Das oberschwäbische Possenspiel und das Schmierentheaterstück am Amtsgericht Ravensburg (BaWü), mit Fortsetzung (25.4.13)! Direktor Strohmann und Direktorin Warbinek sind die Verhüter der Gerechtigkeit?
Eine neue Maulkorb- und Mundtodstrategie der Ravensburger Staatsanwaltschaft? Richterstaat statt Rechtsstaat? Richter üben auf die Demokratie Macht aus? Die unkontrollierte Macht der Justiz? Vor dem Recht sind alle gleich aber nicht vor den Rechtsprechern. Angeklagt wurde am 28.3.13 wegen Verstoß gegen das Kunsturheberrecht, wegen Ablichtung von zwei Ravensburger Polizeibeamte, die sich auf einem Bauern Hof rechtswidrig und aggressiv verhalten haben und sich vor Ort weigerten auszuweisen. Sie wurden mit einem Balken über den Augen auf der Privat HP des Angeklagten veröffentlicht, der dabeistehende Bericht erklärte die Situation.
Ob die zwei Polizeibeamten freiwillig diese Anzeige erstattet haben, blieb ungeklärt, da schweigte man sich aus. Der Oberstaatsanwalt Gesell meinte der Balken über den Augen sei zu klein, man könnte die Beamten trotzdem erkennen, so der Vorwurf in der Anklageschrift, das Verfahren sollte im Eilverfahren durchgezogen werden. Oberstaatsanwalt Gesell, der als Hardliner bekannte Staatsanwalt und stellvertretender Leiter von Oberstaatsanwalt Heister, machte bei der Verhandlung nicht gerade den besten Eindruck eines seriösen, vertrauenswürdigen und niveauvollen Staatsvertreter.
Vor Verhandlungsbeginn wurde vom Angeklagten abgeklärt ob er vor und nach einer Verhandlung fotografieren darf, Gesell zeigte sich sehr Fotoscheu und lehnte es kategorisch ab. Der Angeklagte hat daraufhin ein Schreiben des Justizministeriums vorgelesen, woraufhin das als erlaubt bezeichnet wurde. Die Richterin Frau Düffert erklärte dazu, sie sehe das anders und weigerte sich den Anordnungen ihrer höheren Dienststelle Folge zu leisten. Die anschließende Eröffnung der Verhandlung begann vom Angeklagten mit der Benennung erheblicher Verfahrensfehler.
Einer geforderten Legimitation der Richterin und des Oberstaatsanwaltes wurde nicht Folge geleistet, man möge sich beim Landgerichtspräsidenten erkundigen, der aber bekanntlicherweise keine Auskunft darüber gibt. Auch der Dienstausweis wurde vom Oberstaatsanwalt verweigert diesen vorzulegen, sich zu legitimieren. Einen Amtsausweis vorzulegen sei für ihn überflüssig und ginge keinem etwas an. Der Herr Oberstaatsanwaltschaft verstieg sich nach der Frage, ob er denn einen Amtsausweis besitze, in seiner Antwort darauf, dass er einen „Amtsausweis“ habe, diesen aber nicht vorzeigen müsse. (Falschaussage und Täuschung im Rechtsverkehr). Die Richterin stand in dieser Frage und in der Aussage hinter dem Oberstaatsanwalt!
Herr Gesell zeigte sich provozierend und entnervt, attackierte auch die Zuschauer, er brachte damit die Prozessbeobachter gegen sich auf. Er ist nicht besonders beliebt in Ravensburg, seine brüllende Art, seine provozierenden Sprüche und seine willkürliche Handlungsweisen werden vom Volk so nicht akzeptiert. Er hatte schon viele regelrecht ruiniert und damit einen erheblichen persönlichen und volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet. Es liegen der RRRedaktion einige solcher Fälle vor, die zum Teil noch recherchiert werden. Im Gerichtssaal waren 19 Beobachter und ein Pressevertreter anwesend. Der Angeklagte verliest ein Schreiben deren Inhalt einige rechtsunwirksame Handlungen von der Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht bemängelte.
Der Oberstaatsanwalt zeigt sich wiederum ungehalten, unbeherrscht und ungeduldig und viel dem Angeklagten permanent ins Wort, man konnte es als Einschüchterung bewerten. Dafür ist Herr Gesell bekannt und er wurde schon in der Öffentlichkeit mit Roland Freisler aus unserer schlechten, deutschen Gerichtsgeschichte verglichen. Rechts, Rechter am Rechtesten? Richter Axel Müller CDU, AG Tettnang und Richter Raquet, hatten auch schon diesen Vergleich bekommen. Was ist los am Gerichtsbezirk Ravensburg?
