sie finden Sie im Schwarzbuch 2019-20 vom Bund der Steuerzahler, auch Ravensburg wurde schon öfters darin erwähnt. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“! Nach wie vor werden in Deutschland Steuergelder nicht immer wirtschaftlich verwendet. Dies belegt das 47. Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler. Darin wird in 100 exemplarischen Fällen der sorglose Umgang mit dem Geld der Steuerzahler dokumentiert. (CDU-Grüner Flop, Stuttgart 21, der Berliner Flughafen oder die Scholz Philharmonie in Hamburg.) Baden-Württemberg ist in diesem Jahr mit neun Beispielen vertreten:

Aidlingen: Rathaussanierung viel teurer als geplant
Stuttgart: Der X1 – viele Busse und wenig Fahrgäste
Winterbach: Kreisverkehr für Fahrradfahrer – doch die wollten nicht kreiseln
Böblingen: Alles fürs Rad – neue Radschnellverbindung wird teurer
Stuttgart: Keine Welle zum Surfen auf dem Neckar
Stuttgart: Eine zugige Angelegenheit – die Feierhalle in Birkach
Baden-Württemberg: Ella – das Millionengrab
Ruhestein: Es geht noch teurer – das Besucherzentrum des Nationalparks
Baden-Württemberg: Kostenexplosion bei der Schulverwaltungssoftware ASV

Das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2019/20“ kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 kostenlos bestellt werden. Leseprobe Schwarzbuch.

Opernsanierung mit Augenmaß: Bund der Steuerzahler fordert Kostenbewusstsein ein: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg appelliert an die Verantwortlichen der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg bei den Plänen der Sanierung des Opernhauses vor allem auf die Kosten zu achten. Die Kosten der Gebäudesanierung inklusive der Kosten für die Interimsspielstätte sollten das zentrale Entscheidungskriterium sein. Der Verband mahnt Transparenz und Kostenbewusstsein an und warnt vor Baukostenüberschreitungen. (Stuttgart21 darf sich nicht mehr widerholen.)

Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler stellt vor allem der Eingriff in die Bausubstanz des bestehenden Operngebäudes ein massives Kostenrisiko dar. Daher sollten auch Planungsvarianten in den Blick genommen werden, bei denen die Bausubstanz unangetastet bleibt. Das bedeutet dann auch, dass im bestehenden Operngebäude möglicherweise auf den Bau einer Kreuzbühne verzichtet werden muss. Ferner sollte die Nachnutzung der Interimsspielstätte mit ins Kalkül gezogen werden. Die Errichtung dieser Spielstätte muss nachhaltig erfolgen. Sie kann nach der Nutzung als Operninterim auch einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden. Es wäre den Bürgern nicht vermittelbar, wenn in eine Spielstätte investiert, diese aber nur kurz genutzt und dann abgerissen wird. Kostentransparenz bedeutet nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler, dass alle diskutierten Varianten ergebnisoffen geprüft und bewertet werden. Dabei müssen vorsichtige Kostenschätzungen für jede Variante vorgelegt werden. Danach müssen die Kosten für diese Varianten verifiziert werden und erst dann sollte die Politik entscheiden. Dass das Opernhaus saniert werden muss, bestreitet der Bund der Steuerzahler Baden-Württem­berg nicht. Aber es ist Skepsis angebracht, ob die Sanierung kostensicher erfolgen wird. Die Beispiele in Köln und Berlin zeigen, dass Sanierungen von Opernhäusern leicht zu einem Fass ohne Boden werden können. Daher ist eine ehrliche Kostenbewertung aller möglichen Sanierungsvarianten so wichtig.

Bund der Steuerzahler begrüßt Äußerung des Ministerpräsidenten zur Opernsanierung: Bevölkerung sollte in die Opern-Entscheidung einbezogen werden. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann, nach denen er ein Bürgervotum zur Frage der Opernsanierung nicht ausschließt. Die kalkulierten Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro haben eine Dimension angenommen, die nach Auffassung des Steuerzahlerbundes eine Einbeziehung der Bürger sinnvoll erscheinen lässt. So können die Sanierungspläne klar legitimiert werden oder eben nicht. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler sollte die Initiative für das Bürgerforum vom Gemeinderat der Stadt Stuttgart und gegebenenfalls vom Landtag ausgehen. Der Gemeinderat kann mit einer Zweidrittel-Mehrheiteinen Bürgerentscheid herbeiführen. Der Bund der Steuerzahler BadenWürttemberg ist überzeugt, dass ein Bürgervotum nicht nur wegen der Legitimierung des erschreckend hohen Finanzbedarfs der Opernsanierung sinnvoll wäre. Es würde auch dazu dienen, der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Derzeit zeichnet sich heftige Kritik aus der Bürgerschaft an den Sanierungsplänen ab. Diese Kritik sollte nicht eskalieren. Wie heikel große Sanierungsprojekte sind, zeigt sich auch in anderen Städten. In Köln und Berlin sind die Kosten für die Sanierung von Opernhäusern völlig aus dem Ruder gelaufen. Solche Entwicklungen vermindern das Vertrauen in die Politik. Dem kann durch absolute Kostentransparenz und die Einbeziehung der Bürger in den Entscheidungsprozess entgegengewirkt werden.

Bedenklicher Stellenzuwachs im Landeshaushalt: – Grundsteuerreform führt zu befürchtetem Bürokratiezuwachs. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht sich in seinen Befürchtungen bestätigt, dass die Reform der Grundsteuer erhebliche Bürokratiekosten verursachen wird. Finanzministerin Sitzmann hatte in Ihrer Einbringungsrede zum neuen Staatshaushaltsplan angekündigt, dass in den kommenden vier Jahren 500 zusätzliche Stellen geschaffen werden sollen, um die Reform der Grundsteuer umzusetzen. Das bedeutet, dass die Steuerzahler dauerhaft um rund 50 Millionen Euro pro Jahr durch zusätzliche Personalkosten belastet werden, um eine Reform zu finanzieren, die sich in weiten Teilen negativ auf das eigene Portemonnaie auswirken wird.

Damit wird das Pferd von hinten aufgezäumt, denn es ist noch keine Entscheidung durch den Gesetzgeber gefallen, wie die Reform in Baden-Württemberg konkret ausgestaltet wird. Es kann nicht sein, dass das Land ein Reformkonzept verfolgt, das auf die Ermittlung von Immobilienwerten setzt, anstatt auf geringe Erhebungskosten zu achten. Noch ist Zeit, vom teuren Bundesmodell abzuweichen und ein landeseigenes, kostengünstiges Grundsteuer-Reformmodell zu beschließen, wie vom Bund der Steuerzahler mit dem Flächenmodell vorgeschlagen. Der Landtag sollte die Zeit nutzen, um ein Reformmodell zu entwickeln, das mit geringem bürokratischem Aufwand verbunden ist.

Ferner kritisiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg den gesamten Anstieg der Personalkosten im Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021. Neben den geplanten rund 3.000 neuen Stellen muss dabei auch berücksichtigt werden, dass die zusätzlichen Mittel, die in die Rücklage für Pensionsverpflichtungen fließen, nichts anderes als Personalkosten sind. Auch die Zuschüsse an die Landesbetriebe dienen der Finanzierung von Personal. Wenn der Haushaltsgesetzgeber nicht anfängt den permanenten Anstieg der Personalkosten einzudämmen, werden die finanziellen Spielräume künftiger Generationen gefährdet.

Bund der Steuerzahler zum Versorgungswerk für Abgeordnete: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, der morgen im Landtag debattiert werden soll, als akzeptablen Kompromiss. Demnach ist vorgesehen, dass die Abgeordneten des Landtags ihre Altersversorgung zukünftig über das Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg abwickeln. Zwar wäre nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler die Mitgliedschaft der Abgeordneten in der gesetzlichen Rentenversicherung die bessere Lösung gewesen, aber die nun vorgeschlagene Regelung über das Versorgungswerk ist allemal besser als die Rückkehr zur Staatspension.