Die Richterin versuchte sehr ruhig zu bleiben und hatte die Prozessatmosphäre im Griff, was als sehr lobenswert bezeichnet werden kann, weil das am Amtsgericht bei einigen anderen Richtern und Richterinnen nicht so selbstverständlich ist. Die sympatische Richterin wird es bald zu spüren bekommen, wie es sich unter der politischen Herrschaft von Direktor Strohmann, Direktorin Warbinek und unter dem Landgerichtspräsidenten Dörr leben läßt! Vor allem wie Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträge von Strohmann, Warbinek und Dörr behandelt, bearbeitet und abgewimmelt werden. Siehe dazu auch den Fall (Blut) Richter Raquet!
Genauso ist es eingetreten: Die Stimmung hat sich am 2. Verhandlungstag (25.4.2013) schlagartig verschlechtert. Wie der RRRedaktion aus dem Amtsgericht mitgeteilt wurde, sei die Richterin vom Direktor Strohmann inzwischen politisch geimpft worden. In der Tat, es gab keine Freundlichkeiten mehr, bissiges, arrogantes, unhöfliches Richterin auftreten, eine einschüchternde, hässliche und eine unschöne Prozessatmosphäre. Diesmal hatte sich der Oberstaatsanwalt Gesell zurückgehalten, es lag wohl an der Strafanzeige, die Gesell inzwischen erhalten hat? Man hatte sich abgesprochen, die Richterin spielte die Verhandlung in Personalunion. Richterin Düffert wurde üblicherweise von Strohmann als nicht befangen erklärt und verurteilte im Schnellverfahren den Beklagten zu 40 Tagessätzen a.10 Euro.
So zieht man sich den Richter Nachwuchs für das fortlaufende Unrecht am Gerichtsbezirk Ravensburg. Ohne Zeugen, ohne Aufklärung der Sachlage gehen Richter und Staatsanwälte persönlich auf das Volk los. Urteile durch Justizwillkür, aus lauter Hass zum aufmuckenden Volk! Zitat: Wenn das Volk aufmuckt, Strafe muss sein, wir sind alle Gott und (Hin) Richter in einer Person? Fazit: Traue keinem Richter und keiner Richterin auch nicht, wenn sie so tut als wären sie freundlich, alles nur Komödienstadl? Wölfe und Wölfinnen im Schafspelz?
Fortsetzungsbericht 1. Verhandlungstag: Gesell erwiderte und schimpfte immer wieder, alles nur Unsinn und betitelte sogar die Zuschauer als Kasperle. Der Angeklagte reklamierte immer wieder die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft und die fehlenden, Gerichtsprotokolle und wenn es welche gab, waren einige falsch und entsprachen nicht dem wirklichen Verhandlungsverlauf und deren gemachten Aussagen und waren nicht unterschrieben.
Kritik gab es auch bei den erschwerten Akteneinsichten, die nur unter Schikanen der Staatsanwaltschaft genehmigt wurden, aber meistens abgelehnt wurde. Daraufhin ordnete die Richterin an, dass der Angeklagte während der Verhandlung in die laufende Akte, Einsicht nehmen durfte und die dem Angeklagten nicht bekannten Schriftstücke, fotografieren darf, weil sofortige Kopien zu lange dauern würden. Gesell lehnte auch das wieder kategorisch ab, er zeigte sich angriffslustig, unbeherrscht, nicht gerade einfühlsam und wenig objektiv.
Der Oberstaatsanwalt verlas die Anklageschrift, der zwei fotografierten Polizisten in einer sehr aggressiven Haltung, die Polizeibeamten waren nicht als Zeugen der Staatsanwaltschaft erschienen. Die Verhandlungsstimmung wurde durch das Verhalten des Oberstaatsanwaltes zunehmend schlechter.
Der Angeklagte trägt seine Erwiderung vor und entkräftete weitgehend die Vorwürfe des Oberstaatsanwaltes. Herr Gesell wurde anschließend wegen seiner nicht gerade menschlichen Haltung abgelehnt. Die Richterin bestätigte ohne weitere Sachprüfung den Staatsanwalt als Ankläger. Man könne einen Staatsanwalt nicht ablehnen so etwas wäre im Recht nicht vorgesehen.
Sehr wohl kann man das beantragen, wenn ein Staatsanwalt befangen ist, voreingenommen und unrechtsmäßig handelt, den Fall einem anderen zu übertragen. Darauf liest der Angeklagte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin vor und steigt nicht weiter in das Verfahren ein. Die Richterin meinte das müsste jetzt der Direktor entscheiden, unterbrach die Verhandlung, um vom Direktor Strohmann eine sofortige Entscheidung zu bekommen.