Der Bund der Steuerzahler bewertet positiv, dass weder die Grundentschädigung der Abgeordneten noch deren Beitrag für die Altersversorgung erhöht werden sollen. Ein schaler Beigeschmack stellt sich allerdings ein, weil das Land 1,2 Millionen Euro in das Versorgungswerk einbringen muss, um sich an der bestehenden Verlustrücklage zu beteiligen. Auch Verwaltungskosten von jährlich 185.000 Euro belasten die Steuerzahler. Das sind Mehrbelastungen, die nicht angefallen wären, wenn man es beim bisherigen System belassen hätte.

Dennoch empfiehlt der Bund der Steuerzahler mit Blick auf die Versorgungskommission dem zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Eine klare Mehrheit der Mitglieder der unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten hatte sich gegen eine Rückkehr zur Staatspension ausgesprochen. Mit acht zu zwei Stimmen wurde ein Modell favorisiert, das einen Beitritt der Mitglieder des Landtags in das Versorgungswerk NRW/Brandenburg vorsah.

Flächenmodell wäre aber die bessere Lösung: Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt, dass Finanzministerin Sitzmann vom Bundesmodell bei der Grundsteuer abweichen und stattdessen eine eigene Bewertung in Baden-Württemberg umsetzen will. So besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Besonderheiten des Immobilienmarktes im Südwesten Rechnung zu tragen und zudem ein einfaches Modell umzusetzen. Dadurch dürfte auch weniger zusätzliches Personal nötig sein, um die neue Grundsteuer zu realisieren.

Mit der Einführung des vorgeschlagenen Bodenwertmodells dürfte es aber für viele Eigentümer und Mieter im Südwesten teurer werden. Daher sollte im Finanzministerium geprüft werden, ob das auch von der CDU in Baden-Württemberg präferierte wertunabhängige Flächenmodell für die Bürger im Südwesten nicht günstiger wäre. Finanzministerin Sitzmann plant zur Ermittlung der Immobilienwerte in Zukunft lediglich die Grundstücksgröße und die Bodenrichtwerte heranzuziehen. Das wäre mit deutlich weniger Bürokratie verbunden als beim Modell, das auf Bundesebene beschlossen wurde. Nachteilig ist allerdings, dass die Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg sehr hoch sind und diese voraussichtlich weiter ansteigen werden. Damit drohen den Steuerzahlern permanente Steuererhöhungen, ohne dass dazu eine Anhebung der Hebesätze notwendig wäre.

Zudem kann es zu massiven Verwerfungen innerhalb der Städte kommen. So wird das reine Bodenwertmodell dazu führen, dass zwei gleiche Immobilien, die nur wenige hundert Meter auseinanderliegen, aber unterschiedlich hohe Bodenrichtwerte ausweisen mit völlig unterschiedlich hoher Grundsteuer belastet werden. Besser wäre es nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler daher, wenn die Landesregierung ein wertunabhängiges Flächenmodell verfolgen würde, bei dem sowohl das Grundstück als auch die Gebäudefläche berücksichtigt werden. Das Flächenmodell ist einfach und transparent, da es an vorliegenden physikalischen Größen wie Grundstücksfläche und Wohnfläche anknüpft. Das würde auch das Konfliktpotenzial zwischen Steuerzahlern und Verwaltung reduzieren. Vorteil dieses Modells ist auch, dass ein Schutz vor automatischen Steuererhöhungen implementiert ist. Denn eine Erhöhung der Grundsteuer wäre dann nur möglich, wenn das Bewertungsgesetz geändert wird oder die Hebesätze in den Kommunen steigen. Beides setzt demokratische Entscheidungsprozesse voraus.

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart.

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