Wenn während der Verhandlungspause die Blicke vom Oberstaatsanwalt Gesell töten könnten, wären jetzt alle Beteiligten, die Zuschauer und sogar der Pressevertreter Tod. Nach einiger Zeitunterbrechung kam die Richterin zu dem Ergebnis, das Direktor Strohmann den Befangenheitsantrag nicht so schnell entscheiden könnte und man würde das auf dem Aktenwege machen. Die Verhandlung wurde somit ausgesetzt, vertagt und beendet. Gesell behauptete dazu abschließend, es ginge dem Angeklagten nur um eine Prozessverschleppung und verließ grußlos den Saal. Wie peinlich ist das denn für einen Justizapparat?
Fazit und Eindruck der RRRedaktion: Auch diese Verhandlung war wieder einmal der reale Irrsinn eines Kömödienstadls, eines königlich Württembergischen Amtsgerichts, allerdings in oberschwäbischer Art. Man spürte regelrecht hier ging es nicht um irgendein wirklich verletztes Recht von Polizeibeamten, sondern um Willkür, Behelligung, um irgendwelche Rachegelüste und Kriegszustände eines Staatsanwaltes und eines Gerichtes. Es ging hier eher um einen Oberstaatsanwalt, der sich in seinem politischen Machtgehabe, in seiner Eitelkeit, in seiner Karriere gestört fühlte und dafür ungeniert das Gericht missbrauchte? Der den Angeklagten und seine BI Prozessbeobachter persönlich nicht mag?
Ravensburg hat bis heute noch nicht begriffen, was zum Beispiel ein Bundesbereinigungsgesetz ist, der Oberstaatsanwalt Gesell hatte als Fachliteratur, als Gesetzesgrundlage seiner Anklage, nur die alte Fassung vom Oktober 2011 dabei. Die Richter müssen sogar ihre Fachbücher selbst kaufen, so wird in BaWü RECHT gesprochen oder doch mehr Rechts?
Solche Aktionen, solche Verhaltensweisen am Gerichtsbezirk Ravensburg sind der RRRedaktion seit Jahren bekannt, Landgerichtspräsident Thomas Dörr und 1. Vorsitzender des Kunstvereins deckt grundsätzlich solche Methoden. Erst pfuschen, dann vertuschen, war unter der 60 Jahren BaWübergischen CDU- FDP Herrschaft immer möglich und zieht sich wie ein roter Faden bis nach Stuttgart zum Generalstaatsanwaltschaft Pflieger. Pflieger der immer dafür gesorgt hatte, dass gegen bestimmte Personen und gegen bestimmte Vorfälle nicht ermittelt wurde, man war einfach untätig und man hat sich gegen das geltende Recht gestellt.
Ministerpräsident Kretschmann, die Minister Sticklberger und Gall sind darüber informiert und schweigen beharrlich dazu. Ein Interview lehnen alle ab, sie reagieren nicht auf schriftliche Presseanfragen, sie geben nicht einmal eine Stellungnahme dazu ab. Man hüllt sich in Schweigen, Augen zu und durch, den Kopf in den Sand, die BASTA Justiz!
Nach dem Bundesrecht haben wir eigentlich keine Richter, Staatsanwälte und Notare, weil nach 60 Jahren wurde das Besatzungsrecht wieder eingesetzt und unsere Richter sind nicht von den Alliierten ernannt worden. Täuschung im Rechtsverkehr und Überblendung ist aber verboten.
Es ist bekannt das Behörden, Polizei und der Bundestag eine Steuernummer haben. Dass die Wortmarke auf der Uniform der Polizei von Bayern 2010 geschützt wurde und andere Verwender müssen dafür eine Pacht bezahlen. So etwas weis nicht einmal der Polizeibeamte, nicht der 1. Polizeikommissar und nicht der Polizeichef Stürmer (CDU). Die beiden politisch, abhängigen Monopolblätter, Die Schwäbische Zeitung und der Südkurier, schreiben über solche Wahrheiten nichts, sie machen lieber einen Behörden PR Bericht und enthalten ihren Lesern wichtige Informationen.
Man lebt hier also immer noch im vernebelten Schussental der Ahnungslosen? Die ewig Gestrigen der CDU-FDP-SPD und die Grünen CDUler machen es möglich! Fortsetzung folgt, wir Journalisten graben weiter aus, decken auf und prangern es weltweit an! Deutsches Unrecht muss sichtbar gemacht werden und Unrecht darf nicht mehr zum Recht werden!
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